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IGNORED

SC-Project GP M2 an Z800 zu laut ohne Veränderungen


Julian1192

Empfohlene Beiträge

Also Jungs, Ihr müsst gar nichts.

 

Weder dabei helfen euch selber zu belasten noch eure Unschuld zu beweisen.

 

 

Ihr braucht nur Angst vorm blauen Mann bei einer Manipulation der Original oder Zubehör Anlagen haben, wie ohne DB Eather z.B.

 

Sonst kann die Trachtengruppe erzählen was Sie wlll oder mit einem Messgerät um den Ausspuff herum tanzen, dass gleiche bei einer Tüv Prüfstelle. Alles keine Messbedingungen unter den Gerichtverwertlich gemessen werden darf.

 

 

 

Falls es zu eine Verfahren kommen sollte, denn nur das ist für dich entscheidend.

 

Hier mal ein paar Fakten. ( finde keinen Ziat Button, den Beitrag habe ich vor einiger Zeit fürs Fach verfasst)

 

 

Klappen sind Umgehungseinrichtungen, welche im Prüfzyklus (zum Nachweis der Vorschriftskonformität) ein anderes .........

 

 

 

 

Für die Typengenehmigung:

 

Die Messung der Abgasemissionen erfolgt auf einem Rollenprüfstand . Dabei werden ein bestimmter Fahrzyklus mit variierenden Geschwindigkeiten sowie Lasten gefahren und die Schadstoffemission gemessen.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Labormessung, die spezialisierte Infrastruktur, Messausrüstung und speziell ausgebildetes Fachpersonal für den Betrieb voraussetzt.

Eine gleichwertige Überprüfung auf der Strasse wäre nicht möglich.

 

Die Messung der Geräuschemission erfolgt ebenfalls auf einem speziellen Rollenprüfstand, oder auf einem akkreditiertem Messplatz und unter genau definierten Messbedingungen (beschleunigte Vorbeifahrt, spezieller Fahrbahnbelag) und kann deshalb auf öffentlichen Strasse nicht in vergleichbarer Weise durchgeführt werden. Messungen auf der Strasse wären in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen Fahrzeughalter daher nicht ausreichend beweiskräftig.

 

 

Selbst wenn eine Zübehörauspuffanlage für ein betreffendes Fahrzeug genehmigt ist und eine solche Zubehöranlage mit einem Klappensystem ausgerüstet und an das Fahrzeugsteuersystem angeschlossen ist, werden die nachgerüsteten Fahrzeuge das gleiche Verhalten wie die beschriebenen typengenehmigten Serien Fahrzeuge mit den entsprechenden Klappensystemen aufzeigen, während sie durch (gefühlte ) übermässige Geräuschemission auf der Strasse auffallen, würde man anlässlich einer Konformitätsüberprüfung (CE, ISO gleichbleibende Qualität in / während der Produktion) feststellen, dass die massgebenden Vorschriften des Gesetzgebers trotzdem eingehalten bleiben.

 

 

 

Für den Fahrer mit einen Zubehöranlage und die Gesetzeskonform ist gilt in Deutschland:

 

Der im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens ermittelte Referenzgeräuschwert im Stand ist für eine zuverlässige Überprüfung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge nicht tauglich, weil zwischen Vorbeifahrtgeräusch und Standgeräusch keine Wechselbeziehung besteht. So überschreiten viele Fahrzeuge trotz eingehaltenem Referenzwert die gesetzlichen Limits für das Vorbeifahrtgeräusch, während andere trotz überschrittenem Referenzwert vorschriftskonform, und somt in beiden Fällen nicht straffbar sind.

 

 

Also entspanne dich. Wenn was kommen sollte, Einspruch einlegen.

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Für alle die Zeit und Lust haben sich mit dem ewigen Thema Auspuff - Lautstärke - Kontrolle etc. zu beschäftigen hier etwas Lesestoff. Die Punkte 2 und 3 zeigen das eine Messung am Straßenrand soviel Aussagekraft hat wie die Headline einer Tageszeitung. Alleine schon das Umgebungsgeräusch welches vorher gemessen werden muss und auch das ausser dem Mann am Gas und einem zweiten am Messgerät bei der Messung niemand im näheren Umkreis sein darf zeigt das vermutlich eine Messung der Cops nur ein "schätzen" ist. Viel Spass beim lesen -------> http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/146/pdf/F48.pdf

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Gast chrisz750r

Darf ich, wenn ich mal in diese Situation kommen sollte, das ganze gar mit der Handykamera filmen? So hätte ich hinterher auch was in der Hand um es gegen sie (Messfehler, Fehler beim Aufbau, Dokumentation der Umgebung,...) zu verwenden wenn ich mal doch Rechtsbeistand in Anspruch nehme?

