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IGNORED

Garantieverlängerung


fug001

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Das habe ich letztes Jahr bei MG erlebt. Er hat mir nur Heizgriffe (TecnoGlobe) verbaut, die von ihm selbst bestellt worden sind (Originale gibt es nicht für diesen Typ von MG). Sturzbügel gab es (ein Glück) nicht im Zubehörkatalog. Daher durfte ich nach langem Hin und Her von einem anderen Anbieter Givi Bügel mitbringen, die dann mit verbaut wurden. Hätte ich die Teile in Eigenregie angebaut oder anbauen lassen, wäre die Garantie erloschen und eine Verlängerung ausgeschlossen.

Bearbeitet von MaLa
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Dann hat Kawa anscheinend die Bedingungen verschärft. Das mit dem Zubehör kannte ich bislang nicht so. Wie ist das bei selbst verbautem Zubehör wie Kennz. Halter, Blinker, Auspuff, Spiegel, Lenker, usw.?  Ist der Händler verpflichtet, solche Veränderungen gegenüber dem Stammhaus zu dokumentieren und zu melden? 
 

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Kurz OT: habe mir bei unserem Neuwagen 2019 originale Alupedale bei einem Fremdanbieter für unseren Fiat 500X gekauft und bei Fiat einbauen lassen. Eine Lederschaltmanschette wurde von einem Sattler für das Automatikgetriebe gefertigt und ebenfalls von Fiat eingebaut. Garantie: kein Problem. Hätte ich die Teile selbst verbaut, Garantie futsch, so der Werkstattmeister.

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Ja die Legende der erloschenen Garantie. Bei den zehntausenden von Alufelgen für die Blechdosen die wir im Jahr verkaufen in Deutschland ist bei allen Dosen die Werksgarantie dann abgelaufen :lach:. Nur Geil das auch Vertragshändler bei uns im Großhandel einkaufen und so mancher Kunde seine Felgen selber wechselt oder der Reifenservice. Hoffe nur keine der Dosen hat nen defekten Dämpfer oder Federbruch da --> Zubehörfelgen (mit ECE) verbaut --> Garantie erloschen, noch dazu wenn nicht beim Vertragshändler gewechselt :mrgreen:. Wie konnten wir nur bei Opel / Fiat Palettenweise Kompletträder mit Zubehöralufelgen einkaufen und einem Teil der Kunden einfach mitgeben für ihren Reifenservice zum wechseln oder dann manch Kunde selber. Sachen gibt es aber auch.

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Scheint mir bei den hier geschildert Fällen auch eher so, als wollte der Händler die Kunden abfangen und das Zubehör selbst verbauen und den Umsatz generieren.

Er schürt Verunsicherung und schiebt es auf den bösen Hersteller, der ggf. die Garantie verweigert. Von Drittherstellern ist das meiste Zubehör für Kawa zwangsweise so oder so. Egal wer es verbaut.

Hätte Kawa ein so umfangreichen Zubehörprogramm wie KTM, wäre die Sachlage anders. Die sind wirklich ekelhaft wenn es keine Power-Parts sind.

Dafür deckt deren Original-Zubehörprogramm aber halt auch so ziemlich jeden Wunsch ab. 

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@no name

Ich nehme dich beim Wort, da fahre ich nicht mehr hin. Am Telefon wurde mir Moralprädigt abgehalten.

 

Ar**** geleckt, die Inspektionen mache ich ab sofort selbst und verzichte auf GA+ Garantie und spare mir die Inspektionskosten.

 

Es kann natürlich immer am Motor/Elektronik was passieren, muss es aber nicht.

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  • 1 Monat später...

Moinsen!

 

Ich bin auf Seite 7 des Themas eingestiegen, habe ich nicht das gefunden, was mich interessiert. Kann sein, dass das Thema in den Seiten davor schon mal behandelt wurde.

 

Bei meiner Z900RS läuft demnächst die Werksgarantie ab und ich überlege, ob ich die K-Care-Garantie für 295,- € für 2 Jahre abschließe. Allerdings beabsichtige ich nicht mehr, den Service durch den teuren örtlichen Kawa-Händler zu machen, sondern durch eine freie Werkstatt. Praktiziert das jemand so und hat sogar Erfahrungen mit einer Anschlussgarantie?

In den Garantiebedingungen zu K-Care steht folgendes unter Wartung (Auszug):

Die Garantie kann erlöschen, wenn: I) Die regelmäßige Wartung nicht von einem autorisierten Kawasaki-Händler gemäß der angegebenen Wartungsintervalle der entsprechenden Betriebsanleitung oder anderen Wartungsvorschriften ausgeführt wird (nach Zeit oder Laufleistung, je nachdem, was zuerst erreicht wird). Auf Verlangen muss zum Zeitpunkt der Anzeige des Garantieanspruchs der Nachweis für diese Wartungen erbracht werden. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers sicherzustellen, dass das Garantie- und Kundendienstheft vom Händler, der die Wartungen ausführt, aktualisiert wird. Für den Fall, dass dieses Heft verloren geht, ist es außerdem ratsam, Kopien von allen Rechnungen für Wartungsarbeiten und Reparaturen aufzubewahren.

