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IGNORED

Nur ein E ist nicht OK


bad.orange

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Was heisst ich bin nicht der erste? :D

 

Der Herr hat sich aber mit diesem Firmennamen gemeldet am Telefon und deshalb hat es für mich schon was mit dieser Firma zutun.

 

Lieg ich mit meiner Vermutung richtig? Ist die E Nummer falsch? Wenn ich doch ein Produkt verkaufe was zugelassen ist, warum kann ich dann kein Gutachten aushändigen? Alle anderen können das...

 

Highsider germany Vertrieb hat auch geantwortet... Sie fordern es an und senden es mir zu. Wunderbar, ohne Stress und Streit. :thumbs_up:

 

 

 

Prost Alex, ich trink eins mit.... :pfeif:

Bearbeitet von ZOE87
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Muss auch mal gucken, ob ich bis zur nächsten HU zu meinem Shin-Yo Rückstrahler und Miniblinkern eine ordentliches Prüfzertifikat aus China oder Taiwan bekomme. Am besten mit lichttechnischem Bericht und TÜV Rheinland Stempel. Oder so ein schönes altes TÜV-Gutachten mit rotem Querbalken.

Nicht das ich auch so einen TÜV Vollprofi mit Halbwissen erwische. ;)  

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Naja, ich wollte ja auch nur auf die Kundenfreundlichkeit hinweisen und darauf, dass der TÜV Fiffi meinte ---> ich muss das Gutachten besitzen,aber nicht mitführen.

 

Alle anderen Hersteller legen zur E Nummer von selbst das Gutachten dazu nur Riff schafft das nicht, bzw per Mail zu senden? Und obendrauf wird man noch blöde angemacht, weil man nett danach gefragt hat. Ich bin sicher nicht der TYP  Mensch der direkt böse Briefe schreibt, wenn ihm etwas nicht passt. Das find ich nicht OK.

 

 

Jetzt mal ganz doof gefragt... Was ist, wenn das E Zeichen des Rücklichts nicht exestiert, ich bremse mir ein Auto ect von hinten drauf fährt und behauptet...ich hab kein Bremslicht / Rücklicht gesehen.... dann schaut der Gutachter genauer hin und man bemerkt, dass das Licht zu dunkel ist und nicht zugelassen ist.

Ich hatte durch dieses Teil keine Betriebserlaubnis, also keine Versicherung und bleib auf den Kosten sitzen? Oder wie würde es ablaufen? Genau so würde ich behaupten. Das ist einfach der Gedankengang

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Die Polizei, soweit sie davon erfährt, wird dir das Erlöschen der Betriebserlaubnis (Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, offensichtlich mit der Begründung) aufbrummen - 1 Punkt 120 Euro

 

Die Versicherung zahlt den Schaden, trotz erloschener Betriebserlaubnis haben die eine Haftungspflicht. Allerdings werden sie danach sämtliche Kosten von dir wieder einfordern, oder teilweise, oder garnicht...

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Ich habe zu keinem Anbauteile ein Gutachten, weder von Shark, Barracuda etc...

Aber ich habe hier irgendwo ein Schreiben, bekamen wir von Barracuda das dieses Gutachten nicht Notwendig ist.

Ist ein Schreiben von 1997 und von Deutscher Verkehrsbehörde. Habe leider keinen Zugriff aktuell, aber wenn wieder poste ich es hier.

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Die Polizei, soweit sie davon erfährt, wird dir das Erlöschen der Betriebserlaubnis (Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, offensichtlich mit der Begründung) aufbrummen - 1 Punkt 120 Euro

 

Die Versicherung zahlt den Schaden, trotz erloschener Betriebserlaubnis haben die eine Haftungspflicht. Allerdings werden sie danach sämtliche Kosten von dir wieder einfordern, oder teilweise, oder garnicht...

Das meint ich damit. Kosten die ich nicht tragen möchte, weil ich auf Teile vertraue und diese nicht OK waren. Ohne mein Wissen.

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ZOE, tu mir mal den Gefallen und stelle die Kopien der "Gutachten" von 1 - 2 Herstellern hier rein wo du die Teile verbaut hast.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Hallo, ich habe Kellermann Blinker an meiner Z1000 und ein kurzes Heck. Das habe ich vom Händler machen lassen. Unterlagen habe ich nicht bekommen. Aufgrund dieses Themas hier habe ich heute mal auf der Homepage von Kellermann nachgelesen. Dort steht, dass die Produkte ein E-Zeichen haben und das ausreicht. Nur bei älteren Maschinen muß ein Gutachten vorhanden sein. Baujahr weiß ich gerade nicht.

 

Zitat:

 

Müssen Leuchten der Firma Kellermann in die Fahrzeugpapiere eingetragen oder Unterlagen mitgeführt werden?

