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IGNORED

Nur ein E ist nicht OK


bad.orange

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Etwas über E-Prüfzeichen!

Alle werben damit “Hat E-Zeichen“, aber fast immer die falsche Kennzeichnung.
Aufgrund dieses Berichtes hab ich mal ein Auge auf Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen auf der Fighterama geworfen und war entsetzt.
Kaum ein Anbieter hat den Durchblick.
Da die Bastelzeit vor der Tür steht, der Ein oder Andere sich etwas aus dem Zubehör zulegt und Gefahr läuft übers Ohr gehauen zu werden,
möchte ich für ein wenig Aufklärung sorgen, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht für Ärger mit Tüv und Rennleitung sorgt.

1.Regel – STVZO Anbaurichtlinien müssen in jedem Fall eingehalten werden
2.Regel – Die richtige Kennzeichnung beachten

Bisher ganz einfach, jedoch bei Regel 2 lauert der Anschiss. Die Bezeichnung „E“ sagt nur was über das Land aus, in dem die Abnahme der Prüfung getätigt wurde.
Mehr nicht !!!!!


Wichtig ist die Bezeichnung des Verwendungszwecks
und das weiß kaum ein Anbieter, oder will es nicht wissen.

Deshalb hier noch einmal die aufklärende Auflistung der wichtigsten Details:

Prüfzeichen des Vertragspartners ( Landeskennzeichnung)

E 1 = Deutschland
E 2 = Frankreich
E 3 = Italien
E 4 = Niederlande
E5 = Schweden
E 6 = Belgien
E 7 = Ungarn
E 8 = Tschechische Rep.
E 9 = Spanien
E11= Großbritannien
E12= Österreich
E13= Luxemburg
E14= Schweiz
E43= Japan
E45= Australien
E47= Südafrika
E48= Neuseeland


Und der wichtige richtige Verwendungszweck

A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Fern- oder Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht
HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar)

Heck:
A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1 Bremsleuchte


Blinker:

50R -> als FRA für Bikes zugelassen (FRA = Fahrtrichtungsanzeiger)
11 -> als vorderer FRA
12 -> als hinterer FRA

und der Vollständigkeit halber:
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B Nebelscheinwerfer

Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"


Achtet mal drauf beim Kauf, ihr werdet euch erschrecken .
Greets

  • Like 8
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Hmm alles klar danke..

Die E-Nummern sind mir immer direkt aufgefallen, aber die restlichen Ziffern und Buchstaben eher nicht so.

Mal ein Auge drauf werden, wenn ich mal wieder an der Garage vorbeikomme ;)

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Jap, sehr wichtig. Es ist sogar ein Unterschied ob die Leuchtmittel fürs Krad sind oder Pkw.

Ich habe mal Krad Abblendleuchten an mein Auto verbaut. Dachte Abblendlicht "E" zulassung ist das selbe. Erst danach gemerkt das es diesen Unterschied gibt.

 

Als ich an der Z dann LED Kennzeichenbeleuchtung verbauen wollte konnten wir (verkäufer und ich), obwohl das Teil Mini ist, das scheiss E Zeichen nicht finden.

Der Verkäufer beteuerte immer wieder das es Legal ist. Drauf geschissen wenn es nicht zu lesen ist. Haben es aber dann doch noch gefunden und überprüft. :sport5:

Bearbeitet von Vla
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Achtet mal drauf beim Kauf, ihr werdet euch erschrecken .

 

Hab ja schon so einige Teile verbaut, wie wahrscheinlich viele andere hier auch,

aber uff dat E-Prüfzeichen, hab ich noch nie geschaut.

Meist is es eh so kleen das ichs net mal finde :pfeif:

 

Auch mein TÜVer hat sich noch nie dafür interessiert, solange alles funktioniert hat.

 

Aber Schaden kanns net, wenn man es findet, lesen kann und dann weis was da überhaupt steht bzw. was es bedeutet.

somit +1 :thumbs_up:

Bearbeitet von ride on
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  • 1 Monat später...