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Laut Gesetz:

 

Die Anfertigung von Porträtaufnahmen von Polizeibeamten im Einsatz ist regelmäßig unzulässig, und zwar

wegen des fehlenden sachlichen Bezugs an Information. Anders verhält es sich aber, wenn ein Polizeibeamter z.B. bei einer Zwangsanwendung erkennbar ins Bild kommt, da dann ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit am Geschehen anzuerkennen ist.

 

Das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist zulässig.

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass unzulässige Lichtbilder nicht verbreitet werden.

Eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, welche eine Sicherstellung der Kamera, bzw. sonstiger Speichermedien rechtfertien würde, ist ausnahmsweise nur dann gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Lichtbilder entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes unter Missachtung des Rechts der Polizeibeamten am eigenen Bild veröffentlicht werden.

 

 

Also wenn der Sachzustand wie von Dir geschildert festgestellt werden soll, spricht nichts dagegen.

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Ihr braucht nur Angst vorm blauen Mann bei einer Manipulation der Original oder Zubehör Anlagen haben, wie ohne DB Eather z.B.

 

Sonst kann die Trachtengruppe erzählen was Sie wlll oder mit einem Messgerät um den Ausspuff herum tanzen, dass gleiche bei einer Tüv Prüfstelle. Alles keine Messbedingungen unter den Gerichtverwertlich gemessen werden darf.

 

 

 

Falls es zu eine Verfahren kommen sollte, denn nur das ist für dich entscheidend.

 

Hier mal ein paar Fakten. ( finde keinen Ziat Button, den Beitrag habe ich vor einiger Zeit fürs Fach verfasst)

 

 

Klappen sind Umgehungseinrichtungen, welche im Prüfzyklus (zum Nachweis der Vorschriftskonformität) ein anderes .........

 

 

 

 

Für die Typengenehmigung:

 

Die Messung der Abgasemissionen erfolgt auf einem Rollenprüfstand . Dabei werden ein bestimmter Fahrzyklus mit variierenden Geschwindigkeiten sowie Lasten gefahren und die Schadstoffemission gemessen.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Labormessung, die spezialisierte Infrastruktur, Messausrüstung und speziell ausgebildetes Fachpersonal für den Betrieb voraussetzt.

Eine gleichwertige Überprüfung auf der Strasse wäre nicht möglich.

 

Die Messung der Geräuschemission erfolgt ebenfalls auf einem speziellen Rollenprüfstand, oder auf einem akkreditiertem Messplatz und unter genau definierten Messbedingungen (beschleunigte Vorbeifahrt, spezieller Fahrbahnbelag) und kann deshalb auf öffentlichen Strasse nicht in vergleichbarer Weise durchgeführt werden. Messungen auf der Strasse wären in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen Fahrzeughalter daher nicht ausreichend beweiskräftig.

 

 

Selbst wenn eine Zübehörauspuffanlage für ein betreffendes Fahrzeug genehmigt ist und eine solche Zubehöranlage mit einem Klappensystem ausgerüstet und an das Fahrzeugsteuersystem angeschlossen ist, werden die nachgerüsteten Fahrzeuge das gleiche Verhalten wie die beschriebenen typengenehmigten Serien Fahrzeuge mit den entsprechenden Klappensystemen aufzeigen, während sie durch (gefühlte ) übermässige Geräuschemission auf der Strasse auffallen, würde man anlässlich einer Konformitätsüberprüfung (CE, ISO gleichbleibende Qualität in / während der Produktion) feststellen, dass die massgebenden Vorschriften des Gesetzgebers trotzdem eingehalten bleiben.

 

 

 

Für den Fahrer mit einen Zubehöranlage und die Gesetzeskonform ist gilt in Deutschland:

 

Der im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens ermittelte Referenzgeräuschwert im Stand ist für eine zuverlässige Überprüfung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge nicht tauglich, weil zwischen Vorbeifahrtgeräusch und Standgeräusch keine Wechselbeziehung besteht. So überschreiten viele Fahrzeuge trotz eingehaltenem Referenzwert die gesetzlichen Limits für das Vorbeifahrtgeräusch, während andere trotz überschrittenem Referenzwert vorschriftskonform, und somt in beiden Fällen nicht straffbar sind.

 

 

Also entspanne dich. Wenn was kommen sollte, Einspruch einlegen.

 

Da spricht aber ein Fachmann, Respekt! :ditsch:

 

Vielen Dank an Euch alle die mir hier so viele Tipps und Ratschläge gegeben haben - ich bin Überwältigt. Ich werde morgen dennoch einen Anwalt f. Verkehrsrecht aufsuchen und ihm den Sachverhalt noch einmal Schildern.

