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Garantieverlängerung


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Im Falle von BMW stimmt das mit der - Gewährleistung nur beim Verkäufer - nicht, da BMW für eine "Globale Geltung" "garantiert".

 

 Denn sollte einmal etwas nicht rund laufen, sorgen die Servicepartner und Mechaniker von BMW Motorrad dafür, dass Du schnell wieder weiterfahren kannst – und das kostenfrei und überall im Ausland gültig.

 

 

  • 36 Monate Nachbesserung
  • Globale Geltung
  • Ohne Kilometerbegrenzung 
  • Jede Nachbesserung mit Original BMW Motorrad Teilen
  • Kostenloser Fahrzeug-Check vor Ende der Gewährleistung

Damit bist Du also nicht nur überall im Ausland sorgenfrei, sondern hast gleichzeitig auch noch einen besseren Werterhalt für Dein neues BMW Motorrad. 

 

Quelle: BMW Motorrad

  • Danke 1
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Wieso duzen die bei BMW mich? Wüsste nicht, dass ich mit den Typen im Kindergarten war.....:cool:

 

 

Wenn ich folgenden Absatz richtig verstehe, kann ich die Regulierung eines Schadens, den Kawasaki wegen Wartung des Fahrzeugs bei einem Dritten ablehnt, dann beim Verkäufer geltend machen, oder? Bei Inspektion nach Herstellervorschrift natürlich....

 

Unter Absatz GARANTIE steht da:

....Wenn der Hersteller den Mangel nicht anerkennt, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss das Bike nicht beim Vertragshändler gewartet worden sein....

 

Ich habe jetzt leider keinen Kaufvertrag vorliegen. Geht denn aus den Kaufverträgen immer eindeutig hervor, wer Verkäufer ist?

Hersteller oder Händler? Steht bei jemandem von Euch überhaupt der Hersteller als Verkäufer?

 

Hab ich bisher nie beachtet.....

 

 

Bearbeitet von Kawakeks
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Natürlich steht in einem Kaufvertrag beim Kauf beim (Vertrags)Händler er selbst drinnen und nicht Kawasaki selbst. Kaufe ja nicht beim Hersteller selbst ein.

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Ok. Dann agiert der (Vertrags-) Händler als Vertreter des Herstellers...

 

Was ich sagen wollte ist, dass ich in einem Garantiefall zu JEDEM Vertragshändler gehen kann, der dann die Abwicklung (also Bezahlung des Reparaturaufwands) mit dem Hersteller klärt. Bei Ablehnung der Regulierung durch Hersteller ich dann aber den Händler, bei dem ich das Motorrad gekauft habe, in Pflicht nehmen kann. Dann wäre die Reparatur Sache den Händlers.

Bedeutet ja nur dass der Händler nicht aus der Pflicht ist, wenn der Hersteller die Regulierung ablehnt.

 

So verstehe ich den von mir zitierten Absatz....

 

Das alles natürlich innerhalb der jeweils vereinbarten Fristen.....

 

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Kann man so machen wenn Nerven und Geld vorhanden sind im Streitfall. Bei Verträgen ab dem 1.1.22 stehst du als Käufer nach einem (1) Jahr ab Übergabe (Beweislastumkehr) in der Beweispflicht das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war um den Händler festzunageln. 

  • Danke 3
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  • 8 Monate später...

Servus,

 

nun komme ich mal mit meiner ersten Frage in diesem Forum um die Ecke.

Bei meiner kürzlich erworbenen z900RS, läuft im März die Garantie aus. Bin jetzt am 

überlegen, ob ich diese um 2 Jahre verlängern sollte. Kostet wohl 300 EUR.

Hintergrund ist der, dass das Moped erst 1500 km runter hat und vielleicht noch nicht aus dem "gröbsten" raus ist. Die 1000er Inspektion wurde

gemacht. Was meint Ihr, lohnt sich das überhaupt? Oder anders gefragt, schon jemand irgendwelche Garantiefälle gehabt?
Gruss

Tino

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Meines Wissens nach gibt es die Garantieverlängerung von Kawasaki (die sogenannte K-Care) seit Ende letzten Jahres gar nicht mehr. Oder meinst Du etwas anderes?

 

Ich war mit meiner August letzten Jahres gekauften Z900 in der gleichen Situation: Garantieverlängerung beim Kauf abschließen, oder später? Ich wollte es später machen, und dann gab es sie leider nicht mehr.

 

Grund war laut Hörensagen, dass eine Gesetzesänderung bedeutete, dass für die Garantieverlängerung keine Mehrwertsteuer sondern Versicherungssteuer entrichtet werden muss. Das verkompliziert das Ganze für die Händler enorm.

 

Kawasaki hat dann ja kurz darauf die Garantie selbst auf 4 Jahre erhöht.

Bearbeitet von Jay Doubleyou
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Würde mir da beim Japaner keinen Kopf machen. Wenns beim Neukauf für lau dabei ist kann mans zur Beruhigung mitnehmen. 

@Tinochi69 wurden die Serviceintervalle bis jetzt überhaupt eingehalten? Bei dir mind. 1mal jährlich, Laufleistung spielt ja in dem Fall keine Rolle. :P Wenn nicht kann man die Garantie dann überhaupt verlängern? 

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Es gibt doch garkeine Garantieverlängerung von Kawasaki mehr. Ich wurde im letzten Jahr von meinem Händler darauf hingewiesen, wenn ich eine

Verlängerung für meine zh2 haben wollte, die noch in 2022 abzuschließen.

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Ja, es ging um die K-Care. Wenn es die nicht mehr gibt, hat sich das Thema eh erledigt. Im Netz bei Kawasaki

wird diese noch erwähnt. Aber dann hat sich das Thema ja von selbst erledigt und ich muss mir darüber keine Gedanken mehr machen.

Vertrauen habe ich eigentlich mehr als genug in japanische Bikes. 

Danke für die Infos.

 

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Danke für den Tip!

Bearbeitet von schorsch
Sinnfreies Vollzitat des unmittelbar vorhergehenden Beitrags entfernt
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