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IGNORED

Action-Cam Verbot in Österreich


Dr Stalone

Empfohlene Beiträge

Übel. Ich bin da regelmässig mit Helmkamera unterwegs.

Gibts hierzu einen Gesetzestext im Netz? 

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Tigerente_Z1000

@Stalone,

Super Hinweis von Dir,da kann man wirklich nur Denken es wäre ein Aprilscherz.

Ich habe hier bei uns noch kein Bericht darüber gelesen ausser eben dein Link!

Nah das führt ja noch zu diskusionen!

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Mhm hab zwar selbst keine Action Cam, sehe aber bei uns in der Wachau regelmäßig Leute damit rumfahren...

Das wär ja total sch***** wenn das stimmt

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Absolut lächerlich. Big Brother Staat is watching you aber dann sowas verbieten. Das mit dem veröffentlichen usw ja von mir aus, aber gänzlich verbieten. Lachhaft

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Nutellalöffler

Jetzt stell ich mir die Frage, sind die komplett verboten oder nur das Benutzen? Bzw. zählt es auch als Video wenn man jede 30 Sekunden mit der GoPro n Bild macht? theoretisch zählt dies ja auch als Video. :(

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In dem Bericht wird ja erwähnt, das keine Personen drauf zu erkennen sein dürfen.... das läßt sich ja nicht vermeiden beim Filmen, allerdings kann man ja den Film nachher so bearbeiten, das keiner zu erkennen ist. Die frage ist nun, ist das Filmen nun generell verboten, oder nur das veröffentlichen von Filmen wo andere ( unbeteiligte) Personen drauf zu erkennen sind??Eigentlich müßte ja die Aussage reichen, das ich nachher das Video sowieso bearbeite.

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Das (ständige)Filmen von anderen Verkehrsteilnehmern (wie auf Youtube immer die Unfälle, meist in/aus Ostblockländern) mittels einer Dashcam zum Zwecke der "Beweissicherung" halte ich auch für problematisch.  Es widerspricht eindeutig den Grundsätzen des bei uns geltenden Datenschutzes.

 

Wo fägt es an, wo hört es auf.

http://www.rp-online.de/digitales/hersteller/google-glass-werden-jetzt-in-den-usa-verkauft-aid-1.4239873
Leider ist dieses durch den Gesetzgeber nicht zu trennen - wie auch Fahrverbote nicht nur die betreffen, die ständig zu laut/zu schnell, usw. unterwegs sind.

 

Das andere ist das Filmen, um für sich selbst eine Erinnerung zu haben, sein Fahr"können" einer breiten Masse zu präsentieren, o.ä..

Der Übergang zwischen beiden Intentionen zu filmen ist sicher fließend (ich wollte eigentlich filmen, wie ich eine Kurvenstrecke fahre, dabei wurde mir aber unerwartet die Vorfahrt genommen).

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Dashcam's verbieten aufgrund Datenschutzbestimmung? Meine Güte, da müssten die vorher 95% aller angebotenen Handy's/Smartphones verbieten. Der Schimmel "Datenschutz" muss mal wieder geritten werden und da kommen die Dashcam's gerade recht.

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Ich habe sowieso noch nie verstanden, warum relativ viele Motorradfahrer ständig ihre Ausfahrten filmen müssen. Ich hatte dazu noch nie das Bedürfnis, außerdem kann im Zweifelsfall das Videomaterial auch gegen den Besitzer der Cam verwendet werden, wenn mal nicht "der andere" schuld war. In so einem Fall liefert man selbst das Beweismaterial gegen sich.

 

Auf der Renne z.B. macht das Ganze meiner Meinung nach Sinn, zur Fehleranalyse oder Optimierung der Fahrweise etc.

Das Argument mit dem Datenschutz ist natürlich an den Haaren herbeigezogen, das bekommen alle Staaten in Europa in den meisten Bereichen nicht hin, verlangen es aber von den Bürgern....

 

Ein Verbot wäre für mich allerdings nicht so tragisch, da ich nie mit Cam fahre, auch wenn das Gesetz sicherlich eine etwas fragwürdige Moral hat.

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winter wird spassig, zumindest für mich ... ich werd jeden skifahrer/snowboarder anzeigen, der mit einer helmkamera unterwegs ist ...vorher fahr ich ihm noch durchs bild, dass ich sicher drauf bin, dann wird die polizei gerufen :D oder erst fotobomben und dann die anzeige machen :)

 

wie is das eigentlich mit dem datenschutz, wenn mir eine zivilstreife hinterher fährt und filmt, oder ich geblitzt werde? :) rechtsanwalt müsste man sein, dann könnt mans mal drauf ankommen lassen :)

 

bleibt nur zu hoffen, dass sie ned auf die idee kommen, nachdems ja verboten is, diverse plattformen zu durchsuchen und dann strafrechtlich zu verfolgen ... als würds keine anderen, wichtigere probleme geben auf der welt, dass ma sich mit sowas rumschlagen muss ...

