Benedikt Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 vor 6 Minuten schrieb MaLa: Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes: der Europäische Gerichtshof hat schon 1994 entschieden, dass Hersteller ihre Garantie auf zugelassene und autorisierte Händler beschränken dürfen Hier muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Was gesetzlich zugesichert ist, ist die 2jährige Gewährleistung nach dem Kauf. An der gibt es nichts zu rütteln, dort ist der Vertragspartner aber der Verkäufer. Und der ist dann auch für jede Schadensabwicklung verantwortlich. Die Gewährleistung besteht auch weiterhin, wenn ich in eine fremde Werkstatt gehe (zumindest beim Auto, ich vermute dass es beim Motorrad genau so ist). Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Lesitung bzw. eine vertraglich vereinbarte. Sie kann an Bedingungen geknüpft sein, wie im Grunde jeder Vertrag. Die Herstellergarantie ist so eine freiwillige Leistung, die Kawa beim Neukauf bietet. Die Garantieverlängerung ist ein Vertrtag, genau genommen ist es ein Versicherungsvertrag. Dort können beliebige Bedingungen drin stehen und man sollte sie kennen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MaLa Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 (bearbeitet) Ein kleiner Zusatz: Ich hatte einige (wenige) Maleschen an unseren Neuwagen (auch die mit Tageszulassung) nach der regulären Garantie. Bisher wurde alles auf dem Kulanzwege reguliert, da die Inspektionsintervalle in den Vertragswerkstätten ausführt wurden. Geld kostet eine freie Werkstatt auch. Bei einer autorisierten Werkstatt haben wir mehr Vertrauen (Rückrufe, Kulanz, geschulteres Wissen um die Fzg.) pp. Mein Schwager hatte eine große Auto/Motorradwerkstatt in NMS. Die Verlockung war daher groß PS: mein 20 Cent: ich finde eine Anschlußgarantie sinnvoll. Auch sind unsere Fzg. seit Jahrzehnten Vollkasko versichert. Jeder wie er möchte. Bearbeitet 25. April 2022 von MaLa 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benedikt Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 Es kommt halt darauf an, wie man es betrachtet. wirtschaftlich-analytisch gesehen machst du im Mittel ein Verlustgeschäft mit der Garantieverlängerung. Die Gründe hatte ich genannt. Wenn es dir irgendein sicheres Gefühl gibt, überweise die 295 Euro an Kawasaki. Die Gründe sind dann eher psychologischer Natur, aber dadurch u.U. eben nicht weniger relevant für dich. Aber ich versuche es mal anders herum. Schauen wir in die Garantiebedingungen: Wenn innerhalb der erweiterten Garantielaufzeit ein Defektauftritt, dem nach Beurteilung von Kawasaki einHerstellungsfehler zu Grunde liegt, wird Kawasaki nacheigenem Ermessen die Reparatur oder den Austausch dererforderlichen Teile veranlassen, ohne dass demEndverbraucher hierfür Kosten entstehen. Mit welchem Herstellerfehler rechnest du denn bei einem jungen Fahrzeug, bei dem es in den ersten zwei Jahren keine Probleme gab und mit dem du auch noch regelmäßig in der Wartung bist? Die Garantie umfasst keine neuen Reifen, kein Kettenkit, keine Bremsbeläge und wenn du das gute Stück umwirfst, bekommst du auch keine Reparatur. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 @Benedikt Du kannst dann im Fall der Fälle gerne beweisen das die Inspektion nach Herstellervorschrft erfolgte. Persönlich nehme ICH bei einem Neufahrzeug den Vertragshändler. "Stille" Serviceaktionen, Updates, immer sich erneuernde Mobilitätsgarantie und keinen Gesprächsbedarf im Garantiefall sind so Gründe. Von dem "Willen" der Entscheidung bzgl. Kulanz habe ich dann auch noch etwas. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benedikt Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 Ok, wovon reden wir jetzt? Kauf beim Vertragshändler Gesetzliche Gewährleistung Herstellergarantie Garantieverlängerung Alles verschiedene Dinge und schwer zu diskutieren, wenn es durcheinander geht. Topic war die Garantieverlängerung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zfriend Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 (bearbeitet) wie gesagt. Ich bezahl das immer gerne. Wenn an meiner H2 das licht vorn defekt geht dann zahlen die so was. Und das so etwas kaputt gehen kann ist nicht aus der Norm. Dann sind die paar Kröten gut angelegt Bearbeitet 25. April 2022 von schorsch Sinnfreies Vollzitat des unmittelbar vorhergehenden Beitrags entfernt 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kawafranki Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 (bearbeitet) Ich habe bei der letzten Jahresinspektion knapp 300,- € gelassen, Km-Stand: 3.246 (siehe Dateianhang. Für rund 26,- € wurden Zubehörteile montiert). Das finde ich sehr happig. Ich meine im Forum andere Rechnungen gesehen zu haben, für vergleichbare Tätigkeiten, die rund 100,- € und mehr günstiger waren. Ich habe gestern noch eine Email an Kawasaki geschrieben und heute schon die Antwort erhalten (persönliche Daten sind anonymisiert): Von: KawafrankiGesendet: Sonntag, 24. April 2022 23:10An: KMDE Info <info@kawasaki.de>Betreff: Garantieverlängerung K-Care- Garantie Plus, Ihr Schreiben vom April 2022 Produkt ID: DE342857 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Angebot zum Abschluss einer Anschlussgarantie für mein Fahrzeug JKAZR900CCAxxxxxx. Diese würde ich gerne in Anspruch nehmen. Mein Problem ist, dass die örtliche Kawasaki-Vertretung sehr hochpreisig ist und günstigere Kawasaki-Vertrags-Werkstätten sehr weit weg sind. Also bin ich gezwungen, bei einer freien Werkstatt Servicearbeiten durchführen zu lassen. Wie würde sich Kawasaki dann bei einem Garantiefall verhalten? