Zum Inhalt springen

IGNORED

Kamera durch Polizei beschlagnahmt ...


Schedde

Empfohlene Beiträge

Darf die am Motorrad befestigte Kamera durch die Polizei beschlagnahmt bzw. das aufgezeichnete Videomaterial gegen mich verwendet werden ?

 

Für den Anwender der EAS-Unfallkamera besteht ferner auch aus prozessualen Gründen kein unabschätzbares Risiko im Hinblick auf eine etwaige Gefahr der Selbstbelastung:

Er muss hierbei freilich beachten, dass er im Strafprozess als etwaiger Beschuldigter die Aufzeichnung des Gerätes gegen sich verwenden lassen muss, wenn er der Verwendung erst einmal zugestimmt hat, zum Beispiel durch freiwillige Aushändigung der Aufzeichnung an die ermittelnden Polizeibeamten. Ist jedoch die Aufzeichnung ohne seinen ausdrücklichen Willen beschlagnahmt worden, so hat er nicht zu befürchten, dass diese später gegen seinen Willen im Straf- bzw. Bußgeldprozess gegen ihn selbst, oder gegen diejenigen Personen, bezüglich deren er ein Aussageverweigerungsrecht hat, verwertet wird. Wenn er sich hiermit nicht einverstanden erklärt, so besteht ein vom Strafrichter unbedingt zu beachtendes Verwertungsverbot. Sollte die Aufzeichnung als „Gegenstand, der als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein kann“, im Zuge des Ermittlungsverfahrens sichergestellt oder beschlagnahmt worden sein (vgl. §94 Abs.1, Abs.2 StPO), so kann gleichwohl der Verwender der EAS-Unfallkamera als Zeugnisverweigerungsberechtigter im Verfahren gegen seinen Angehörigen wie auch als Auskunftsverweigerungsberechtigter im Verfahren gegen ihn selbst der gerichtlichen Verwertung der Aufzeichnung widersprechen mit der Folge, dass die Verwertung ausgeschlossen ist (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 46.Aufl. 2003, Rnr. 10 zu §95 StPO).

 

Quelle: http://www.unfallkamera.de/rg.shtml

 

Sehe ich das also richtig, dass das aufgenommene Videomaterial ohne meinen Willen nicht gegen mich verwendet werden darf ?

 

Es besteht kein aktueller Anlass meinerseits, die Frage stelle ich rein aus Interesse ...

Bearbeitet von Schedde
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 47
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • Schedde

    6

  • goOse

    6

  • muc

    5

  • Z1000-FIGHTER

    3

Top-Benutzer in diesem Thema

darauf verlassen würde ich mich nicht ..es werden ja mittlerweile raser mit solchen Videos zur rechenschaft gezogen und du weißt selber ,das du nich piano unterwegs bist ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Sehe ich das also richtig, dass das aufgenommene Videomaterial ohne meinen Willen nicht gegen mich verwendet werden darf ?

So würde ich das jedenfalls verstehen ....

 

Allerdings könnte die Frage ob der Verwertung vor Gericht eine Ecke zu spät sein. Wenn die Polizei das Material beschlagnahmt (mangels genauer Kenntnis der Gesetzeslage könnte sich der Beamte im Recht sehen) und auswertet ("Holla, der war aber schnell unterwegs!"), dann könnte sämtliche darauf folgenden Gutachten schon auf Basis eines Materials erfolgen, auch wenn es dann später gar nicht als Beweis herangezogen wird (auch behördliche Gutachter machen sich das Leben auch sicher lieber leicht, wenn sie vorab Einblick in das Videomaterial bekommen).

 

Wenn du also verhindern willst, dass jemand das Video sieht und daraus (für dich ungünstige) Schlüsse zieht, dann solltest du ausreichend Argumente parat haben, um dich gegen die Beschlagnahmung zu wehren.

Bearbeitet von MoPeter
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das Video vom Ersteller veröffentlicht wird, ist klar das es gegen ihn verwendet werden kann. Aber darum geht es hier ja nicht ...

Bearbeitet von Schedde
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wäre da auch vorsichtig. Recht haben und Recht bekommen ist im dem Augenblick immer schwierig. Wie Fighter schon schrieb, werden Videos auf Youtube auch mittlerweile von vielen bekannten Rasergrößen als Beweismittel gegen sie herangezogen. Nicht ohne Grund sind zB von Boris&Mike alle Videos aus Ihrem Channel verschwunden. Einige Kommentare von Ihnen bei anderen Videos lies vermuten das diese gegen sie verwendet wurden. Insofern haben auch viele die unbedingt der Welt zeigen wollen das die mit Wheelies an Polizeikontrollen vorbei fahren aufgerüstet und verfremden immer mehr ihre Videos.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das Video vom Ersteller veröffentlicht wird, ist klar das es gegen ihn verwendet werden kann. Aber darum geht es hier ja nicht ...

Aber genau das vergessen die meisten, wenn sie ihr Video ins Internet stellen, das dann ein Einspruch nichts mehr nützt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das veröffentlichte Videos auf YouTube & Co gegen einen verwendet werden können ist mittlerweile klar !

 

In meiner Frage ging es rein darum, ob gegen den eigenen Willen beschlagnahmtes Videomaterial gegen einen selbst verwendet werden darf ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist mir klar, aber Du hast Dir Deine Frage bereits selbst im ersten Post beantwortet. Da steht schließlich, das man sie dir gegen Deinen Willen nicht abnehmen kann und wenn, das es nicht verwendet werden darf - auch wenn die Cam Material beinhaltet welches dich belastet. Sollten sie es trotzdem tun, darf dieses Material nicht verwendet werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon klar, wollte ja nur wissen was ihr davon haltet. Denn im Internet steht viel, auch wenn die genannte Quelle seriös wirkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie gesagt - Recht haben und Recht bekommen ist das Problem vorort. Wenn Du angehalten wirst und sie die Cam haben wollen, dann nehmen sie sich diese. Da kannst Du lange diskutieren und Paragraphen rezitieren. Auch wenn Sie nicht damit anfangen können und dürfen hast du die Rennerei.

 

Ich hab extra alle Gehäuse meiner GoPro's von innen schwarz lackiert und bringe sie immer irgendwo zwischen den Aufbauten an, so das sie an meinem schwarzen Motorrad nicht gleich ins Auge fallen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das Video vom Ersteller veröffentlicht wird, ist klar das es gegen ihn verwendet werden kann. Aber darum geht es hier ja nicht ...

und würdest du es veröffentlichen ????
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe ja auch nicht vor wie ein gestörter durch die Landschaft zu ballern und meine Fahrten zu filmen.

Mir ging es nur darum die Leute aufzuklären, dass wenn Sie das aufgezeichnete Videomaterial freiwillig rausrücken Sie damit auch belangt werden können.

Wird die Herausgabe verweigert so kann Sie nicht gegen einen verwendet werden, das sollte man auf jeden Fall im Hinterkopf haben bei einer Verkehrskontrolle.

Bearbeitet von Schedde
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auf jeden fall biste so gestört unterwegs ,das die sozia mit zitternden knien vom bock steigt ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.