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Die Aussage "Action-Cam-Verbot in Österreich" ist sehr reißerisch, der Herr Schreiberling kann sicher keinen Verweis auf eine Rechtsgrundlage anbieten. Der macht sich's einfach - er zaubert einfach ein Gesetz aus dem Zylinder, das im Nachbarland gelten soll, frei nach dem Motto "da wird schon keiner nachfragen". Typischer Schmierfink.

 

Zwischen "nicht zulässig" und "verboten" ist ein großer Unterschied. Flächendeckende Videoüberwachung ist genehmigungspflichtig, aber trotzdem gilt in Österreich die sgt. "Panoramafreiheit", d.h., jeder darf Foto- oder Filmaufnahmen von verschiedensten "Panoramen" machen, solange keine Persönlichkeitsrechte oder kein Hausrecht verletzt wird. Dabei spielt das "Recht am eigenen Bild" eine Rolle - wenn jemand den Steffl fotografiert (Anm.d.Red.: Stefansdom) und es läuft ihm ein Passant vor die Linse, dessen Gesicht auf dem Foto zu erkennen ist, kann der Betreffende die Löschung des Bildes verlangen (kann er schon, aber so lange der Fotograf das Bild nicht veröffentlicht, hat der Fotografierte keine rechtliche Handhabe zur Herausgabe). Wenn der Fotograf im Bild vom Steffl viele Passanten mit drauf hat, so ist das "Beiwerk" und kann von den Fotografierten nicht verhindert werden. Ebenso haben zufällig Fotografierte kein Recht aufs eigene Bild, wenn das Foto auf einer Veranstaltung geschossen wird - wohin sich der Abgelichtete ja freiwillig begeben hat - oder bei fotografischen Aufnahmen im öffentlichen Interesse, also z.B. bei einer Dokumentation über die City. Hausrecht tritt bei z.B. nicht öffentlichen Veranstaltungen in Kraft, also z.B. Rockkonzert, da hat der Veranstalter das Sagen, ob überhaupt fotografiert werden darf.

 

Zurück zur Panoramafreiheit - die besagt, dass es grundsätzliche kein Verbot zur Aufnahme von Sehenswürdigkeiten gibt, solange die von einem öffentlichen Platz aus passiert - ich darf das Schloss XY von allen Seiten aus fotografieren, solange ich keinen Fuß auf Privatgrund setze (um mir einen besseren Blickwinkel zu verschaffen). Diese Feinheit macht es in DE z.B. fast unmöglich, das Schloss Neuschwanstein schick zu fotografieren - außer von einer einzigen Stelle neben der Straße, und genau diese Perspektive sieht man dann auf allen Bildern. Außerdem ich darf die Aufnahmen bei Panoramafreiheit auch kommerziell verwerten. Die Panoramafreiheit gibt es u.a. in Frankreich nicht, dort darf man zwar den Eifelturm zu privaten Zwecken fotografieren, aber man darf das Bild nicht veröffentlichen - dazu gehört auch die Fotogalerie der eigenen Homepage.

 

Ob Foto oder Film, ich darf also aufnehmen, bis der Arzt kommt. Wenn das Bildmaterial veröffentlicht wird, dann sollte tunlichst keine Person oder kein Fahrzeug eindeutig zu erkennen sein (deswegen schwärzt ja auch Google Earth alle Nummernschilder und retuschiert Personen weg). Der Gesetzgeber hätte auch liebe Not, seine Verbote klar zu formulieren: Darf ich beim Bungee-Sprung filmen? Oder beim Tauchen, Paragliding, Kanufahren, Klettern, Schachspielen, .... ? Das zu verbieten würde ein grundsätzliches Verbot von Film und Foto außerhalb des privaten Bereichs bedeuten. Also warum soll man die Moped-Tour nicht filmen dürfen?

 

Wie gesagt, wer auf so ein Verbot pocht, der sollte auch den Paragraphen benennen können.

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Man muss aber auch dazu sagen, dass die Dashcams extra eingebaut werdne um Unfälle oä zu filmen, die Actioncams jedoch nur um zu zeigen wie schön das Hobby ist (lassen wir mal die >250kmh-Raser mal außen vor^^). Finds bischen übertrieben nach der Späh-Affare von USA da jetz auf die Cams loszugehen...

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Ist doch ganz einfach. Wir kaufen alle nur noch billige Cams, die so schlechte Aufnahemqualität haben, dass man darauf nichts erkennt! :lach:

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