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IGNORED

SC-Project GP M2 an Z800 zu laut ohne Veränderungen


Julian1192

Empfohlene Beiträge

Muss dann auch auf der Straße ein externes Drehzahlmessgerät angebaut werden? Am Anfang steht ja der Drehzahlmesser darf nicht der des Fahrzeugs sein und bei "so misst die Polizei" falls keiner vorhanden ist muss ein externer her.

 

Aber sehr gut das PDF...werde das mal auf dem Handy lassen, für den Fall des Falles.

 

 

Gruß Ole

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Sorry.Gehört hier zwar nicht rein.Aber wenn ich das alles lese,weiß ich,dass ich mit meinem SC alles richtig gemacht hab.Ich glaube mit anderen Töpfen gab´s das Problem hier noch nicht,oder?Ich würde übrigens nochmal eine Kontrollmessung beim Tüv machen lassen.

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Die Fragen sind alle berechtigt.

 

Aktuelle Rechtslage

 

 

- Die Manipulationen:
a. Verbotene:
Es gibt Manipulationen, die die Polizei relativ einfach ermitteln und sanktionieren kann. Dazu gehört die Demontage des hinteren Teils des Auspuffs bzw. des sogenannten DB-eaters (Dezibel-Killer). Diese Manipulationsmethode hat sich herumgesprochen, weshalb man davon ausgehen kann, dass nur gänzlich unverbesserliche Piloten mit diesem Manko in eine Kontrolle einfahren. Typisch ist der Spruch: ”das Teil muss ich irgendwo verloren haben! ” Wenn die Polizei die sofortige Stillegung des Bikes androht, dann taucht der DB-eater regelmäßig im Rucksack wieder auf. Das Fahren ohne DB-eater soll ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro und drei Punkten in Flensburg geahndet werden. Ist der Fahrer auch der Fahrzeughalter, so muss er sogar mit 135 Euro und 4 Punkten rechnen. Wohlgemerkt: Bis zum 1.4.2012 kostete diese wüste Manipulation, die sogenannte Sportmotorräder oft dreimal so laut machte wie zulässig, schlappe 25 Euro (und keine Punkte).

 

b. Vordergründig “zulässige” Manipulationen:
Das eigentliche Massenproblem sind Zubehörauspuffe mit sogenannter EU-ABE, also mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis aus einem Drittstaat innerhalb der EU. Kennzeichen dieser Auspuffe sind eine E-Nummer, die nicht rückverfolgbar und nicht nachträglich zu entziehen ist – und die Tatsache, dass diese Auspuffe in 99 Prozent aller Fälle weitaus zu laut sind. Die Zeitschrift “Das Motorrad” (ein gemäßigtes Organ noch recht zivilisierter Fahrer) macht sich in regelmäßigen Abständen daran, eine Marktübersicht auszuarbeiten, bei der die Zubehörauspuffe von Drittanbietern am Test-Motorrad montiert einen echten Normzyklus durchlaufen. Die Marktübersicht kann getrost als Einkaufsführer für laute Auspuffe verwendet werden, denn sie haben ja eine EU-ABE. Sie sind aber zu laut und damit eigentlich verboten – der Nachweis führt allerdings im Einzelfall nur über ein teures Gutachten (was unüblich ist, weil teuer und riskant für den Polizeibeamten). Selbst ein Nachweis, dass die EU-Auspuffe zu laut sind, führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die EU

Regeln sehen hier keinen Rückgriff auf den Produzenten vor!

 

 

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/lechner.pdf

Bearbeitet von Fralind.
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Hallo zusammen,

 

hatte am Dienstag einen Termin beim Anwalt; er sagt ganz klar die Pflicht, dass das Motorrad die zugelassene Lautstärke nicht überschreitet liegt beim Fahrer / Besitzer.

 

Ich werde jetzt die oberen Schlitze am DB-Killer zuschweißen, in der Hoffnung das das die erforderlichen 4dB bringt. Habe sie schonmal zugeklebt, war deutlich leiser. Und dann ab zu den Sherrifs..