 

Ich vermute, "kann" bezieht sich auf das Überziehen von Wartungsintervallen. Inspektionen sind stets durch einen Vertragshändler durchzuführen. Wie seht ihr das? Hier der Link zu den Garantiebedingungen: http://www.kawasaki.info/pdf/GarantiePlus_Erweiterte Garantiebedingungen_Mai 2019.pdf

 

Na ja, und außerdem habe ich natürlich noch einige unwesentliche Nicht-Kawasaki-Zubehörteile montiert, auf denen Kawasaki rumreiten könnte, um einen Garantieausschluss zu bewirken.

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Das ist eben der Punkt. Kommst Du mit Deinem autorisierten Kawasaki-Händler gut klar, sind Probleme wegen sowas unwahrscheinlich. In allen anderen Fällen kann Dir der autorisierte Kawasaki-Händler nicht helfen, weil er mit dem Mopped nichts mehr zu tun hat. Du bist ja damit zu einem anderen Betrieb gewechselt, mit dem Kawasaki wiederum nichts zu tun hat.

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Ist die K-Care-Garantie nicht von Kawasaki?

Dann ist das Kundenbindung und im Falle eines Wechsels zu einem anderen Händler als Kawasaki unbrauchbar.

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Ja, so die Denke von Kawa, aber nicht unbedingt rechtens. Es gibt vom  BGH ein Urteil, dass m. E. auch hier anwendbar wäre. Aber habe ich Lust mich damit zu beschäftigen, wenn's drauf ankommt? Lass mich kurz nachdenken... Nein!
Der Grund, der mich an der Rechtmäßigkeit zweifeln lässt: 
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-urteil-kein-garantieverfall-wenn-das-auto-in-freier-werkstatt-gewartet-wird_050297.html

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Wie du schon schreibst, @Kawafranki, versuchten und versuchen Autohersteller die gleiche Masche, um die Leute in der (teuren) Vertragswerkstatt zu halten. Und obwohl das inzwischen höchstrichterlich geklärt ist, erzählen Werkstätten immernoch das Märchen von der erlöschenden Garantie. Ob das Urteil auch für Motorräder Gültigkeit hat, kann ich allerdings nicht sagen, ggf. könntest du beim ADAC nachfragen.

 

Zur Garantieverlängerung: Sowas ist Geldschneiderei. Fahrzeugdefekte verlaufen über die Zeit in einer sogenannten Badewannenkurve. Dh. am Anfang kannst du viele Defekte haben durch Fehler und Ungenauigkeiten bei der Fertigung und dann nach langer Zeit wieder durch Verschleiß. Dazwischen ist normalerweise Ruhe. Wenn das Motorrad bisher gut durch die Garantiezeit gekommen ist, ist die Chance sehr gering, dass noch ein Garantiefall eintritt. 

 

Wenn ich du wäre, würde ich mir die Garantieverlängerung sparen. Es sei denn, deine Liebe zu Kawasaki ist so groß, dass du denen unbedingt 295 Euro spenden möchtest.

Bearbeitet von Benedikt
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Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes: der Europäische Gerichtshof hat schon 1994 entschieden, dass Hersteller ihre Garantie auf zugelassene und autorisierte Händler beschränken dürfen :exclaim:

 

 

 

 

 

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vor 38 Minuten schrieb Benedikt:

Wie du schon schreibst, @Kawafranki, versuchten und versuchen Autohersteller die gleiche Masche, um die Leute in der (teuren) Vertragswerkstatt zu halten. Und obwohl das inzwischen höchstrichterlich geklärt ist, erzählen Werkstätten immernoch das Märchen von der erlöschenden Garantie. Ob das Urteil auch für Motorräder Gültigkeit hat, kann ich allerdings nicht sagen, ggf. könntest du beim ADAC nachfragen.

 

Zur Garantieverlängerung: Sowas ist Geldschneiderei. Fahrzeugdefekte verlaufen über die Zeit in einer sogenannten Badewannenkurve. Dh. am Anfang kannst du viele Defekte haben durch Fehler und Ungenauigkeiten bei der Fertigung und dann nach langer Zeit wieder durch Verschleiß. Dazwischen ist normalerweise Ruhe. Wenn das Motorrad bisher gut durch die Garantiezeit gekommen ist, ist die Chance sehr gering, dass noch ein Garantiefall eintritt. 

 

Wenn ich du wäre, würde ich mir die Garantieverlängerung sparen. Es sei denn, deine Liebe zu Kawasaki ist so groß, dass du denen unbedingt 295 Euro spenden möchtest.

Also ich finde das keine Geldschneiderei. Damit ist man halt auf der sicheren Seite wenn was außerplanmäßig defekt geht. Und ich glaube so viel teurer ist doch die Inspektion auch nicht zum vergleich zu einer freien Werkstatt oder?

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