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Garantieverlust bei anderer Fachwerkstatt


Gast sorter1666

Empfohlene Beiträge

Gast sorter1666

Hallo, bin neu hier und hab da echt mal eine wichtige Frage.

 

Ich bin mit meinen "alten "Mechaniker der Suzuki Partner ist sehr zufrieden, würde sehr gerne dort auch wieder meinen Service für meine Z1000SX machen lassen.

Meine Frage muss ich unbedingt zum Kawasaki Dealer fahren und dort den Service machen um meine Garantie nicht zu verlieren

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Sugarfree2311

Kawasaki könnte das Ankreiden wenn du mal richtige Probleme an der Z hast und es um Reparaturkosten geht die nicht angenehm sind...

 

Ob Fachmännisch oder nicht, die sagen dann dass es nicht gemäß der eigenen Richtlinien gemacht wurde und du sitzt auf den Kosten schlimmsten Falls...

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Darüber streiten sich die Gelehrten! Eigentlich reicht es rechtlich, wenn die Inspektion gemäß Herstellervorgabe gemacht wird. Die Erfahrungen zeigen aber leider etwas anderes! :( Und allerspätestens wenn es um Kulanz geht, wirst du den kürzeren ziehen.

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Hallo und willkommen,

 

ich gehe davon aus - im Wartungsplan steht: 

 

"K: Vom autorisierten Kawasaki-Vertragshändler auszuführen."

...und dieses "K" steht so gut wie vor jedem Arbeitsschritt ;)

 

Das Handbuch kann hier heruntergeladen werden: http://www.kawasaki.info/downloads/

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Es sollte reichen, wenn die vorgeschriebenen Servicearbeiten von einem kundigen Fachbetrieb gemacht und nachweisbar sind.Dadurch erlischt die Gewährleistung nicht. Im ersten halben Jahr bist Du fein raus, denn dann liegt die Beweislast für einen angeblichen Fehler Deinerseits beim Hersteller wenn er Gewährleistung ablehnt. Nach einem halben Jahr, sieht das anders aus (Beweislastumkehr)dann musst Du ggF beweisen, das es ein Garantiefall ist.

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Es sollte reichen, wenn die vorgeschriebenen Servicearbeiten von einem kundigen Fachbetrieb gemacht und nachweisbar sind.Dadurch erlischt die Gewährleistung nicht. Im ersten halben Jahr bist Du fein raus, denn dann liegt die Beweislast für einen angeblichen Fehler Deinerseits beim Hersteller wenn er Gewährleistung ablehnt. Nach einem halben Jahr, sieht das anders aus (Beweislastumkehr)dann musst Du ggF beweisen, das es ein Garantiefall ist.

 

Gewährleistung und (Neufahrzeug)-Garantie sind zwei völlig verschiedene Dinge und sollten nicht verwechselt oder vermischt werden.

 

Hier geht es um die 2 Jahre Neufahrzeug-Garantie die Kawasaki gewährt, da gibt es keine Beweislastumkehr nach nem halben Jahr. Also bitte keine Halbwahrheiten hier verbreiten!

 

Nochmal zum nachlesen

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  • 7 Jahre später...

Hallo,

 

mein Kawa-Händler um die Ecke musste leider schließen (vermutlich auch aufgrund von Corona ...).

 

Nun wollte ich meine Maschine zur jährlichen Kontrolle in eine andere / keine Kawa-Werkstatt bringen.

Jetzt lese ich im Garantiehandbuch "Die Garantie kann erlischen wenn Wartung nicht bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wird" (so etwa der Wortlaut).

 

Ich habe schon im Forum gesucht und leider nichts gefunden.

Zudem sagt mir das Internet, dass laut Gesetz kein Garantieverfall bzw. Gewährleistung wenn man innerhalb der Zeit in eine freie Werkstatt geht.

Hier ein Ausschnitt: 

"Grundsätzlich gilt für alle Hersteller auf dem europäischen Markt: Die Neu-Motorradgarantie (wenn gegeben) bzw. Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben nach BGB) erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgabe) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Ein Hersteller oder Händler hat normalerweise nicht die Möglichkeit, den Kunden zur Wartung an sein Servicenetz/Händlernetz zu binden. "

 

Wäre gut wenn Ihr mal eure Meinungen mit mir teilt...