 

Das Messgerät hat vor der Messung bereits zwischen 81-85dB Angezeigt, auf meine Frage zum Polizeibeamten kam darauf nichts!

 

Für alle die Zeit und Lust haben sich mit dem ewigen Thema Auspuff - Lautstärke - Kontrolle etc. zu beschäftigen hier etwas Lesestoff. Die Punkte 2 und 3 zeigen das eine Messung am Straßenrand soviel Aussagekraft hat wie die Headline einer Tageszeitung. Alleine schon das Umgebungsgeräusch welches vorher gemessen werden muss und auch das ausser dem Mann am Gas und einem zweiten am Messgerät bei der Messung niemand im näheren Umkreis sein darf zeigt das vermutlich eine Messung der Cops nur ein "schätzen" ist. Viel Spass beim lesen -------> http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/146/pdf/F48.pdf

 

Danke auch dir!

 

Ich habe euch mal im Anhang ein Foto von meinem Typenschild was beim Auspuff dabei war angefügt. Kann ich diese Nummern irgendwo nachlesen / nachforschen??

 

http://www.directupload.net/file/d/3599/lftdws57_jpg.htm

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Also ich kenne es so: geeichtes Gerät vom TÜV wird vor der Messung mit so einem Aufsatz-Becher auf 94 dB kalibriert, dann 45 Grad auf 50 cm...

 

Das mit den 94 dB haben se wohl auch ausgelassen...

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Also morgen mal zum TÜV / DEKRA hinfahren und oder anrufen und fragen ob die mir nen dB Test machen??

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Dann hast nen Nachweis, wenn ses dir schriftlich bestätigen.. Kost halt mit Sicherheit Geld- und wenns dann zu Laut ist ist es zu laut- wenn nicht hast nochmal was in der Hand zum anfechten...

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Nachdem bei dem Kollegen "MartinZ750" mit seiner Z750 auch 100db gemessen wurden, sollt eigentlich klar sein, dass die 100db für den SC M2 so in etwa stimmen. Sollten es 1-2 db weniger sein, nützt es auch nix, da die Z800 leider mit so niedrigem Standgeräusch von 91db eingetragen ist. Die 750L hat 96db in den Papieren, daher tritt das Problem da nicht so schnell auf.

 

Ich würde es nicht auf einen Nachmessung ankommen lassen, sondern auf den Nachweis des Originalzustands setzen.

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Die Firma SC hat ein QM und ist damit akkreditiert.

 

Kunde X kauft ein Produkt von SC und verbaut dieses ohne eine Manipulation.

 

Damit hat der Kunde alles richtig gemacht und ist in keinester Art und Weise strafrechtlich zu belangen.

 

Stellt sich heraus, dass das Produkt in der Produktion fehlerhaft ist (zu laut), so kann dem Kunden seitens der Behörden nur ein Mangel des Produktes angelastet werden, diese ist jedoch nicht strafrechtrlich zu anden.

 

Das ist alles.

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Das hätte ich gerne mal belegt. Und bitte nicht aus der eigenen Rechtsauffassung heraus, die ist nämlich völlig nebensächlich.

 

Fakt ist: Du bist Halter und dafür zuständig das Dein Fahrzeug der STVO entspricht. Entspricht dein Fahrzeug nicht der STVO, warum auch immer, musst du Abhilfe schaffen.

 

PS: Wie befinden uns immer noch im Ordnungswidrigkeitenrecht.

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Woher soll man wissen, dass das Fahrzeug nicht der STVZO entspricht?
In vorauseilendem Gehorsam ein DB-Messgerät kaufen und zu Hause nachmessen, oder gar zum TÜV fahren?
 
Und von wegen, dass hört man, dass der Auspuff zu laut ist. Das ist alles subjektiv.
 
Der Kunde hat in guten Glauben einen zugelassen Auspuff gekauft und nix dran gemacht - Punkt!
 
Ich gehe davon aus, dass für einen Rechtsanwalt die Sachlage klar ist.

Bearbeitet von BusDriver
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@ Julian

Die E-Nummern kann teilweise bei Anlagen aus dem Ausland sogar das KBA nur zeitversetzt abfragen.

 

 

@ BusDriver

Ja sehe ich auch so.

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Der Kunde hat in guten Glauben einen zugelassen Auspuff gekauft und nix dran gemacht - Punkt!

 

 

 

Prima, damit fällt also der Vorsatz weg. Der Tatbestand als solcher bleibt doch aber bestehen.

Der Krad-Fahrer kann sich ja aufmachen und Rechtsmittel gegen den Hersteller einlegen, da hat man sicher gute Chancen.

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