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IGNORED

Garantieverlängerung


fug001

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb MaLa:

Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes: der Europäische Gerichtshof hat schon 1994 entschieden, dass Hersteller ihre Garantie auf zugelassene und autorisierte Händler beschränken dürfen :exclaim:

 

 

 

 

 

Hier muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Was gesetzlich zugesichert ist, ist die 2jährige Gewährleistung nach dem Kauf. An der gibt es nichts zu rütteln, dort ist der Vertragspartner aber der Verkäufer. Und der ist dann auch für jede Schadensabwicklung verantwortlich. Die Gewährleistung besteht auch weiterhin, wenn ich in eine fremde Werkstatt gehe (zumindest beim Auto, ich vermute dass es beim Motorrad genau so ist).

 

Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Lesitung bzw. eine vertraglich vereinbarte. Sie kann an Bedingungen geknüpft sein, wie im Grunde jeder Vertrag. Die Herstellergarantie ist so eine freiwillige Leistung, die Kawa beim Neukauf bietet. Die Garantieverlängerung ist ein Vertrtag, genau genommen ist es ein Versicherungsvertrag. Dort können beliebige Bedingungen drin stehen und man sollte sie kennen.

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Ein kleiner Zusatz: Ich hatte einige (wenige) Maleschen an unseren Neuwagen (auch die mit Tageszulassung) nach der regulären Garantie. Bisher wurde alles  auf dem Kulanzwege  reguliert, da die Inspektionsintervalle in den Vertragswerkstätten ausführt wurden. Geld kostet eine freie Werkstatt auch. Bei einer autorisierten Werkstatt haben wir mehr Vertrauen (Rückrufe, Kulanz, geschulteres Wissen um die Fzg.) pp. Mein Schwager hatte eine große Auto/Motorradwerkstatt in NMS. Die Verlockung war daher groß ;)

 

PS: mein 20 Cent: ich finde eine Anschlußgarantie sinnvoll. Auch sind unsere Fzg. seit Jahrzehnten Vollkasko versichert. Jeder wie er möchte.

Bearbeitet von MaLa
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Es kommt halt darauf an, wie man es betrachtet. wirtschaftlich-analytisch gesehen machst du im Mittel ein Verlustgeschäft mit der Garantieverlängerung. Die Gründe hatte ich genannt. Wenn es dir irgendein sicheres Gefühl gibt, überweise die 295 Euro an Kawasaki. Die Gründe sind dann eher psychologischer Natur, aber dadurch u.U. eben nicht weniger relevant für dich. 

 

Aber ich versuche es mal anders herum. Schauen wir in die Garantiebedingungen:

 

Wenn innerhalb der erweiterten Garantielaufzeit ein Defekt
auftritt, dem nach Beurteilung von Kawasaki ein
Herstellungsfehler zu Grunde liegt, wird Kawasaki nach
eigenem Ermessen die Reparatur oder den Austausch der
erforderlichen Teile veranlassen, ohne dass dem
Endverbraucher hierfür Kosten entstehen.

 

Mit welchem Herstellerfehler rechnest du denn bei einem jungen Fahrzeug, bei dem es in den ersten zwei Jahren keine Probleme gab und mit dem du auch noch regelmäßig in der Wartung bist? Die Garantie umfasst keine neuen Reifen, kein Kettenkit, keine Bremsbeläge und wenn du das gute Stück umwirfst, bekommst du auch keine Reparatur.

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@Benedikt

 

Du kannst dann im Fall der Fälle gerne beweisen das die Inspektion nach Herstellervorschrft erfolgte. Persönlich nehme ICH bei einem Neufahrzeug den Vertragshändler. "Stille" Serviceaktionen, Updates, immer sich erneuernde Mobilitätsgarantie und keinen Gesprächsbedarf im Garantiefall sind so Gründe. Von dem "Willen" der Entscheidung bzgl. Kulanz habe ich dann auch noch etwas. 

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Ok, wovon reden wir jetzt?

  • Kauf beim Vertragshändler
  • Gesetzliche Gewährleistung
  • Herstellergarantie
  • Garantieverlängerung

Alles verschiedene Dinge und schwer zu diskutieren, wenn es durcheinander geht. Topic war die Garantieverlängerung.

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wie gesagt. Ich bezahl das immer gerne. Wenn an meiner H2 das licht vorn defekt geht dann zahlen die so was. Und das so etwas kaputt gehen kann ist nicht aus der Norm. Dann sind die paar Kröten gut angelegt

Bearbeitet von schorsch
Sinnfreies Vollzitat des unmittelbar vorhergehenden Beitrags entfernt
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Ich habe bei der letzten Jahresinspektion knapp 300,- € gelassen, Km-Stand: 3.246 (siehe Dateianhang. Für rund 26,- € wurden Zubehörteile montiert). Das finde ich sehr happig. Ich meine im Forum andere Rechnungen gesehen zu haben, für vergleichbare Tätigkeiten, die rund 100,- € und mehr günstiger waren.

