Schedde Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 (bearbeitet) Darf die am Motorrad befestigte Kamera durch die Polizei beschlagnahmt bzw. das aufgezeichnete Videomaterial gegen mich verwendet werden ? Für den Anwender der EAS-Unfallkamera besteht ferner auch aus prozessualen Gründen kein unabschätzbares Risiko im Hinblick auf eine etwaige Gefahr der Selbstbelastung:Er muss hierbei freilich beachten, dass er im Strafprozess als etwaiger Beschuldigter die Aufzeichnung des Gerätes gegen sich verwenden lassen muss, wenn er der Verwendung erst einmal zugestimmt hat, zum Beispiel durch freiwillige Aushändigung der Aufzeichnung an die ermittelnden Polizeibeamten. Ist jedoch die Aufzeichnung ohne seinen ausdrücklichen Willen beschlagnahmt worden, so hat er nicht zu befürchten, dass diese später gegen seinen Willen im Straf- bzw. Bußgeldprozess gegen ihn selbst, oder gegen diejenigen Personen, bezüglich deren er ein Aussageverweigerungsrecht hat, verwertet wird. Wenn er sich hiermit nicht einverstanden erklärt, so besteht ein vom Strafrichter unbedingt zu beachtendes Verwertungsverbot. Sollte die Aufzeichnung als „Gegenstand, der als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein kann“, im Zuge des Ermittlungsverfahrens sichergestellt oder beschlagnahmt worden sein (vgl. §94 Abs.1, Abs.2 StPO), so kann gleichwohl der Verwender der EAS-Unfallkamera als Zeugnisverweigerungsberechtigter im Verfahren gegen seinen Angehörigen wie auch als Auskunftsverweigerungsberechtigter im Verfahren gegen ihn selbst der gerichtlichen Verwertung der Aufzeichnung widersprechen mit der Folge, dass die Verwertung ausgeschlossen ist (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 46.Aufl. 2003, Rnr. 10 zu §95 StPO). Quelle: http://www.unfallkamera.de/rg.shtml Sehe ich das also richtig, dass das aufgenommene Videomaterial ohne meinen Willen nicht gegen mich verwendet werden darf ? Es besteht kein aktueller Anlass meinerseits, die Frage stelle ich rein aus Interesse ... Bearbeitet 2. März 2013 von Schedde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 darauf verlassen würde ich mich nicht ..es werden ja mittlerweile raser mit solchen Videos zur rechenschaft gezogen und du weißt selber ,das du nich piano unterwegs bist ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoPeter Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 (bearbeitet) Sehe ich das also richtig, dass das aufgenommene Videomaterial ohne meinen Willen nicht gegen mich verwendet werden darf ?So würde ich das jedenfalls verstehen .... Allerdings könnte die Frage ob der Verwertung vor Gericht eine Ecke zu spät sein. Wenn die Polizei das Material beschlagnahmt (mangels genauer Kenntnis der Gesetzeslage könnte sich der Beamte im Recht sehen) und auswertet ("Holla, der war aber schnell unterwegs!"), dann könnte sämtliche darauf folgenden Gutachten schon auf Basis eines Materials erfolgen, auch wenn es dann später gar nicht als Beweis herangezogen wird (auch behördliche Gutachter machen sich das Leben auch sicher lieber leicht, wenn sie vorab Einblick in das Videomaterial bekommen). Wenn du also verhindern willst, dass jemand das Video sieht und daraus (für dich ungünstige) Schlüsse zieht, dann solltest du ausreichend Argumente parat haben, um dich gegen die Beschlagnahmung zu wehren. Bearbeitet 2. März 2013 von MoPeter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schedde Geschrieben 2. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2013 (bearbeitet) Wenn das Video vom Ersteller veröffentlicht wird, ist klar das es gegen ihn verwendet werden kann. Aber darum geht es hier ja nicht ... Bearbeitet 2. März 2013 von Schedde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
goOse Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 Ich wäre da auch vorsichtig. Recht haben und Recht bekommen ist im dem Augenblick immer schwierig. Wie Fighter schon schrieb, werden Videos auf Youtube auch mittlerweile von vielen bekannten Rasergrößen als Beweismittel gegen sie herangezogen. Nicht ohne Grund sind zB von Boris&Mike alle Videos aus Ihrem Channel verschwunden. Einige Kommentare von Ihnen bei anderen Videos lies vermuten das diese gegen sie verwendet wurden. Insofern haben auch viele die unbedingt der Welt zeigen wollen das die mit Wheelies an Polizeikontrollen vorbei fahren aufgerüstet und verfremden immer mehr ihre Videos. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Brad Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 Wenn das Video vom Ersteller veröffentlicht wird, ist klar das es gegen ihn verwendet werden kann. Aber darum geht es hier ja nicht ... Aber genau das vergessen die meisten, wenn sie ihr Video ins Internet stellen, das dann ein Einspruch nichts mehr nützt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schedde Geschrieben 2. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2013 Das veröffentlichte Videos auf YouTube & Co gegen einen verwendet werden können ist mittlerweile klar ! In meiner Frage ging es rein darum, ob gegen den eigenen Willen beschlagnahmtes Videomaterial gegen einen selbst verwendet werden darf ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
goOse Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 Das ist mir klar, aber Du hast Dir Deine Frage bereits selbst im ersten Post beantwortet. Da steht schließlich, das man sie dir gegen Deinen Willen nicht abnehmen kann und wenn, das es nicht verwendet werden darf - auch wenn die Cam Material beinhaltet welches dich belastet. Sollten sie es trotzdem tun, darf dieses Material nicht verwendet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schedde Geschrieben 2. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2013 Schon klar, wollte ja nur wissen was ihr davon haltet. Denn im Internet steht viel, auch wenn die genannte Quelle seriös wirkt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
goOse Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 wie gesagt - Recht haben und Recht bekommen ist das Problem vorort. Wenn Du angehalten wirst und sie die Cam haben wollen, dann nehmen sie sich diese. Da kannst Du lange diskutieren und Paragraphen rezitieren. Auch wenn Sie nicht damit anfangen können und dürfen hast du die Rennerei. Ich hab extra alle Gehäuse meiner GoPro's von innen schwarz lackiert und bringe sie immer irgendwo zwischen den Aufbauten an, so das sie an meinem schwarzen Motorrad nicht gleich ins Auge fallen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 Wenn das Video vom Ersteller veröffentlicht wird, ist klar das es gegen ihn verwendet werden kann. Aber darum geht es hier ja nicht ...und würdest du es veröffentlichen ???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schedde Geschrieben 2. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2013 (bearbeitet) Ich habe ja auch nicht vor wie ein gestörter durch die Landschaft zu ballern und meine Fahrten zu filmen. Mir ging es nur darum die Leute aufzuklären, dass wenn Sie das aufgezeichnete Videomaterial freiwillig rausrücken Sie damit auch belangt werden können. Wird die Herausgabe verweigert so kann Sie nicht gegen einen verwendet werden, das sollte man auf jeden Fall im Hinterkopf haben bei einer Verkehrskontrolle. Bearbeitet 2. März 2013 von Schedde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 auf jeden fall biste so gestört unterwegs ,das die sozia mit zitternden knien vom bock steigt ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schedde Geschrieben 2. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2013 Die Sozia war ein Mann und gestört ist immer relativ ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JenZ Geschrieben 2. März 2013 Teilen Geschrieben 2. März 2013 gestört ist immer relativ ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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