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Kawafranki _________________________________________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Herr Kawafranki, vielen Dank für Ihre E-Mail. Um die Fahrzeuggarantie Ihrer Kawasaki aufrecht zu erhalten, müssen alle werksseitig vorgeschriebenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch einen autorisierten Kawasaki-Vertragshändler durchgeführt werden. Eine Alternative hierzu ist leider nicht existent. Freundliche Grüße und Ihnen alles Gute NN Technischer Kundendienst - national Kawasaki Motors Europe N.V. Niederlassung Deutschland Max-Planck-Str. 26 / 61381 Friedrichsdorf Tel.: +49 (0) / Fax: +49 (0) @kawasaki.de / http://www.kawasaki.de/www.kawasaki.de Somit schriftlich, was eigentlich auch zu erwarten war. Gruß Frank Bearbeitet 25. April 2022 von Kawafranki Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 Klares Resümee: Entweder das Geld für die Garantieverlängerung sparen und freie Werkstatt , bzw. selber Schrauben. Oder Garantieverlängerung und einer Kawa Vertragswerkstatt treu bleiben. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 25. April 2022 Teilen Geschrieben 25. April 2022 Also ich hatte für die letzte Inspektion ( Motoröl + Filter + Bremsflüssigkeit 340 Euro bezahlen dürfen 😑. Das ist schon eine echte Hausnummer und ich werde die Wartungen jetzt selber machen . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 16. Dezember 2022 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2022 Grade im Kawasaki Newsletter die Nachricht gelesen. Was könnte die Frist 31.12.22. bedeuten? 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
waldo Geschrieben 16. Dezember 2022 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2022 Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in zwei Schreiben weitreichende Neuregelungen für Garantiezusagen im Kfz-Handel festgelegt. Im Wesentlichen geht es hierbei um sogenannte entgeltliche Garantiezusagen, d. h. Garantieverlängerungen, die der Kunde gegen Bezahlung erwerben kann. Bei der Kawasaki K-Care GarantiePlus handelt es sich um ein solches Produkt. Diese Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft und dies hat weitreichende Konsequenzen zur Folge. Ab dem 01.01.2023 werden Händler beim Verkauf einer entgeltlichen Garantiezusage an ihre Kunden steuerrechtlich als „Versicherer“ laut Versicherungsteuergesetz angesehen. Das bedeutet z. B., dass Sie sich als Händler beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden müssen und Sie unterliegen dann bestimmten Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Weiterhin wird die Garantieverlängerung nicht mehr umsatzsteuerrechtlich behandelt, sondern es fallen 19% Versicherungssteuer an, die nicht vorsteuermäßig geltend gemacht werden können. In der Konsequenz bedeutet dies, dass wir ab dem 01. Januar 2023 den Verkauf der Kawasaki K-Care GarantiePlus einstellen werden. Wir arbeiten an einer Alternative. Jedoch können wir diese nicht zeitgleich in die Praxis umsetzen und hoffen, dass wir Ihnen schon sehr bald diese Lösungsmöglichkeit vorstellen können. 3 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jay Doubleyou Geschrieben 16. Dezember 2022 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2022 Ich habe mir meine Z900 im August dieses Jahres neu gekauft. Der Händler hat mich über Kawasaki K-Care informiert, mir aber auf Nachfrage auch erklärt, dass ich das noch bis kurz vor dem Ablauf der "normalen" Garantie abschließen könne. Die Überlegung ist nun natürlich: jetzt noch abschließen, oder auf eine Alternative warten bzw. eher hoffen. Einerseits weiß ich natürlich nicht, ob ich das Motorrad dann noch habe, andererseits verkauft es sich aber vielleicht auch besser, wenn nach z.B. 2,5 Jahren immer noch ein Garantieschutz besteht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 16. Dezember 2022 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2022 Besser haben als brauchen. Beim Verkauf kommt das immer gut und lässt sich gut in die Preisverhandlung einbringen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Z900RS Geschrieben 16. Dezember 2022 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2022 Der VK Preis wird vermutlich nicht höher liegen als die Garantieerweiterung gekostet hat. Ich denke, lückenloser Nachweis aller getätigten Arbeiten, sowie technischer und optischer Zustand sind eher ausschlaggebend beim Verkauf. Diese Erfahrung habe ich einmal beim Veräußern eines PKW gemacht, der ebenfalls über eine Garantieverlängerung verfügt hatte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neander Geschrieben 16. Dezember 2022 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2022 Das kommt selbst bei Kawa auch etwas auf das Modell an und bei gewissen anderen Marken kann es, z. Bsp. bei Inzahlungnahmen, entscheidend sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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