 

Ich habe gestern noch eine Email an Kawasaki geschrieben und heute schon die Antwort erhalten (persönliche Daten sind anonymisiert):

 

Von: Kawafranki
Gesendet: Sonntag, 24. April 2022 23:10
An: KMDE Info <info@kawasaki.de>
Betreff: Garantieverlängerung K-Care- Garantie Plus, Ihr Schreiben vom April 2022 Produkt ID: DE342857

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihr Angebot zum Abschluss einer Anschlussgarantie für mein Fahrzeug JKAZR900CCAxxxxxx.

 

Diese würde ich gerne in Anspruch nehmen. Mein Problem ist, dass die örtliche Kawasaki-Vertretung sehr hochpreisig ist und günstigere Kawasaki-Vertrags-Werkstätten sehr weit weg sind. Also bin ich gezwungen, bei einer freien Werkstatt Servicearbeiten durchführen zu lassen. Wie würde sich Kawasaki dann bei einem Garantiefall verhalten?

 

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

    Kawafranki

_________________________________________________________________________________________________________________

Sehr geehrter Herr Kawafranki,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Um die Fahrzeuggarantie Ihrer Kawasaki aufrecht zu erhalten, müssen alle werksseitig vorgeschriebenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch einen autorisierten Kawasaki-Vertragshändler durchgeführt werden. Eine Alternative hierzu ist leider nicht existent.

 

 

Freundliche Grüße und Ihnen alles Gute

 

NN

Technischer Kundendienst - national

Kawasaki Motors Europe N.V.

Niederlassung Deutschland

Max-Planck-Str. 26 / 61381 Friedrichsdorf

Tel.: +49 (0)  / Fax: +49 (0) 

@kawasaki.de / http://www.kawasaki.de/www.kawasaki.de

 

 

Somit schriftlich, was eigentlich auch zu erwarten war. 

 

Gruß
Frank

2022-04-25 17.30.02.jpg

Bearbeitet von Kawafranki
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Klares Resümee:

Entweder das Geld für die Garantieverlängerung sparen und freie Werkstatt , bzw. selber Schrauben.

Oder

Garantieverlängerung und einer Kawa Vertragswerkstatt treu bleiben.
 

 

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Also ich hatte für die letzte Inspektion ( Motoröl + Filter + Bremsflüssigkeit 340 Euro bezahlen dürfen 😑.

 

Das ist schon eine echte Hausnummer und ich werde die Wartungen jetzt selber machen .

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  • 7 Monate später...

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in zwei Schreiben weitreichende Neuregelungen für
Garantiezusagen im Kfz-Handel festgelegt. Im Wesentlichen geht es hierbei um sogenannte entgeltliche
Garantiezusagen, d. h. Garantieverlängerungen, die der Kunde gegen Bezahlung erwerben kann. Bei
der Kawasaki K-Care GarantiePlus handelt es sich um ein solches Produkt.
Diese Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft und dies hat weitreichende Konsequenzen zur Folge.
Ab dem 01.01.2023 werden Händler beim Verkauf einer entgeltlichen Garantiezusage an ihre Kunden
steuerrechtlich als „Versicherer“ laut Versicherungsteuergesetz angesehen.
Das bedeutet z. B., dass Sie sich als Händler beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden müssen und
Sie unterliegen dann bestimmten Aufzeichnungs- und Meldepflichten.
Weiterhin wird die Garantieverlängerung nicht mehr umsatzsteuerrechtlich behandelt, sondern es
fallen 19% Versicherungssteuer an, die nicht vorsteuermäßig geltend gemacht werden können.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass wir ab dem 01. Januar 2023 den Verkauf der Kawasaki K-Care
GarantiePlus einstellen werden.
Wir arbeiten an einer Alternative. Jedoch können wir diese nicht zeitgleich in die Praxis umsetzen und
hoffen, dass wir Ihnen schon sehr bald diese Lösungsmöglichkeit vorstellen können.

  • Danke 3
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Ich habe mir meine Z900 im August dieses Jahres neu gekauft. Der Händler hat mich über Kawasaki K-Care informiert, mir aber auf Nachfrage auch erklärt, dass ich das noch bis kurz vor dem Ablauf der "normalen" Garantie abschließen könne.
 

Die Überlegung ist nun natürlich: jetzt noch abschließen, oder auf eine Alternative warten bzw. eher hoffen. Einerseits weiß ich natürlich nicht, ob ich das Motorrad dann noch habe, andererseits verkauft es sich aber vielleicht auch besser, wenn nach z.B. 2,5 Jahren immer noch ein Garantieschutz besteht.

 

:fun02:

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Besser haben als brauchen. Beim Verkauf kommt das immer gut und lässt sich gut in die Preisverhandlung einbringen.

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Der VK Preis wird vermutlich nicht höher liegen als die Garantieerweiterung gekostet hat. Ich denke, lückenloser Nachweis aller getätigten Arbeiten, sowie technischer und optischer Zustand sind eher ausschlaggebend beim Verkauf. Diese Erfahrung habe ich einmal beim Veräußern eines PKW gemacht, der ebenfalls über eine Garantieverlängerung verfügt hatte.

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