 

Danke an Alle! :)

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Nur noch ein kleiner Einwurf zu dem "SC sind alle grundsätzlich zu laut, wenn kein Vorschalldämpfer verbaut ist":

 

Schwachsinn.

 

Crankworx hat auch einen GP M2 und der ist definitiv, kernig ja, aber nicht zu laut. Und dieser ist an ein z750 ohne Vorschalldämpfer.

Ich selbst hab seit über 10.000km einen short oval drauf und der ist auch noch im Rahmen, zumindest wurde bei den letzen Kontrollen wie auch HU nichts bemängelt. Das Selbe bei anderen Besitzern von SC's die ich kenne.

 

Ich persönlich würde bei dem betreffenden von einem mehr oder weniger ärgerlichen Einzelfall ausgehen.

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Ich sehe meinen Namen :verdacht::mrgreen:

Also wie goOse geschrieben hat ist kernig der richtige Ausdruck. Ich habe bis jetzt (toi toi toi) noch keinerlei Probleme

mit der Rennleitung oder dem Tüvler gehabt.

Ich denke es ist wie schon geschrieben ein Ausnahmefall und würde es keinesfalls darauf beruhen lassen bzw. mich geschlagen geben ;)

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Den Obst und Gemüse Anwalt wechseln.

 

Und dann? Dich und dein gefährliches Halbwissen ernst nehmen? Dann lieber den Obst u. Gemüse Anwalt :pfeif:

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Das hat mit Halbwissen nichts zu tun.

Das sind selbst gemachte Erfahrungen über die Jahre, einige Verhandlungen, auch verlorene ( meist Geschwindigkeit) auch, wie in diesem Fall, dreimal eigene gewonnene was gekaufte, zugelassene nicht Manipulierte Auspuffanlagen betrifft.

Schon alleine weil ich eine KFZ / Motorradwerkstatt habe und mit diesem dargestellten Problem unzählige Male inkl. Gutachten ( Zerstörung der Anlage) von Staatsseite aus, zu tun hatte.

Keine Manipulation, EG Betriebserlaubnis , erstellt wo auch immer = keine Verurteilung durch einen Richter

 

Nur braucht es einen spezialisierten Verkehrsrecht Anwalt. Keinen der alles irgendwie macht.

 

Der Weg ist doch eine Anzeige, Bußgeldbescheid.

Jetzt kann man akzeptieren oder es erfolgt der Einspruch mit Hinweis auf die nicht verwertbare Messung und Orginal Zustand des EG Auspuffs.

 

Jetzt kommt entweder die Anordnung der Erstellung eines Gutachtens, bei der der Topf zerstört und verglichen wird, mit in der Eg Betriebserlaubnis Masse, Daten usw. Zudem wird ein zweiter neuer ESD zu Vergleich hinzugezogen, was Kosten in Höhe von ca. 450. - 500€ Arbeitsaufwand ohne Material verursacht, oder direkt die Einstellung des Verfahrens.

 

Der Gutachter kommt ( kann ja nur wenn nicht manipuliert wurde) zu demErgebnis:

Anlage entspricht der EG Betriebserlaubnis, ist aber durch den Hersteller trotz QM in der Herstellung zu laut.

 

Verfahren wird eingestellt.

Jetzt braucht es den Anwalt um die Kosten (eigener zerstörter ESD ) geltend zu machen.

 

Schweißt er jetzt wie angekündigt einen Schlitz zu, ist die Anlage manipuliert, die EG Betriebserlaubnis zudem erloschen und man hat zugegeben das die Anlage zu Laut war.

Sanktionen inkl.

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Ja sicher, wem wurde nicht schon der ESD zwecks Gutachten zersägt, passiert ja quasi einmal in der Saison. Und einfach Widerspruch -> Messung ungültig, logo, ist ja auch kein Problem, die Bullen sind ja alle doof.

Lass mich raten: Den neuen ESD zahlt dann die Staatskasse, oder? Klaro, nich etwa der Hersteller, der hat ja QM!!

Beim nächsten Bußgeldbescheid geh ich zu meinem Schrauber, sind ja scheinbar die Experten.

 

Ich zieh mich hier mal zurück, ihr macht das schon.

