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IGNORED

Reifenfreigabe für die Z800 unnötig?


Frank

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*Pssst* ... kann es sein, dass im TÜV geplagten Deutschland einzig die Assekuranzen an dem Dämon der Reifenfreigabe festhalten, nur um sich im Falle des Falles elegant aus der Affäre zu ziehen?

 

Ein Schelm, der Schlimmes dabei denkt ...

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Ein Blick in den Fahrzeugschein würde helfen, wenn da nur die Reifendimension eingetragen ist, dann gibt es keine Bindung.

 

Müsste sich also mal ein Besitzer erbarmen und nachschauen.

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Ein Blick in den Fahrzeugschein würde helfen, wenn da nur die Reifendimension eingetragen ist, dann gibt es keine Bindung.

 

Müsste sich also mal ein Besitzer erbarmen und nachschauen.

 

also nochmal für mich zum verständnis..sobald im fahrzeugschein keine reifen eingetragen sind, sondern nur die reifendimensionen kann man jeden beliebigen reifen fahren?

 

rein spekulativ: ich geh zum TÜVer meines vertrauens, sag dem "bitte lösch da mal die voreingetragenene reifen und schreib nur die reifengröße rein" .. dann könnte ich jeden reifen fahren, auch ohne freigabe fürs motorrad?

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Das halte ich für höchst unwahrscheinlich.

 

Auf "dieses schmale Brett" wird sich kein Hersteller begeben.

 

Ausnahme sind Prüfer bei den einschlägigen Organisationen, die das austragen. Solche Einzelfälle soll es geben.

 

Wenn nur die Reifendimension eingetragen ist, steht automatisch auch dabei:

Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

 

Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG
(Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage).
Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert.
Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.
Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist.

 

Hier hatten wir dazu auch schon mal was:

 

http://www.z1000-forum.de/topic/53455-reifenfreigaben-f%C3%BCr-das-bike-noch-n%C3%B6tig/

 

 

 

Ein Blick in den Fahrzeugschein würde helfen, wenn da nur die Reifendimension eingetragen ist, dann gibt es keine Bindung.

 

Müsste sich also mal ein Besitzer erbarmen und nachschauen.

Bearbeitet von Harlekin
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Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert.

 

Das ist der entscheidende Satz. Genau wie der Hersteller eine Reifenfarikatsbindung für sein Fahrzeug xyz veranlassen kann, kann er sie natürlich auch weglassen.

Gibt ja genug Hersteller, die ihren Moppeds freie Reifenwahl zutrauen und dann lediglich Reifenempfehlungen aussprechen.

 

Vielleicht ist es ja bei der Z800 tatsächlich so. Gewissheit werden wir haben, sobald der erste Beitzer in seine Fahrzeugpapiere guckt.

Bearbeitet von BusDriver
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Das kann jeder Hersteller entscheiden wie er das macht.

 

Wer näheres dazu lesen will:

http://www.polizei.rlp.de/internet/med/9b9/9b960bac-27a5-e731-3d58-731f42680e4c,22222222-2222-2222-2222-222222222222,isDownload.pdf

 

 

Kurz heißt das:

 

Fall 1:
Es ist keine Fabrikatsbindung vorhanden:
Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

 

Fall 2:
Es gibt eine Fabrikatsbindung:
Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und muss mitgeführt werden (Pflicht).

 

Fall 3:
Es gibt keine Fabrikatsbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers für die Umrüstung auf eine andere Dimension vor, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Es besteht zwar keine Mitführpflicht der Unbedenklichkeitsbescheinigung, es ist aber empfehlenswert.

 

Fall 4:
Es gibt eine Reifenbindung für die Serienbereifung; zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

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Schönwetter_Manni

Als ich letztens beim Tüv war hab ich genau dieses Thema angesprochen. Folgende Antwort bekam ich:

 

Wenn nur die Reifengröße in Schein steht darf ich alle Reifen mit dieser Größe fahren. Lediglich auf den Geschwindigkeitsindex muss noch geachtet werden.

 

Steht ein spezieller Reifen drin muss es eine Freigabe geben damit man einen anderen Reifen fahren darf.

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Was heißt spezieller Reifen ? Bei meiner z750r steht im Prinzip auch nur die Größe drin, nicht aber Hersteller und typ

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Ich habe gerade meinen Händler angerufen. Sowohl bei der Z800 als auch bei der Z800e ist ein Dunlop eingetragen, also Reifenbindung, damit heißt es auf Freigaben warten.

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  • 2 Wochen später...

keien Ahnung warum die deutschen Bürokraten so an den Reifenbindungen hängen.

 

Das es sehr gut ohne Bindung geht zeigt doch unser Land :happy2:

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