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Reifenfreigabe unnötig?


Bulleting-Chris

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In dem Text wird es im Prinzip empfohlen nur Reifen mit entsprechender Freigabe zu montieren. Da steht nicht man muss. Ich kenne es allerdings als Vorgabe das nur freigegebene Reifen montiert werden dürfen, anderenfalls erlischt die ABE. Hab aber keine Ahnung wo das konkret so steht.

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Bei Kawasaki ist im Gegensatz zu einigen anderen Herstellern wie z.B. Suzuki ein bestimmter Reifen (Erstausrüstung) in den Papieren eingetragen.

Damit besteht eine Reifenbindung. Diese Reifenbindung kannst Du nur mit freigegebenen Reifen umgehen. 

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Bei Kawasaki ist im Gegensatz zu einigen anderen Herstellern wie z.B. Suzuki ein bestimmter Reifen (Erstausrüstung) in den Papieren eingetragen.

Damit besteht eine Reifenbindung. Diese Reifenbindung kannst Du nur mit freigegebenen Reifen umgehen. 

Oder austragen lassen hat mich 40Euro gekostet ( TÜV und neuer Schein )

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Das stell ich mir schwierig vor.

Bist da einfach zum TÜVer reingestolpert und hast gesagt, du willst die Reifenbindung austragen lassen?

Da schlagen die Herren hierzulande die Hände über´m Kopf zusammen :blink:

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Oder austragen lassen hat mich 40Euro gekostet ( TÜV und neuer Schein )

Hi Kuttelsuppe, das würde mich auch interessieren, wie geht das ???

 

Danke für eine ausführliche Antwort, denn mein Bike wird demnächst 2 Jahre und muß zum TÜV !

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Ok habe ich mir schon gedacht. Aber wozu dann die reifenbindung austragen wenn doch eine reifenfreigabe reicht?

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Das liegt doch auf der Hand. Dann könntest Du auch Reifen der gleichen Dimension fahren, die keine Freigabe besitzen.

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Hat den Vorteil man kann halt einen x beliebigen Reifen fahren solange die Größe passt,weil man von dem Reifen überzeugt ist oder praktischer Fall mit dem Bike in Urlaub Plattfuß in Italien oder Frankreich, man muß halt den Reifen draufmachen der grad am Lager ist. Fährt wieder zurück über die Grenze, entweder wechseln,  oder illegal runterfahren.

Bezüglich TÜV schreibe ich mehr PN.

Bearbeitet von Kuttelsuppe
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Hab gerade mal nen Kontakt mit unserer Zulassungsstelle gehabt, der Herr ... sagt, die Reifenbindung ist nur noch eine Empfehlung !

 

Ich solle mir nochmal beim TÜV die Aussage bestätigen lassen !

 

Das wäre ja richtig geil !

Bearbeitet von ValeRos
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Ich muss die Tage eh zum Tüv um meinen Lenker eintragen zu lassen. Da werde ich auch genau nachfragen und gegebenenfallls gleich die Reifenbindung rausschreiben lassen :)

Bearbeitet von Sparky0180
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Wenn man nen blickigen Tüver hat und eh andere Sonderteile zur Eintragung anstehen, nimmt er die Zeile der Reifenbindung aus der Zulassungsbescheinigung Teil 2 raus. War schon damals bei meiner Z750 (05) so. Die Reifenbindung ist in D nicht mehr zwingende Vorschrift, deshalb kanns auch ausgetragen werden. Warum manche Polizisten bei einer Kontrolle noch auf die Freigabe geil sind weiß ich nicht.

 

Ich fühle mich besser, wenn mein Reifen als unbedenklich bescheinigt wurde, also fahre ich nur Reifen mit Freigabe.

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Für mich kommt nur ein Reifen in frage, der vom Hersteller auch freigegeben ist. Wie in dem Artikel beschrieben wäre mir das Risiko zu gross, dass der Reifen ohne Freigabe nicht mit dem Bike harmoniert. Was bei einem unverschuldeten Unfall die Rechtsverdreher daraus mach können, möchte ich mir garnicht vorstellen.

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