Gast EnZyMeX Geschrieben 3. Juni 2014 Teilen Geschrieben 3. Juni 2014 Habe da mal eine Frage zur Garantie bei meiner neu gekauften Z. Wenn ich z.B. die Blinkeranlage, den KZ-Halter und den Auspuff selber ändere, gefährde ich damit die Garantie bei meinem Neufahrzeug? Natürlich werden alle Teile mit EG ABE und Typengenehmigung eingesetzt. Für ein paar Infos wäre ich Dankbar. Greetz EnZyMeX Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Odonto Geschrieben 3. Juni 2014 Teilen Geschrieben 3. Juni 2014 Im Endeffekt düftest du dann nur für die Umbauten keine Garantie haben... wenn du Blinker umbaust, dir aber der Motor verreckt, wäre das dann schon nen Garantiefall... (solang die Blinker keine Schuld tragen) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lanny Geschrieben 3. Juni 2014 Teilen Geschrieben 3. Juni 2014 Die Garantie kann ggf für alle Folgeschäden, die unmittelbar auf die Umbauten zurück zu führen sind, abgelehnt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kawa13 Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 Es sei denn, sie wurden von einem Fachmann eingebaut Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Odonto Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 wenn eine Werkstatt einen neuen Blinker verbaut, dieser dann einen Kurzschluss verursacht und das Motorrad abbrennt, zahlt das die Versicherung der Werkstatt... solang es natürlich beweisbar ist... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 Was hat ein brennendes Bike nach der Montage von Blinkern mit der Garantie des Herstellers des Neufahrzeugs zu tun? Da wird wieder alles durcheinander geworfen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Odonto Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 also nochmal für bayern... man hat garantie auf ein neufahrzeug man bekommt garantie auf umbauten von einer werkstatt wenn ein nachgerüsteter blinker einen schaden verursacht, halt kurzschluss oder so, dann muss man entweder selbst dafür haften (bei selbstmontage) oder die versicherung der werkstatt (bei werkstattmontage) ist doch wohl nicht schwer zu verstehen, oder ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorsch Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 Odonto, bevor Du hier Bayern als begriffsstutzig hinstellst, solltest Du Dich lieber selbst mal zu den Begriffen Garantie und Gewährleistung kundig machen. Sonst könnte das als Eigentor enden. http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 schorsch, schöner hätte man es nicht sagen können Und noch einen schönen Gruß nach Borken ---> von einem "Garantierten" Bayern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Odonto Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 joa alles wie ich es geschrieben habe... man gebe dem kind nur einen anderen namen mit dem selben hintergrund... soviel dazu... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 (bearbeitet) Wenn mein Moped abraucht, zahlt meine Kasko.Das hat nix mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.Kabelbrand ist Kabelbrand.Ausser man blinkt rechts und bekommt 'nen Kolbenfresser. Bearbeitet 4. Juni 2014 von Underdog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ride on Geschrieben 5. Juni 2014 Teilen Geschrieben 5. Juni 2014 (bearbeitet) Es sei denn, sie wurden von einem Fachmann eingebaut Das spielt keine Rolle ob Fachmann oder nicht. Schäden die infolge von veränderungen am Fahrzeug enstehen sind generell aus der Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen. (s. Betriebsanleitung/Kundendienstheft) Bsp. Du baust dir LED-Blinker dran und belässt das Led-Taugliche Relais. Nach 2 Monate gehen die Blinker nicht mehr weil das Relais zerschossen ist. Gleiches gilt wenn der freundliche den selben Fehler macht, nur dann geht das neue Relais auf seine kosten. Bearbeitet 5. Juni 2014 von ride on Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast EnZyMeX Geschrieben 6. Juni 2014 Teilen Geschrieben 6. Juni 2014 Danke für die zahlreichen Infos Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Kawki Geschrieben 17. Februar 2016 Teilen Geschrieben 17. Februar 2016 Moin, wie handhabt ihr das eigentlich mit "Umbauten" in der Garantiezeit? Möchte eigentlich KZH, Blinker und Auspuff an meiner Z800 tauschen. Mein Händler meinte, er müsste das machen, eben aufgrund der Garantie. Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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