Bearbeitet von Sparky0180
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Sparky, ich bin da tiefenendspannt und dein Meinung dazu ist gut und wichtig.

Also alles in Ordnung.

 

Das geschreibse soll anregen (muss natürlich auch nicht) völlig legale Weg mit dem RAE  zu suchen um der Meinung des jeweiligen Polizisten endgegenzuwirken. Man kann denen natürlich auch alles Glauben, man muss es nicht. Auch sind die Jungs im Blauweisen Partybus keine Sachverändgen.

 

Nach Anfertigung der Anzeige geht das ja an den Sachbearbeiter der zuständigen Kreisverwaltung, der dann endscheidet ob diese Anzeige nach Einspruch an die Staanwaltschaft weitergeführt wird, oder der endsprechenden Argumentatzion des RAE folgt und direkt einstellt.

 

Kommt es zu einem Verfahren, so endscheidet der Stattsanwalt nach weiteren Schreiben mit dem RAE des Betroffenen, ob es zum Verfahren und er in die Beweisführung kommt.

 

Was durch einen Sachverständigen, vom Gericht beauftragt, dann durchgeführt wird.

 

 

 

 

 

Beschwerden über zu laute Motorräder gab und gibt es zu hauf. Eine wilkürliche Überprüfung im 2012 und 2013 ergab

 

 

Es ist wichtig zu wissen, dass die Messung der Abgasemissionen auf einem Rollenprüfstand erfolgt. Dabei werden ein bestimmter  Fahrzyklus mit variierenden Geschwindigkeiten sowie Lasten gefahrenund die Schadstoffemission gemessen. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Labormessung,die spezialisierte Infrastruktur, Messausrüstung und speziell ausgebildetes Fachpersonal für den Betrieb voraussetzt. Eine gleichwertige Überprüfung auf der Strasse wäre nicht möglich. Die Messung der Geräuschemission erfolgt ebenfalls unter genau definierten Messbedingungen (beschleunigte Vorbeifahrt,

spezieller Fahrbahnbelag) und kann deshalb auf öffentlichen Strasse nicht in vergleichbarer Weise

durchgeführt werden. Messungen auf der Strasse wären im gerichtlichen Verfahren gegen einen Fahrzeughalter nicht ausreichend beweiskräftig.

Weltweit sind heute keine Verfahren bekannt, welche eine vereinfachte Abbildung dieser für die Typengenehmigung angewendeten Abgas - oder Geräuschmessungen und damit einfache und trotzdem zuverlässige Konformitätsüberprüfungen auf der Strasse erlauben.

In Betracht zu ziehen ist auch, dass Motorräder im Gegensatz zu Personenwagennicht über geschlossene Karosserien verfügen, welche die Geräusche des Antriebsmotors bereits dämpfen. Deshalb ist bei Motorrädern über 175cm/3schon von Gesetzes wegen ein höherer Geräuschwert erlaubt (80 dB(A)), als bei Personenwagen (74 dB(A)). Motorräder dürfen also heute gleich laut sein wie die Lastwagen (ebenfalls 80 dB(A)) und werden schon deshalb im rollenden Verkehr auffälliger wahrgenommen als Personenwagen.

 

3.Problematik Klappenauspuffe

Seit ca. 2009 haben einzelne Motorradhersteller begonnen, ihre Fahrzeuge mit klappengesteuerten Auspuffanlagen auszurüsten, welche das Fahrgeräusch nur gerade im Messbereich der Vorschriften auf diemassgebliche Limite begrenzen. In der Zwischenzeit ist ein Grossteil der Motorräder über 500 cm/3 damit ausgerüstet und entsprechend europäisch typengenehmigt. Während einzelne Hersteller beim «Soundtuning» wohl aus Imagegründen noch eine gewisse Zurückhaltung an den Tag legen, haben andere ihre Hemmungen vollständig abgelegt und bringen Motorräder mit gültigen europäischen Typengenehmigungen auf den Markt, bei welchen die Auspuffanlage nur noch bei geschlossener Klappe eineschalldämmende Wirkung hat. Auf der Strasse fallen solche Motorräder mit exorbitanter Geräuschemission auf, obwohl sie die gesetzlichen Geräuschlimiten des

Typengenehmigungsverfahrens vollständig einhalten.

