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IGNORED

Auspuffanlagen für die Z1000 14-


Frank

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Puhh... 600 EUR für die zwei Blechtöpfe... und dann ist der Brotkasten immer noch drunter und man hat 5-8 PS weniger... :roll: Wieso tut man sich sowas an?

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Wegen der Optik und dem Klang.

Wobei mir die in Alu garnicht an der 14er gefallen. Die aus Carbon sehen schon besser aus.

 

Wenn du Zubehörpötte aus Titan und Carbon willst, musst du noch bissel was drauflegen.

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Manch einem gefällt die Optik mit 2 Töpfen halt besser als nur einer. ;-) Und die Hurric (oder auch andere) gibt es ja auch in Carbon oder schwarz - dies sehen dann dtl. besser aus.

Ich habe ja momentan die Mivv/Storm GP in schwarz - die haben die gleiche Form und Größe wie die o.g. Hurric. Optik gefällt mir echt gut - Klang ist halt nicht sooo toll. ;-)

 

Und wie kommst du auf den hohen Leistungsverlust? Zumindest der Test der Anlagen für die 10-13er bei Motorrad sagt was anderes. Klar - einen wirklichen Leistungsgewinn wie bei den Komplettanlagen von Akra hast du nicht, aber auch nicht unbedingt einen Verlust. 

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Und wie kommst du auf den hohen Leistungsverlust? Zumindest der Test der Anlagen für die 10-13er bei Motorrad sagt was anderes. Klar - einen wirklichen Leistungsgewinn wie bei den Komplettanlagen von Akra hast du nicht, aber auch nicht unbedingt einen Verlust. 

 

Wir lesen wohl unterschiedliche Tests... bei Hurric oder MIVV kann man eigentlich froh sein, wenn es nur 5-8PS sind... die fallen bei 140PS dann auch nicht auf. Bei der ER6n waren es mit dem Hurric auf der Rolle -5,4PS... mit Original lief die mit 72,3PS am Hinterrad...

So oder so... das Thema ist alt... wenn der Original Krümmer mit Vorschalldämpfer montiert ist, kriegt man mit keiner Anlage mehr raus. Stelle ich mal so als Langzeiterfahrung hin :pfeif:

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Geht wie oben erwähnt nur um Optik und Klang. Habe dir in schwarz bestellt und auf der Messe auch keine 600,- sondern nur 550,- bezahlt. Ob mir damit vielleicht 5-8PS fehlen werde ich nicht merken. Aber das grinsen wenn sie mir dadurch noch besser gefällt und sie mehr Spaß im Ohr macht ist mir das Geld allemal Wert. Hätte mir auch die Hyperlows oder so kaufen können, finde ich persönlich halt nicht ganz so geil. Wollte auch unbedingt an 2 Töpfen festhalten und die der Hurric in unter 30cm finde ich halt geil. Hatte nen Hurric auch schon an der Z750 und war da sehr zufrieden.

Sollen wohl ab LW11 lieferbar sein. Das wäre nächste Woche.

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  • 3 Wochen später...

Moin Leute,

da ich legal unterwegs sein möchte, bin ich meinen Hurric jetzt ganz legal mit DB-Killern gefahren und muss sagen, dass es auf jeden Fall nicht das ist, was ich soundtechnisch gerne hätte und deshalb hatte ich mit dem Gedanken einer Komplettanlage gespielt.

 

Ich habe mich diesbezüglich gestern beim Höly mal erkundigt und nach einer Akra Komplettanlage bzw. vielmehr nach einem Akra Krümmer in Verbindung mit SC Projects GP M2 angefragt. Mir wurde erzählt, dass man das schon eintragen kann, das Ganze aber sehr grenzwertig sei, was die Lautstärke angeht. Um das abgenommen zu bekommen, muss es also schon im akzeptablen DB-Bereich sein. Es wird also auch beim Höly nicht alles eingetragen was man sich vorstellt...

 

Mal angenommen die Eintragung klappt und ich fahre somit erstmal legal "auf dem Papier".

Ich habe leider hinsichtlich meiner kommenden Frage nichts genaues gefunden und stelle sie deshalb mal in den Raum... Mein Ziel ist es, mich legal im Straßenverkehr zu bewegen und gleichzeitig das maximale an Sound (nicht an Lautstärke) rauszuholen.

