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IGNORED

leichter Mangel trotz E-Genehmigung


Oli33

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum

Muss mich gerade leicht ärgern 

war am Freitag bei der jährlichen Überprüfung und bekam für meinen Remus Okami auf meiner Z800 einen Eintrag: leichter Mangel, Zubehör ist eintragungspflichtig. Ich hab mir den Wisch leider gestern erst genauer angesehen, hatte auch nicht damit gerechnet darauf übehaupt einen Mangel zu finden bei einem Jahr alten Moped.

noch zur Erklärung, beim selben Händler wo die Überprüfung stattfand kaufte ich vor einem Jahr diese Z als Speziaedition inkl. Remus. Damals stellte ich noch die Frage ob der Schalldämpfer auch "legal" sei, worauf mir versichert wurde, alles kein Problem. Ich selber hab an diesem Ding nur zum Putzen Hand angelegt und auch eine technische Kontrolle seitens der Polizei hat er voriges Jahr schon standgehalten.

Jetzt wäre laut dem Händler meines (ehemaligen) Vertrauens eintragungspflichtig. Kann leider morgen erst alles abklären, aber es würde mich interresieren was Ihr so von dieser Geschichte haltet.

 

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Wenn der Topf eine E-Nummer trägt, ist er auch nicht eintragungspflichtig! Hast du für den Topf einen Wisch (EG-Übereinstimmungserklärung; Genehmigung oder etwas derartiges) für deine Z?

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Pickerl bekommen? Würde mich wundern das es bei euch anders läuft wenn der Schalldämpfer eine E Kennzeichnung hat und so mit eine Zulassung hat, dass der trotzdem Eingetragen werden müsste.

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Pickerl hab ich bekommen und ich hab auch die E-Genehmigung in Schriftform. Trotzdem versteh ich den leichten Mangel nicht. Angenommen ich will das Bike jetzt verkaufen hab ich mit Sicherheit eine Diskussion warum da eintragungspflichtig steht. Aber es ist nicht das erste mal das mich mein Händler enttäuscht. Bin auch schon jahrelanger Kunde mit dem Auto dort und da war immer alles bestens. Aber mit meiner Z hab ich so richtig eine  Minus-Serie. Fing schon bei der Abholung an als an einem Freitag nachmittag (mit einem super schönen Wochenende vor der Tür) vergessen wurde meine Z anzumelden, obwohl vereinbart und dreimaliger Nachfrage am Telefon.

Werde mir da morgen mal eine Stunde Zeit nehmen müssen und mal Dampf ablassen bei meinem Händler :gun:

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  • 2 Wochen später...

So alles geklärt mit meinem Händler! Hab dies zwar schon im Stammtisch Österreich Forum (hab dort ebenfalls nach Meinungen gefragt) geschrieben, möchte dies aber auch hier noch richtigstellen. Der Mechaniker hatte einen Fehler gemacht und sich für diesen auch entschuldigt. Ich bekomme ein neues Gutachten wo die Mängel raus sind.

zur Erklärung: Der Mechaniker dachte mein Remus ist E-Genehmigt aber nicht Typenbezogen.

Wenn dies der Fall wäre, ist das scheinbar laut österreichischem Recht ein leichter Mangel.

Da dies alles aber bei mir nicht zutrifft, ist mein Endtopf auch nicht eintragungspflichtig.

Alles wird gut :clap::thumbs_up:

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@Dragon84: Unfähig sind sie nicht. Sie sind ja eigentlich immer sehr bemüht und technisch gibt's ja auch keine Probleme. Die Pannenserie, die ich hinter mir habe, hat ja fast ausschliesslich den Service betroffen. Auch ist der Händler eigentlich für Kompetenz und Kundenfreundlichkeit im weiteren Umfeld bekannt.

Leider passieren halt überall Fehler und es ist natürlich :zensur: , wenn man selber betroffen ist.

Aber wenn, so wie jetzt mit meinem Gutachten, der Fehler eingesehen wird, man sich entschuldigt und das ganze wieder richtig stellt, kann ich damit leben.

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@underdog: Den Dialog mit meinem Mechaniker hatte ich von Anfang an, nur hat es ein bisschen gedauert (2 Telefonate und eine mail) bis das er seinen Fehler eingesehen hat. Und vorwiegend wollte ich hier nicht schimpfen (sicher ist manches nicht freundlich formuliert, aber das ist halt so wenn man verärgert ist) , sondern die Meinung anderer erfragen, da ich eben über die Richtlinien in dem speziellen Fall nicht Bescheid wußte. Und für das sind ja Foren da.

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z750erLöwinBändiger

Die E Frage ist ja weithin geklärt.

 

Besonderheit in A ist zudem. Immer die Homologationsbescheinigung auch dabei haben zu müssen entgegen manch anderer Info.

Dies spart Stress und eventuelles Zahlen in Folge einer normalen Kontrolle.

 

Anbauteile mit Deutscher "ABE" sind allerdings in der Regel in A eintragungspflichtig!!!

 

Thema leichter Mangel.

Habe dies auch schon erlebt. Bei einem "Ankauftest" beim hiesigen Öamtc, wurde der E-Homologierte Endtopf als leichter Mangel im Protokoll fixiert, da ja nicht original..... :silly:

Vielleicht hat es da ein Kollege wieder seeeeehr genau genommen?

 

GmdL

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