Wie in Ziffer 2 erwähnt, werden die von der EU-beschlossenen neuen Geräuschvorschriften solche Klappensysteme ab 2016 verbieten.

 

4. Problematik Nachrüstschalldämpfer

Auch Nachrüst oder Ersatzschalldämpfer werden heute mit gültigen europäischen Typengenehmigungen in den Handel gebracht. Das Anbringen ist analog zu den Mitgliedstaaten der EUweder melde noch prüfpflichtig, wenn diese Auspuffanlage für das betreffende Fahrzeug genehmigt ist. Selbst solche Anlagen sind heute oft ebenfalls mit Klappen und entsprechenden zykluserken-nenden Steuerungen ausgerüstet. Die damit nachgerüsteten Fahrzeuge zeigen das gleiche Verhalten wiedie beschriebenen typengenehmigten Fahrzeuge mit den entsprechenden Klappensystemen; während siedurch übermässige Geräuschemission auf der Strasse auffallen, würde man anlässlich einer Konformitätsüberprüfung feststellen, dass die massgebenden Vorschriften

trotzdem eingehalten bleiben. Wie inZiffer 2 erwähnt, werden die neuen, von der EU beschlossenen Geräuschvorschriften solche Klappensysteme künftig auch bei Nachrüstschalldämpfern verbieten.

Andere Ersatzschalldämpfer sind in der Regel so gebaut, dass sie über herausnehmbare Einsätze verfügen (im Jargon dB Killer genannt; Beilage 1). Nur mit vorhandenen Einsätzen sind die entsprechenden Auspuffanlagen typengenehmigt. Der von den Fahrzeughaltern gewünschte Sound genau deswegen wird der in der Regel noch intakte Originalschalldämpfer ersetzt, stellt sich aber erst nach entfernen dieser Einsätze ein, was selbstverständlich praktiziert wird. Daran ändert nichts, dass der Hersteller in

seinen Unterlagen darauf hinweist, dass das Entfernen im öffentlichen Strassenverkehr nicht zulässig sei.

 

Im Weiteren wird immer wieder festgestellt, dass ein Grossteil der Nachrüst-bzw. der nicht vom ursprünglichen Fahrzeughersteller stammenden Ersatzschalldämpfer, trotz vorliegender europäischer Genehmigung, die Geräuschvorschriften nicht einhalten (Beilage2). Das Mittel gegen solches Gebaren wäre an und für sich die Durchführung der in den entsprechenden Vorschriften vorgesehenen Konformitätsüberprüfungsverfahren; solche Überprüfungen finden aber in Europa praktisch nicht statt, weil

die heute mehrheitlich privatisierten und marktwirtschaftlich ausgerichteten Prüf-und Genehmigungsstellen ihre Kunden nicht an die Konkurrenz verlieren wollen, die keine solche Prüfungen durchführt.

 

Die Typengenehmigungsstelle hat bei Ersatzschalldämpfern für Motorwagen schon solche Überprüfungen durchgeführt; der dabei vorgeschriebene administrative wie auch messtechnische Aufwand ist aber unverhältnismässig hoch und entfaltet angesichts der grossen Zahl der auf dem Markt befindlichen europäisch genehmigten Ersatzschalldämpfer höchstens homöopathische Wirkung.

 

...............................

 

Die Polizei hat im Juli 2012 an fünf Motorradtypen, welche auf der Strasse teilweise als besonders laut aufgefallenen sind, die Geräuschemission nach der für die Typengenehmigung vorgeschriebenen Vorbeifahrtmessmethode ermittelt. Der dabei massgebende Grenzwert von 80 dB(A) wurde von allen Fahrzeugen weit überschritten; es wurden Werte von 83,5 bis 93,8

dB(A) gemessen (Beilage 5). Da der Schallpegel in Dezibel (dB) eine logarithmische Funktion der effektiven Schallleistung

ist, bedeutet eine Erhöhung des Schallpegels um 3 dB(A) bereits eine Verdoppelung der Schalleistung.