 

Angenommen ich komme in eine Kontrolle und der gute Mann von der Polizei "meint" das Teil wäre zu laut. Kann er aufgrund seiner Meinung mir das Bike stilllegen und zum nächsten TÜV abschleppen lassen? Inwiefern darf hier willkürlich gehandelt werden.

 

Angenommen, er führt eine Messung durch und der Wert ist tatsächlich etwas überschritten, dann könnte er mir das Bike stilllegen, auch wenn die Standgeräuschmessung am Straßenrand vor dem Gesetz nicht als ausschlaggebend gilt? Je nach dem, unter was für Umständen er misst, "könnte" der Wert überschritten werden, da die Eintragung ja wirklich grenzwertig zu sein scheint.

 

In wie weit kann der Polizist willkürlich handeln? Wer zahlt die Kosten für den Fall, dass am Bike alles in Ordnung ist? Ungern möchte ich viel Geld in etwas investieren, was unter dem Strich wieder illegal ist, denn dann könnte ich auch einfach wieder ohne DB-Killer fahren und diese mitführen, dann wird mein Bike wenigstens nicht stillgelegt. Den Originalkrümmer mitführen wird da etwas problematisch, wobei ich mal schauen könnte, ob der in meinen alten Bundeswehrrucksack passt  :happy2:

 

 

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Thema "willkürlich":

 

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu: „besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Kfz. den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§49 StVZO) so ist der Führer des Kfz. auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Mess-Stelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz., so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 KM beträgt“. Die Angabe der Fahrtrichtung liegt nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von max. 6 KM zur nächsten Mess-Stelle wird die Ausnahme sein.

Ein von einem amtlichen Sachverständigen nach §21 oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt oder eingezogen werden.

 

Musst also selbst entscheiden wie und was du den Beamten erzählst....

 

 

Thema "legal auf dem Papier":

 

du als Fahrzeughalter bist für den Zustand laut StVZO verantwortlich.

 

Edit:

Die Eintragung mit der gewünschten Kombination wird möglich sein, allerdings müsste der Höly dann auch das Fahrgeräusch anheben welches rechtlich relevant ist und das wird ein Ding der Unmöglichkeit selbst für Geld und gute Worte.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Akra Komplettanlagen hat Höly ja schon mehrfach eingetragen und die Akra Dämpfer sind auch entsprechend dimensioniert, dass sie einen gesetzeskonformen Klang haben.

Aber Akra Krümmer zusammen mir der kompakten SC M2 wird nicht funktionieren.

 

Wie wäre es mit der IXIL Sx1 Komplettanlage?

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Ja Frank sehe ich auch so.

 

Alternativ könnte man sich ne Cobra 4-1 mit Zulassung nach seinen eigenen Wünschen zusammen stellen.

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An Cobra hatte ich auch schon gedacht, aber irgendwie muss bei ner Z schon links und rechts was rausschauen, versaut sonst vollkommen die Linie meiner Meinung nach.

 

Akra Endtöpfe wäre eine Möglichkeit, allerdings passen sie überhaupt nicht zur Z finde ich. Das wäre zumindest optisch ein krasser Rückschritt. 

 

Mit der Ixil hatte ich auch schon geliebäugelt, bin mir allerdings nicht ganz sicher wie das Bike mit nem 240er von hinten aussieht, an dem überhaupt kein Auspuff rausschaut. Wäre irgendwie schade, wenn ich dann im Nachhinein enttäuscht wäre

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Dacht ich eigentlich auch. Bei Cobra auf der HP steht folgendes bei der 4 in 1 Komplettanlage:

 

Cobra Powershots XL Prime Komplettanlage 4in1 mit EG-ABE Kawasaki Z1000

 

Hat mich auch verwundert.

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Bei den Racingkrümmern welche einzeln aufgeführt sind ist keine Zulassung enthalten, zumindest lese ich nichts davon. Bei den Komplettanlagen ist mit Zulassung aufgeführt. Möglich das sie 2 verschiedene Arten von Krümmern verwenden. Racing mit anderer Rohrführung und Durchmesser und damit ohne Zulassung ausser durch Eintragung und dann die Komplettanlage mit Rohrführung und Durchmesser wie Serie und dadurch nicht Eintragungspflichtig. Müsste man mal eine Anfrage machen um näheres zu Erfahren.

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