 

Kellermann Produkte sind ECE typgeprüft, erkennbar an dem auf jedem Produkt befindlichen Genehmigungszeichen. Mit diesem Prüfzeichen entfällt die Mitführungspflicht der schriftlichen Unterlagen.

Es müssen daher bei Verwendung von Kellermann Produkten weder Unterlagen mitgeführt werden, noch muss eine Eintragung in die Papiere erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anbauvorschriften eingehalten werden. Wir weisen in den Montageanleitungen auf die einzuhaltenden Abstände und Winkel hin. 

Bei älteren Fahrzeugen (vor 2003), die noch nicht nach europäischem Recht, sondern nach der StVZO homologiert wurden, kann es in seltenen Fällen sein, dass eine Prüfstelle sich weigert, die umgebaute Lichtanlage ohne weiteres zu akzeptieren, weil zum Beispiel die hinteren Blinker nur 180mm Abstand haben. In dem Fall kann es sein, dass die Prüfstelle darauf besteht, folgenden Satz in die Papiere einzutragen: „Beleuchtung entspricht Richtlinie 92/92 EWG.“ Die gesamte Beleuchtung des Fahrzeugs muss dieser Richtlinie entsprechen. Das bedeutet in der Praxis, dass das Vorhandensein einer Begrenzungsleuchte (früher: Standlicht) Pflicht ist. Nach StVZO war sie lediglich erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Sie darf entweder parallel zu der Instrumentenbeleuchtung angeschlossen oder separat geschaltet werden (dann ist eine grüne Einschaltkontrolle vorgeschrieben).

 

Link:

http://www.kellermann-online.com/de/faq

 

Edit:

Text und Link eingefügt.

Bearbeitet von Matthes
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Dann musst halt das verschönern sein lassen, du wirst von den wenigsten was bekommen. Die E - Zulassung ist eine europäische Sache, D hat schon lange nicht mehr die Finger drin, auch wenn manche es immer noch so denken.

Die China oder auch viele Retro haben nix drauf, die wissen schon warum sie nicht mit drauf spritzen.

 

Aber jeder darf und soll so handeln wie er es für richtig hält.

@Matthes

Locker bleiben.

KZH brauchst nix, nur der Winkel muss stimmen und für Blinker E-Zeichen mit mindestens Abstand. Das reicht

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...

@Matthes

Locker bleiben.

KZH brauchst nix, nur der Winkel muss stimmen und für Blinker E-Zeichen mit mindestens Abstand. Das reicht

Recht haste

Ich mach mir da auch keinen Kopp.

Wollte nur zur Klarstellung beitragen.

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Also diese Diskussionen, was muss ich mitführen, wie muss ich was eintragen etc... langweilen so langsam :D In jedem Forum in dem ich aktiv war/bin von meinen Fahrzeugen das selbe...

 

Festigkeitsgutachten / Teilegutachten / ABEs (mit und ohne Anbauvorschriften), fahrt zum TÜV und lasst euch das abnehmen. Ja, man muss es erst "bei der nächsten Möglichkeit" in die ZB Teil 1 eintragen lassen, machts einfach sofort!

Warum? Dann steht der ganze Mist drin, ihr fahrt mit guten Gewissen rum. Einem Polizisten der vieleicht nicht so viel Ahnung hat aber was finden will, könnt ihr schön sauber alles hinlegen und müsst nich sagen "oooh dafür hab ich keine Papiere dabei", also steht ihr nich ewig in der Kontrolle.

 

Zu den E-Nummernteilen, nehmt einfach euren Wisch wo die E-Nummer auch draufsteht mit. Selbes Spiel, keine Angriffspunkte bei eventuellen Kontrollen!

 

Und immer dran denken... Manche Teile müssen zusammen abgenommen werden. Luftfilter/Auspuff, Fahrwerk/Federn/Reifen etc...

 

Wenn ihr wisst, dass bei euren Teilen irgendwas nicht stimmt... labert hier nicht rum!

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ZOE, tu mir mal den Gefallen und stelle die Kopien der "Gutachten" von 1 - 2 Herstellern hier rein wo du die Teile verbaut hast.

 

 

Kein Problem Alex. Mache ich morgen Abend, hab die in der Garage liegen. Ich erzähl hier keine Märchen :pfeif:

 

Von den Blinker und vom LeoVince Nero. Ich hab die wirklich dazu bekommen, ohne Aufforderung, war direkt dabei.

 

 

BitteSehr KZ Beleuchtung ist diese ...Musste ich Scannen. Ist eine PDF Datei.

 

http://www.file-upload.net/download-10851822/99_000292_ECE_Regulation.pdf.html

Bearbeitet von ZOE87
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Alles klar :pfeif:

 

ZOE, tu mir bitte den Gefallen und sprich was dieses Thema betrifft nie mehr von einem "Gutachten".

 

 

Und p-john.

Kommst du aus der 4-Rad Szene? Erklär mir das mal mit dem Luftfilter und Auspuff, da bin ich jetzt gespannt darauf.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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