Konkret bedeutet dies, dass das Motorrad mit einem Schallpegel von 83,5dB(A) lauter ist als zweigleichzeitig vorbeifahrende vorschriftskonforme Motorräder sowie dasjenige mit 93,8 dB(A) sogar lauter als vierundzwanzig gleichzeitig vorbeifahrende vorschriftskonforme Motorräder ist. Nachdem die Polizei an den betreffenden Motorrädern keine Abweichungen zur

typengenehmigten Ausführung und auch keine anderen nachträglich vorgenommenen unerlaubten Änderungen feststellen konnte, hat siedie erhöhte Geräuschemission der Fahrzeuge im September 2012 dem für die Durchführung von Konformitätsüberprüfung von typengenehmigten Fahrzeugen zuständigen Stelle gemeldet.

 

 

7.Konformitätsüberprüfung (KBA)

 

Sogenannte Konformitätsüberprüfungen an frei ausgewählten typengenehmigten Fahrzeugen sollen sicherstellen, dass die Fahrzeughersteller ihre Fahrzeuge auch tatsächlich so in den Handel und auf die Strasse bringen, wie sie typengenehmigt wurden. Damit wird beispielsweise verhindert, dass Fahrzeuge

lediglich für die im Typengenehmigungsverfahren durchgeführten Emissionsmessungen präpariert werden, die später verkauften Fahrzeuge aber die gesetzlichen Limiten gar nie einhalten. Wird bei einer Konformitäts-überprüfung festgestellt, dass die Fahrzeuge die massgebenden Vorschriften nicht einhalten, kann dies den Entzug der Typengenehmigung, einen Rückruf zur Instandstellung oder sogar ein Verkaufsverbot der betroffenen Fahrzeuge zur Folge haben.

Im Oktober 2012 hat der für die Durchführung von solchen Konformitäts-überprüfungen zuständige Bereich Fahrzeugtypisierung, für die in Ziffer 6 erwähnten, gemeldeten Motorradtypen, ein Konformitätsüberprüfungsverfahren eröffnet. Nach der bestimmten Fahrzeugauswahl bei den Importeuren erfolgte eine Überprüfung der Bauteile auf Übereinstimmung mit der typengenehmigten Ausführung. Diese Überprüfung blieb ohne Befund. In der Folge

wurden die Motorräder an die akkreditierten Prüfstellen zur Überprüfung der Moto

rleistung und zur Durchführung der für die Konformitätsüberprüfung der Geräuschemissionen vorgeschriebenen Messungen freigegeben.

Die im Zeitraum vom April bis Juni 2013 durchgeführten Messungen zeigten ein ernüchterndes Resultat:

Alle fünf Motorräder erfüllen die massgebenden Geräuschvorschriften

und entsprechen vollumfänglich der typengenehmigten Ausführung.

 

Die Ursache für die Diskrepanz zwischen den durch die Polizei und durch die Prüfstellen durchgeführten Geräuschmessungen liegt darin, dass sich die Prüfstellen, die für die Durchführung solcher Messungen besonders geschult sind, vollumfänglich an die vorgeschriebenen Prüfbedingungen gehalten haben.

 

In diesem Fall erkennt die entsprechend programmierte elektronische Motorsteuerung der Motorräder, dass eine «offizielle Geräuschmessung» erfolgt (Zykluserkennung) und schliesst im Auspuff eine Klappe, welche das Geräusch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Wert limitiert. Daneben führt die Aktivierung der Klappe bei den besonders lauten Motorrädern auch zu Leistungsverlust und zu einem im Verhältnis zur normalen Leistungsentwicklung der Fahrzeuge fast schon gefährlich eingeschränkten Beschleunigungsvermögen. So beträgt bei zwei geprüften Fahrzeugtypen (gemessen wird bei Vollgas im 2. Gang über eine Strecke von 20m und einer Anfangsgeschwindigkeit von 50 km/h) der Geschwindigkeitszuwachs bei geschlossener Auspuffklappe gerade 3 km/h, während bei geöffneter Klappe um 24 km/h beschleunigt wird (Beilage 5). Zur

