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Nur ein E ist nicht OK


bad.orange

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50R Is Fahrtrichtungsanzeiger (FRA)  und nich Motorrad 

 

haste noch mal nen link zu dem RL

Bearbeitet von Z1000-FIGHTER
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OK. Fahrtrichtungsanzeiger, darunter verstehe ich Blinker. Aber das passt. Sollte auch fürs Rücklicht gültig sein


Ich hab das richtige Übereinstimmungs- Gutachten für dich gefunden :

oqs464tk.jpg

Das ist ja Süß. Wo kann ich das bestellen? Jetzt mal im ernst....

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Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt u. a. nicht (§ 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)), wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile eine EWG-Bauart- oder eine EG-Typgenehmigung oder eine Genehmigung nach den Regelungen der UN/ECE erteilt wurde (zu erkennen an dem großen „E“ bzw. kleinen „e“).
Gemäß § 19 Abs. 4 StVZO müssen für diese nach EG- bzw. ECE-Recht genehmigten Bauteile keine Nachweise der entsprechenden internationalen Genehmigung mitgeführt werden.
Anhand der Genehmigungszeichen kann man erkennen, dass die Schlussleuchten als Bauteile eine Genehmigung haben und die technischen Anforderungen, die an diese Leuchten gestellt werden  einhalten.

 

 

wenn du für alles eine Übereinstimmungserklährung oder Gutachten brauchst fährst du sicherlich mit Koffer durch die gegend oder ? Sofern die Koffer eine Übereinstimmungserklährung oder Gutachten besitzen.

Mein Gott, wenn man sich so anstellt solte man sich überlegen doch lieber zu laufen.

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hmmm, was mir sorgen macht, ist, dass man sich echt über solche dingens so in die haare kommen kann....

 

wenn's mir nicht passt, was der eine oder andere schreibt, dann lese ich nicht weiter und kehre der diskussion den rücken, aber sowas :verwirrt:

 

back to topic:

 

zu meiner z mit akro meinte der prüfer: e-nummer ist da, auspuff ist also zugelassen, jetzt muss er nur noch wissen, ob das ding auch für diese maschine zugelassen ist und dafür wollte er die ABE sehen. alles andere, blinker, kzh, spiegel und und und hat ihn nicht interessiert.

 

ich kann die frage von zoe87 schon nachvollziehen ...

 

just my two cent

 

renameme

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Ein bisschen kontrovers diskutiert, mehr ist das nicht. Tut dem Forum auch mal ganz gut, wenn Meinungen auseinander gehen. Solange es nicht unter die Gürtellinie geht, ist es doch okay.

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zu meiner z mit akro meinte der prüfer: e-nummer ist da, auspuff ist also zugelassen, jetzt muss er nur noch wissen, ob das ding auch für diese maschine zugelassen ist und dafür wollte er die ABE sehen.t.

 

ich kann die frage von zoe87 schon nachvollziehen ...

 

just my two cent

 

renameme

 

 

 

 

Ich find auch, es ist ne ganz normale Frage, worauf ganz unnormal geantwortet wird. Dieses Rücklicht kann doch auch für die Z1000 zugelassen sein und nicht für die 3/4.

 

Ich versteh nur den Angriff von lights4all/ RIFF GmbH nicht so recht. Wo ist das Problem, ein Übereinstimmungsgutachten für die Z750 auszuhändigen?

 

Vllt weil es keins gibt? Und alle die sich hier aufregen vllt auch so etwas gekauft haben und sich nie gedanken gemacht haben---->hörmal,ist das überhaupt für mein Motorrad zugelassen<--? und es sich jetzt schön reden? JA JA PASST SCHON

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Z750/Z1000 wirds kein Unterschied geben ,selbst die Nr werden gleich sein ,von daher müssten beide drin stehn in dem ÜBEREINSTIMMUNGSGUTACHTEN  :pfeif:  :pfeif:  :pfeif:

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TIPTOP würde mich etwas freuen wenn beide drinstehen würden.... wenn diese Firma sich nicht so Quer stellen würde und es mir doch einfach per E-Mail zusenden würde. Aber wie schon gesagt, ich vermute eine gefälschte E Nummer, warum sonst sollte man so nen Aufriss machen?

 

Wer nix zu verbergen hat, kann doch so einen Wisch zum Download freigeben oder nicht?

 

Wie gesagt, bei meinem LEO war auch n E-PASS dabei, da steht klar drin, Z750 07-12 BLA BLA BLA. Alles easy und ohne tamtam

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Die Prüf- und Abnahmedokumente sind Firmeneigentum. Gehen dem Endverbraucher nix an. Auch die ganzen Prüfberichte für Auspuffanlagen mit den Messwerten bekommt normal keiner zu Gesicht und ausgehändigt.

 

Bei den alten TüV-Berichten wars z. Teil noch anders. Da konnte man ein bisschen was zur technischen Abnahme rauslesen.

 

Aber gut, wenn man sich den Kopf wegen der geprüften Rückleuchte unbedingt zermartern will - bitteschön

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Aber was ich auch dabei sagen muß, ist, wenn mich jemand nach einem Gutachten für ein Rücklicht gefragt hätte, welches eine E-Zulassung hat, und ihm erklärt hätte, dass man dafür kein Gutachten oder ABE benötigt [siehe auch die STVZO]

 

StVZO und EG-Zulassung passen nicht wirklich zusammen. StVZO ist nationales Recht. In Zusammenhang mit EG-Typgenehmigungen kommt die EG-FGV in's Spiel.

 

§6 FGV sagt u. a.: "(2) Der Inhaber einer EG-Typgenehmigung für ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit hat alle in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellten Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten nach Artikel 19 der Richtlinie 2007/46/EG zu kennzeichnen und, soweit die EG-Typgenehmigung Verwendungsbeschränkungen oder besondere Einbauvorschriften nach Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2007/46/EG enthält, jedem Bauteil oder jeder selbstständigen technischen Einheit ausführliche Angaben über die Beschränkungen mitzuliefern und etwa erforderliche Vorschriften über den Einbau beizufügen."

 

Der springende Punkt sind also Verwendungseinschränkungen resp. Einbauvorschriften. Bei (beispielsweise) Gabelbrücken oder Schalldämpfern ist eine Verwendungsbeschränkung die Regel, weil auf einzelne Fahrzeugtypen eingeschränkt, bei Blinkern eher nicht. Bei Rückleuchten mal so, mal so. Welche, bei denen beispielsweise ein separater roter Reflektor zusätzlich/ersatzweise montiert werden muss (eigentlich der Regelfall für getönte Rückleuchten an PKW) haben eine Einbauvorschrift, diese ist dann mitzuführen.

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  • 5 Jahre später...

Mal ne blöde Frage. SC hat auf seiner Homepage ein Muster einer Prüfbecheinigung für einen Auspuff verlinkt.
Da ist einmal eine Prüforganisation in Irland genannt und auch der TÜV Süd.

Nur rein interessehalber. Weiß jemand, wie sich da die Aufgaben und Zuständigen verteilen?

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