 

Aber Schaden kanns net, wenn man es findet, lesen kann und dann weis was da überhaupt steht bzw. was es bedeutet.

somit +1 :thumbs_up:

Mein TÜVer hat vor kurzem, als ich die Drossel habe austragen lassen, jede E-Nummer gesucht die ihm eingefallen ist.

 

Wichtig war dabei aber auch wirklich nur, dass das Bauteil überhaupt eine Nummer hatte, die mit "E" beginnt. :pfeif:

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Habe mir neue Blinker gekauft, die nur den Zusatz "50R" haben, alledings nicht die "12". Wenn ich das richtig verstanden habe, dürften die dann nur vorne und nicht hinten montiert werden, korrekt?

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Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:

 

"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"

 

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  • 4 Wochen später...

Hi super Info!

Habe nämlich auch einen GPR GP der Ersten Serie dran gemacht. Hat auch nur E1 Zeichen drauf, dazu habe ich noch  die Homologationspapieren vom Hersteller für meine Z 1000.

Bin mal gespannt was die Scheriffe dazu sagen, zwecks Lautstärke!

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  • 1 Jahr später...

Hallo Zettis,

 

ich war gestern morgen beim TÜV, da was am Firmenauto gemacht werden musste und hab da mal den TÜVler gefragt ob ich beim Motorrad Teile anbauen darf die nur eine E Nummer haben ohne Gutachten dazu?

 

Er meinte ganz klar NEIN.

 

Man darf die Teile mit E Nummer anbauen und muss das Gutachtren nicht mitführen, aber man muss es besitzen um im falle einem Unfalls ect einen Nachweis über die Gültigkeit der E Nummer zu haben. Allein das E Zeichen reicht nicht aus. Das dachte ich aber immer bis jetzt.

 

Egal ob LeoVince Endtopf, Kellermann Blinker oder Alphatechnik Kennzeichenhalter mit Beleuchtung, alle haben mir ein Gutachten zur E Nummer dazu gelegt.

 

Meine getönte Rückleuchte von der Firma RIFF hat das nicht getan, auf nachfragen von mir per Mail wurde ich angerufen und wirklich unterste Schublade am Telefon behandelt.

Antworten waren Wörtlich im hin und her folgende...

 

JA JA ich weiss Ihr Kunden seid immer König, wir haben das Gutachten, aber wir müssen es nicht aushändigen, da die E Nummer reicht.

Beim TÜV haben die keine Ahnung und wenn es Ihnen nicht passt, machen wir es einfach so....Sie schicken das teil zurück und dann hat es sich erledigt. Wir sind die einzigen in Deutschland die dieses Teil verkaufen und noch nie wollte einer dieses Gutachten haben, warum sollten wir es Ihnen jetzt geben? Ich wäre seit 10 Jahren der erste der das haben möchte.

 

Haben Sie miniBlinker mit E Zeichen und Gutachten?----> Ja,von Kellermann mit E Zeichen und Gutachten! Dann kam nur Grosses gelache von Ihm und der Kommentar...JA Kellermann, das war ja klar....???? Hallo was soll so eine Unverschämtheit?

 

und und und....

 

Soviel zur Kundenfreundlichkeit... ich hab in der Mail nett nach einem passendem Gutachten gefragt. Gern per E-Mail, ich druck es mir dann selber aus. Wie ich finde kein grosser Aufwand und nicht zuviel verlagt als guter Zubehörlieferant oder sehe ich das falsch?

 

Hätten die angerufen und nett gesagt, tut uns leid, ich habs nicht vorleigen und kann es Ihnen nicht zusenden. Alles klar...geht zurück und gut ist. Aber mich anrufen und direkt noch Blöd anmachen, geht GARNICHT.

 

Hat nochwer die getönte LED Rückleuchte von RIFF für die Z750 07-12 ? Ruft mal da an oder schickt ne Mail und fragt nach dem Gutachten.

 

Ich vermute es gibt kein Gutachten. Ich vermute es wurde einfach nur aufgedruckt und nie genehmigt. Warum sonst sollte man so reagieren?

 

 

E Nummer ist folgende E11 50R-001586 ST-4034 LED

 

MFG Alex

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