 

Danke

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Stimmt schon. Kulanz von Seiten des Herstellers gibt's aber nach der Garantie ggf. nur wenn Kawa Stempel im Heft sind.

Kenne das zb. von BMW, Stichwort Steuerketten n47 Diesel. Auch nach zig Jahren geht da noch was wenn die Wartungen bei BMW waren.

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Die Inspektionen werden online direkt an Kawasaki gemeldet. Das Serviceheft ist also nur noch Deko. Eine freie Werkstatt kann sowas nicht.

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Inspektionen wie die 12.000, 24.000 km usw. ja, aber eine jährliche Kontrolle + Ölwechsel kann m.M.n. auch eine freie Werkstatt :pfeif:

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Thema Kulanz wurde ja von @Iggy richtig angesprochen, nennt sich dann Servicetreue welche in die Entscheidung ob Kulanz gewährt wird mit einfließt. Hier der Auszug der Homepage von Kawa: 

 

Eine individuelle Kulanzleistung nach Ablauf der Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und untrennbar an eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Technische Gegebenheiten, Fahrzeugalter und Laufleistung, regelmäßige Wartung und Servicetreue, Verwendung von GARANTIE PLUS u. a. sind Grundvoraussetzungen für Kulanzentscheidungen. Nur bei Vorliegen aller Gegebenheiten besteht die Möglichkeit einer Prüfung, ob ein Kunde kurz nach der Garantie oder bei unerwarteten herstellerbedingten Ausfallursachen teilweise von zu erwartenden Aufwendungen freigestellt werden kann.

 

Wenn du im Garantiezeitraum die Arbeit eines nicht Vertragshändlers / Servicepartners in Anspruch nimmst ist darauf zu achten das die Werkstatt nach Herstellervorschrift die Wartung durchführt. Die Freien haben Zugang zu den Inspektionsplänen. Diese und zusammen mit dem vernünftig ausgefüllt und abgestempelten Serviceheft erfüllen die Vorgabe des Herstellers, bzw. die Rahmenbedingungen lt. Gesetz.

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  • schorsch änderte den Titel in Garantieverlust bei anderer Fachwerkstatt
  • 1 Jahr später...

Passt zwar nicht 100% hier rein. Zufällig in der PS im Bericht über die ZX12R auf etwas gestoßen. Da hat der Bernd Weidenfeller, seines Zeichens (ehemaliger) Kawasaki Vertragshändler ein paar Sätze zur 12er verloren. Nebenbei wurde erwähnt, dass er von 1977-2021 Vertragshändler war und jetzt einen Service-Vertrag mit Kawasaki hat und daher die Kunden in gewohnter Manier bedienen darf. Sozusagen kein Verkauf mehr, aber offizieller Kawa-Service. Die Konstellation kennt man ja zu genüge aus der PKW Branche. Zumindest bei Kawasaki war mir das neu. Kennt jemand sonst noch solche Kawasaki Servicepartner? Ich weiß nur von Betrieben die gleich komplett dichtgemacht haben. Meistens waren die auch zu klein. Bei den immer größeren Anforderungen für die Showrooms wäre da auch nicht mehr gegangen. 
 

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  • Danke 2
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Am 23.2.2021 um 11:01 schrieb Gast Iggy:

Stimmt schon. Kulanz von Seiten des Herstellers gibt's aber nach der Garantie ggf. nur wenn Kawa Stempel im Heft sind.

Kenne das zb. von BMW, Stichwort Steuerketten n47 Diesel. Auch nach zig Jahren geht da noch was wenn die Wartungen bei BMW waren.

Auf Kulanz würde ich nach meiner kürzlich gemachten Erfahrung mit Kawa leider nicht pochen. Die lehnen schon Garantieanfragen bei Bauteilen ab, ohne diese überhaupt zur Begutachtung in den Fingern gehabt zu haben. Das sind Methoden....

 

Bearbeitet von Z900RS
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