wortex Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 (bearbeitet) Die beiden ABE (Lenker und Spiegel) hab ich in der Brusttasche und das was E-Nummer hat hab keine Dokumente dabei. Auspuff und Spiegel. Bearbeitet 14. Januar 2021 von wortex Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Primus Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Ich habe an meiner Honda gut 10 Bauteile mit ABE ich führe sicher kein Buch mit. Ich fahre dann zum Tüv lasse alles eintragen und brauche dann nur den Schein mitzuführen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommy_Z900 Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Dass der TÜV sich weigert Bauteile mit E Zeichen anzunehmen ist mir ein Rätsel. Wenn ich als Halter will, dass das in die Papiere kommt, dann kommt das da hinein. Nirgends steht es, dass es verboten ist und die Prüfer sind Dienstleister. Das verstehen die alle nur noch nicht. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Redani Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Hab es nur bei einem Tüv probiert bis jetzt... Vielleicht äußert sich ja noch jemand der es eingetragen bekommen hat..? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tobi88 Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Hatte bei mir auch immer alles eintragen lassen damit ich nur den Schein mitnehmen muss wo alles dan drinnen steht war kein Problem Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Mir ist völlig egal, was andere wollen. Ich verhalte mich absolut gesetzeskonform, wenn ich kein Kärtchen zum Vorzeigen habe: Nach den Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rats (97/24 EG-Richtlinie Kapitel 9 Anhang VI oder 134/2014 EG-Richtlinie Anhang IX) ist es nicht erforderlich als Fahrzeughalter eine Kopie der Betriebserlaubnis oder der Übereinstimmungserklärung mitzuführen, wenn die Auspuffanlage mit einem Genehmigungskennzeichen (e-Nummer) gekennzeichnet ist. Diese Richtlinie ist inzwischen auch im deutschen Recht in der StVZO verankert (§ 49 Absatz 2a, StVZO). 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Redani Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Alles gut kann ja nur sagen das die Staatsbeamte die mich bisher angehalten haben komischerweise jedesmal das blöd Kärtchen sehen wollten, nicht mehr und nicht weniger. Aber sehe schon es artet wieder aus :-) Soll jeder machen wie er denkt, das wird das beste sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kurvenkratzer Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Du kannst doch nichts für den schlechten Fortbildungsstand der Rennleitung 😏 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Primus Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 vor 6 Stunden schrieb Tommy_Z900: Dass der TÜV sich weigert Bauteile mit E Zeichen anzunehmen ist mir ein Rätsel. Wenn ich als Halter will, dass das in die Papiere kommt, dann kommt das da hinein. Nirgends steht es, dass es verboten ist und die Prüfer sind Dienstleister. Das verstehen die alle nur noch nicht. vor 6 Stunden schrieb Redani: Hab es nur bei einem Tüv probiert bis jetzt... Vielleicht äußert sich ja noch jemand der es eingetragen bekommen hat..? Wieso sollte sich der Tüv da verweigern, da haste aber nen unwissenden Deppen gefragt. Ich habe beim Tüv schon Teile mit E-Prüfzeichen Sicherheitshalber eintragen lassen für Bekannte. Mir hat im Gegenteil aber auch noch nie ein Tüvver gesagt irgendwas mit E-Prüfzeichen wäre nicht zulässig oder ähnliches. ABE's eintragen war auch nie ein Problem. Bei Pkw's haben wir auch Fahrzeuge mit Wagenpass, übelsten Motorumbauten, Fahrwerksumbauten, anderen Bremsanlagen übern Tüv gebracht mit Eintragung. Wenn es ordentlich, korrekt und nach Ab- bzw. Rücksprache mit dem qualifizierten Prüfer (z.B. Motorrad-Fachprüfer oder DMSB-Prüfer) durchgeführt wird gibts da fast nie Probleme. Das Hauptproblem ist es eher, dass es Geld kostet etwas korrekt durchzuführen und pfuschen billiger ist. Weil viele Prüfer zuviel Pfusch gesehen haben verweigern Sie sich mittlerweile leider oftmals ohne das Projekt gesehen zu haben. Da hilft nur Dokumentation. Für meinen Gabelumbau war ne 50 Seiten Dokumentation notwendig. Wo ein Wille da ein Weg. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
baZt1 Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 vor 5 Stunden schrieb Underdog: Nach den Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rats (97/24 EG-Richtlinie Kapitel 9 Anhang VI oder 134/2014 EG-Richtlinie Anhang IX) ist es nicht erforderlich als Fahrzeughalter eine Kopie der Betriebserlaubnis oder der Übereinstimmungserklärung mitzuführen, wenn die Auspuffanlage mit einem Genehmigungskennzeichen (e-Nummer) gekennzeichnet ist. Diese Richtlinie ist inzwischen auch im deutschen Recht in der StVZO verankert (§ 49 Absatz 2a, StVZO). Das druck ich mir aus und nehms in Zukunft mit. Wenn dann wer was sehen will, drück ich ihm den Zettel in die Hand. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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