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Scheinwerfer/TÜV


Gast Speeder_1000

Empfohlene Beiträge

Gast Speeder_1000

Hallo,

 

bald ist TÜV fällig für meine Z1000.

Eigentlich fahr ich wenig...aber muss ja sein.

 

Meiln Problem ist, mein Scheinwerfer hat vorne einen Riss, er ist nicht so groß und ist auch nur äußerlich, also nicht durch.

 

Nun brauch ich ja für denTÜV wohl einen kompleett neuen Scheinwerfer nehm ich an.

Also hab ich mal nach gegoogelt und mir ist die Spuche weg geblieben, 400-500 EUR kostet der........finaziell siehts bei mir nicht allzu toll aus.

Hat vlt noch irgendwer eine Idee von euch?

 

.....sonst muss das Mopped halt mal 2-3 Monate stehen leider :)

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...gibts in deiner Nähe jemanden, der dir ein Licht leihen könnte für den Termin? Oder zufällig TK abgeschlossen die sowas reguliert?

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Gast dacapo06403

Ich würde auch versuchen mir einen zu leihen. Oder du fährst einfach mal zum TÜV und zeigt den Scheinwerfer einem Prüfer. Der kann dir ja dann direkt sagen ob du einen neuen brauchst oder nicht. Nicht, dass du dir total den Stress machst und am Ende gar keinen neuen gebraucht hättest.

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Eine beschädigte Abschlusscheibe des Abblendlichtes ist ein erheblicher Mangel.

Falls die Leuchtwirkung (Lichtbild, Hell- Dunkel- Grenze, Eintritt von Feuchtigkeit) jedoch nicht beeinträchtigt ist, kann er vom Prüfer auch als geringer Mangel eingestuft werden.

Rein rechtlich musst du ihn natürlich immer noch ersetzen, aber du bekommst die Plakette.

 

Machs wie dacapo06403 und sprich mal den Prüfer vorher an, wie er den Scheinwerfer einstufen würde.

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Eine beschädigte Abschlusscheibe des Abblendlichtes ist ein erheblicher Mangel.

Falls die Leuchtwirkung (Lichtbild, Hell- Dunkel- Grenze, Eintritt von Feuchtigkeit) jedoch nicht beeinträchtigt ist, kann er vom Prüfer auch als geringer Mangel eingestuft werden.

Rein rechtlich musst du ihn natürlich immer noch ersetzen, aber du bekommst die Plakette.

 

Machs wie dacapo06403 und sprich mal den Prüfer vorher an, wie er den Scheinwerfer einstufen würde.

 

Es gibt keinen geringen Mangel mehr! Entweder ist das Fzg. mängelfrei, dann bekommt es die Plakette, oder besitzt einen Mangel, ist also nicht mängelfrei, wie zB. einen defekten Scheinwerfer, dann bekommt das Fzg. keine Plakette. Ist geändert worden. Hatte nämlich mit meinem PKW das Problem. Hatte einen, wie es früher hieß, einen geringfügigen Mangel (die roten Birnen des Rücklichts waren nicht mehr rot sondern eher weiß), bekam aber deshalb keine Plakette. Hatte dann nachgefragt und der Prüfer sagte, daß dies vom Gesetzgeber geändert wurde.

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Tritt hier nicht die Teilkasko Versicherung ein (wenn vorhanden)? Bei den Preisen würde ich das auf jedenfall überprüfen. Glasschäden sind ja in der Regel abgedeckt und Kunststoffscheiben sind ja herkömmlich als Scheinwerfergläser bekannt :pfeif:

Bearbeitet von gamble
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Es gibt selbstverständlich weiterhin geringe Mängel. Seit dem Juli letzten Jahres gibt es jedoch eine andere mangeleinstufung. Manche geringe mängel sind nun als erheblich eingestuft worden, z.b. Verblasste Blinkerbirnen.

Einige wenige Mängel z.B. Eingerissene Staubmanschetten von Antriebswellen sind vom erheblichen zum geringen Mangel runtergestuft worde.

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  • 4 Wochen später...
Gast Speeder_1000

hallo,

 

war länger auf Schulung :)

hab jetzt mal in meinem vertrag geschaut.

 

also da steht das meine Teilkasko "Glasbruch" bezahlt.

Enstanden ist der "äußerliche Riss" durch irgendein Plastikteil auf der Autobahn.

Werde am Freitag zu meinem Versicherungstypen gehen, dann ist dieser aus dem Urlaub zurück.

 

Was meint ihr? Irgend eine Chance das was zu bekommen?

Glasschaden is ja vorhanden....jedoch brauch ich ja den kompletten Scheinwerfer neu, weiß nicht wie sich das vertragen soll.

Die Versicherung zahlt mir ja bestimmt nicht den ganzen Scheinwerfer.....................hab auch 150 Selbstbeteiligung.

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Teilkasko deckt doch Glasschäden am Fzg ab aber kein Kunststoff oder irre ich mich

Bearbeitet von Shoei
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Gast Speeder_1000

ach stimmt :(....sry hatte ich ganz vergessen, is ja im prinzip alles nur plastik.....dann hat sich das leider erledigt.


mh hab grade noch das gefunden im Internet..aus dem Versicherungsarchiv

 

Im Bereich der KFZ Versicherung sind Glasschäden in der Teilkaskoversicherung mit abgedeckt. Bei der Teilkaksoversicherung werden "Verglasungen" aus Plastik (Scheinwerfer-, Blinkergläser…) mit Glas gleich gesetzt und sind somit mitversichert.

 

naja Freitag bin ich schlauer...PS: ich hasse die Z1000..wegen so nem kleinen "Riss" der nichtmal durchgeht und nicht "gefährlich" ist hat man direkt je nach Teil 250-450 EUR an der Backe.

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PS: ich hasse die Z1000..wegen so nem kleinen "Riss" der nichtmal durchgeht und nicht "gefährlich" ist hat man direkt je nach Teil 250-450 EUR an der Backe.

 

Dann sei mal froh wenn du beim Auto kein Bi-Xenon hast. Wenn du da den Preis hörst, liegst erstmal ne Stunde im Sauerstoffzelt :pfeif:

Da ist das Teil der Zett ein echtes Schnäppchen.

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Gast Speeder_1000

sagt mal nebenbei gefragt........für den TÜV..die Blinkerkabel von den hinteren Blinkern sind nich verkleidet bei mir...hab aber nirgendwas was gefunden in TÜV Berichten wie das ausschauen muss?

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Solange die etwas Isoliert sind und nicht bis zur Kette runter hängen wird es dem Prüfer egal sein.

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Es ist nicht nur bei Bi Xenon Scheinwerfern Teuer

Alleine die Brenner kosten beim Hersteller VW Audi Skoda und Seat mindestens 170€ einer ;)

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