Guest sorter1666 Posted May 22, 2013 Share Posted May 22, 2013 Hallo, bin neu hier und hab da echt mal eine wichtige Frage. Ich bin mit meinen "alten "Mechaniker der Suzuki Partner ist sehr zufrieden, würde sehr gerne dort auch wieder meinen Service für meine Z1000SX machen lassen. Meine Frage muss ich unbedingt zum Kawasaki Dealer fahren und dort den Service machen um meine Garantie nicht zu verlieren Link to post Share on other sites
Sugarfree2311 2 Posted May 22, 2013 Share Posted May 22, 2013 Kawasaki könnte das Ankreiden wenn du mal richtige Probleme an der Z hast und es um Reparaturkosten geht die nicht angenehm sind... Ob Fachmännisch oder nicht, die sagen dann dass es nicht gemäß der eigenen Richtlinien gemacht wurde und du sitzt auf den Kosten schlimmsten Falls... Link to post Share on other sites
Guest Eule Posted May 22, 2013 Share Posted May 22, 2013 Darüber streiten sich die Gelehrten! Eigentlich reicht es rechtlich, wenn die Inspektion gemäß Herstellervorgabe gemacht wird. Die Erfahrungen zeigen aber leider etwas anderes! Und allerspätestens wenn es um Kulanz geht, wirst du den kürzeren ziehen. Link to post Share on other sites
hoecht123 4 Posted May 22, 2013 Share Posted May 22, 2013 Hallo und willkommen, ich gehe davon aus - im Wartungsplan steht: "K: Vom autorisierten Kawasaki-Vertragshändler auszuführen." ...und dieses "K" steht so gut wie vor jedem Arbeitsschritt Das Handbuch kann hier heruntergeladen werden: http://www.kawasaki.info/downloads/ Link to post Share on other sites
zetti64 28 Posted May 22, 2013 Share Posted May 22, 2013 Es sollte reichen, wenn die vorgeschriebenen Servicearbeiten von einem kundigen Fachbetrieb gemacht und nachweisbar sind.Dadurch erlischt die Gewährleistung nicht. Im ersten halben Jahr bist Du fein raus, denn dann liegt die Beweislast für einen angeblichen Fehler Deinerseits beim Hersteller wenn er Gewährleistung ablehnt. Nach einem halben Jahr, sieht das anders aus (Beweislastumkehr)dann musst Du ggF beweisen, das es ein Garantiefall ist. Link to post Share on other sites
Kami One 310 Posted May 22, 2013 Share Posted May 22, 2013 Es sollte reichen, wenn die vorgeschriebenen Servicearbeiten von einem kundigen Fachbetrieb gemacht und nachweisbar sind.Dadurch erlischt die Gewährleistung nicht. Im ersten halben Jahr bist Du fein raus, denn dann liegt die Beweislast für einen angeblichen Fehler Deinerseits beim Hersteller wenn er Gewährleistung ablehnt. Nach einem halben Jahr, sieht das anders aus (Beweislastumkehr)dann musst Du ggF beweisen, das es ein Garantiefall ist. Gewährleistung und (Neufahrzeug)-Garantie sind zwei völlig verschiedene Dinge und sollten nicht verwechselt oder vermischt werden. Hier geht es um die 2 Jahre Neufahrzeug-Garantie die Kawasaki gewährt, da gibt es keine Beweislastumkehr nach nem halben Jahr. Also bitte keine Halbwahrheiten hier verbreiten! Nochmal zum nachlesen Link to post Share on other sites
GauRider 33 Posted February 23 Share Posted February 23 Hallo, mein Kawa-Händler um die Ecke musste leider schließen (vermutlich auch aufgrund von Corona ...). Nun wollte ich meine Maschine zur jährlichen Kontrolle in eine andere / keine Kawa-Werkstatt bringen. Jetzt lese ich im Garantiehandbuch "Die Garantie kann erlischen wenn Wartung nicht bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wird" (so etwa der Wortlaut). Ich habe schon im Forum gesucht und leider nichts gefunden. Zudem sagt mir das Internet, dass laut Gesetz kein Garantieverfall bzw. Gewährleistung wenn man innerhalb der Zeit in eine freie Werkstatt geht. Hier ein Ausschnitt: "Grundsätzlich gilt für alle Hersteller auf dem europäischen Markt: Die Neu-Motorradgarantie (wenn gegeben) bzw. Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben nach BGB) erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgabe) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Ein Hersteller oder Händler hat normalerweise nicht die Möglichkeit, den Kunden zur Wartung an sein Servicenetz/Händlernetz zu binden. " Wäre gut wenn Ihr mal eure Meinungen mit mir teilt... Danke Link to post Share on other sites
Iggy 34 Posted February 23 Share Posted February 23 Stimmt schon. Kulanz von Seiten des Herstellers gibt's aber nach der Garantie ggf. nur wenn Kawa Stempel im Heft sind. Kenne das zb. von BMW, Stichwort Steuerketten n47 Diesel. Auch nach zig Jahren geht da noch was wenn die Wartungen bei BMW waren. Link to post Share on other sites
Katastrofuli 406 Posted February 23 Share Posted February 23 Die Inspektionen werden online direkt an Kawasaki gemeldet. Das Serviceheft ist also nur noch Deko. Eine freie Werkstatt kann sowas nicht. Link to post Share on other sites
GauRider 33 Posted February 23 Share Posted February 23 Inspektionen wie die 12.000, 24.000 km usw. ja, aber eine jährliche Kontrolle + Ölwechsel kann m.M.n. auch eine freie Werkstatt Link to post Share on other sites
Alex-Z1000 1,962 Posted February 23 Share Posted February 23 Thema Kulanz wurde ja von @Iggy richtig angesprochen, nennt sich dann Servicetreue welche in die Entscheidung ob Kulanz gewährt wird mit einfließt. Hier der Auszug der Homepage von Kawa: Eine individuelle Kulanzleistung nach Ablauf der Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und untrennbar an eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Technische Gegebenheiten, Fahrzeugalter und Laufleistung, regelmäßige Wartung und Servicetreue, Verwendung von GARANTIE PLUS u. a. sind Grundvoraussetzungen für Kulanzentscheidungen. Nur bei Vorliegen aller Gegebenheiten besteht die Möglichkeit einer Prüfung, ob ein Kunde kurz nach der Garantie oder bei unerwarteten herstellerbedingten Ausfallursachen teilweise von zu erwartenden Aufwendungen freigestellt werden kann. Wenn du im Garantiezeitraum die Arbeit eines nicht Vertragshändlers / Servicepartners in Anspruch nimmst ist darauf zu achten das die Werkstatt nach Herstellervorschrift die Wartung durchführt. Die Freien haben Zugang zu den Inspektionsplänen. Diese und zusammen mit dem vernünftig ausgefüllt und abgestempelten Serviceheft erfüllen die Vorgabe des Herstellers, bzw. die Rahmenbedingungen lt. Gesetz. Link to post Share on other sites
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