Kretox Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 (bearbeitet) Aso wenn sie ein E-Prüfzeichen haben ist es was anderes , aber da keine ABE mit dabei ist muss man das Rücklicht eintragen lassen und abnehmen lassen Bearbeitet 12. Oktober 2015 von Kretox Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorsch Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Wenn ein e-Zeichen drauf ist, braucht man keine ABE und keine Eintragung in die Papiere Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kretox Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Wie es bei Motorrad ist weis ich nicht genau aber beim Auto ist es so ( weis ich aus Erfahrung ) weil hab von den lieben Leuten damals gesagt bekommen das e- Zeichen auf meinen neuen Scheinwerfern bedeutet nur das er den Europäischen Gesetzen entspricht und nur eine ABE würde mich davon entbinden es eintragen zu lassen. Ich werde mich heute Abend auf Arbeit aber noch einmal erkundigen (habe ein Kollegen der früher viel damit zu tuhen hatte ) und dann noch mal berichten . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerZombie Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 So ein Schwachsinn, Zubehör mit E kann ohne weitere Unterlagen eingebaut werden, sofern es für dein Fahrzeug ist. Du kannst natürlich nicht den Scheinwerfer vom BMW in nen Daimler einbauen, nur weil er ein E hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Zyklop800 Geschrieben 17. Februar 2016 Teilen Geschrieben 17. Februar 2016 Zurück zum Thema, Was ich an dem Rücklicht Umbau am schwierigsten fand, war das neue Licht auf die untere verkleidung schieben und gleichzeitig mit den 2 zentrierlöcher vom rücklicht auf die Halterung der unterverkleidung schieben. Oder gibt's da ein Trick? Muss es nä.winter pause erneut machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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