Gegenprobe wurden mit diesen Motorrädern weitere Messungen durchgeführt, wobei sich die Fahrer nicht mehr exakt an die gesetzlichen Vorgaben des Messverfahrens gehalten haben, indem z. B. der Gasgriff nicht genügend schnell betätigt oder die vorgeschriebene Einfahrgeschwindigkeit in die Messstrecke nicht genau stabilisiert wurde. Es wurde festgestellt, dass bereits geringe Abweichungen vom vorgeschriebenen Messablauf dazu führen, dass die Motorsteuergeräte die «offizielle Geräuschmessung» nicht mehr

erkennen und die Auspuffklappen offen bleiben. Die akkreditierten Prüfstellen haben bei diesem sozusagen normalen Strassenbetriebszustand der geprüften und vorschriftskonformen Motorräder nicht exakt die gleichen, aber ähnlich extrem hohe Geräuschemissionen gemessen, wie die Polizei bei Ihren Kontrollen.

 

 

 

8. Bilanz Geräuschemissionen

 

Einzelne Motorräder fallen im Verkehr als sehr laut auf, insbesondere wenn die Lenker stark beschleunigen. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass solche Fahrzeuge in illegalem Zustand sind. Auch wenn die Polizei Kontrollen durchführen will, ist es praktisch nicht möglich, mit ausreichender Rechts-

sicherheit die illegalen Fahrzeuge ausscheiden zu können. Das Durchführen von Geräuschmessungen (Standmessung mit Vergleich des bei der Typen-genehmigung ermittelten Referenzwertes oder eine Vorbeifahrtgeräusch-messung) ist kein geeignetes Mittel, um illegale Fahrzeuge feststellen zu können.

Selbst die Durchführung der im Typengenehmigungsverfahren vorgeschriebenen Vorbeifahrtge-räuschmessung führt nicht zum Ziel.

 

Einzig eine Bauteileüberprüfung bietet die Möglichkeit, illegal abgeänderte Fahr

zeuge zu erkennen. Die aktuelle Situation verunsichert die Polizei bei ihren Kontrollen sehr und stösst auch bei Motorradfahrenden auf Unverständnis. So ist es heute möglich, dass ein Halter, dessen Motorrad wegen eines

entfernten Schalldämpfereinsatzes bei geräuschmässig geringer Auffälligkeit angezeigt und bestraft wird, während die Polizei den Fahrer eines gleichzeitig kontrollierten Motorrades mit Klappenauspuff und im praktischen Fahrbetrieb unwirksamer Schalldämpfung weiterfahren lassen muss.

 

Auch der geschilderte Fall der überprüften fünf Motorräder zeigt, dass bereits die rechtssichere Beweisführung, d.h. die vorschriftskonforme Messung der Fahrzeuge komplex und quasi nur unter «Laborbedingungen» zuverlässig genug ist.

 

Außerdem hat in diesem Fall  auch das aufwändige Verfahren der Konformitätsüberprüfung durch die zuständige Behörde  trotz begründetem

Verdacht (aufgrund von ausführlichen Kontrollen und Messungen durch die Polizei) ins Leere gestoßen.

.......................................................................

 

 

 

Wenn du jetzt an einen Anwalt kommst, der kein Lust darauf hat bei einem für Ihn unbedeutenden Fall, entsprechend zu argumentieren, bist du schon am Thema vorbei.
Bearbeitet von Fralind.
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Hallo zusammen,

 

der Pott kommt jetzt runter, ich bin die Scherein mit den Bullen satt. Das ging damals hier schon mit den Rollern so los und es geht jetzt weiter.

 

Da ich den Auspuff ja in der Werkstatt anbauen lassen habe, kann mir einer ne Anleitung geben wo der Baudenzug vom originalen Auspuff eingehängt wird??

 

Danke!!

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Hallo, habe mich auch gewehrt und Verfahren wurde eingestellt. Lasse den Zug doch einfach ausgebaut, bei meinen Z1000's ist es so, dass die Klappe dann ständig geöffnet ist - braucht kein Mensch...

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