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Fussrasten eintragungsfrei?


Gast Dano

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Hallo zusammen habe Grade Fussrasten für meine z750 gefunden. http://www.powerslide-motoparts.de/aluminium-fussrasten-zx6r-zx9r-z750-z1000-zrx-ninja-.html

Habe den Händler angeschrieben bezüglich eintragung oder Abe auf dieses hat er geantwortet

(diese teile sind eintragungs + prüfungsfrei , da es sich nur um die reinen arme,nicht komplettrasten handelt)

 

Kann des sein oder will der nur verkaufen?

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Reine Fußrasten müssen nicht eingetragen werden.

Somit hat der Händler nicht die Unwahrheit erzählt.

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Gibt es da irgendwas schriftliches wo des steht. Stvzo hab ich nix gefunden. Alles was ich gefunden hab stand das eine Abe oder eintragung nötig ist.

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Ich habe gerade etwas recherchiert und musste Feststellen das Fußrasten zu leichten Mängel gehören - Laut paar Paragraphen. (StVZO30,61,48)

Es wird nicht eindeutig gesagt ob es sich auf eine Anlage oder nur auf die Rasten bezieht. 

Wichtig ist aber nur das diese eine raue Oberfläche haben und klappbar sind, dann meckert der TÜV auch nicht.

 

Doch wenn ich mir die ABE Gutachten von LSL oder Gilles anschaue(für reine Rasten) sind diese Eintragungspflichtig....

 

Wenn ich mich irren sollte und sich jemand besser damit auskennt, dann bitte ich um die Paragraphen =)

Bearbeitet von PaschyS
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Für den Fahrer

 

Es braucht dafür zumindest eine ABE, in der der Fahrzeugtyp genannt ist (was fast alle Anbieter bis auf die China Ebayer auch haben)

Ist es eine ABE ( wie bei einigen Lenkertypen) ohne Fahrzeugtypisierung, wird es nach §19/3 eingetragen.

 

Grund: Die Bremsanlage (hier die hintere) ist als gesamtes Bauteil geprüft und Teil der BE des Fahrzeuges. Durch eine Änderung dieser erlischt automatisch die BE.

 

 

Für den Beifahrer

 

Braucht es nichts, ausser das die Orginalfunktion, also klappbar, keine scharfen Kanten, geriffelt oder mit Gummiauflage, erhalten bleiben muss.

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Generell gilt, wird ein Fahrzeug verändert, ohne das die angebauten Teile geprüft/abgenommen sind

kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Das gilt aber nicht für alle Teile, hauptsächlich für die Sicherheitsrelevanten. (deshalb kann)

 

Die Rasten gehören zu den Fußrasten/Anlagen, diese hält er Überwachungsverein für Sicherheitsrelevant:

 

 

Fußrasten
§§ 30, 61 StVZO

Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)
- sie müssen klappbar sein
- es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen (in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine "Eintragungspflicht" aufgeführt.)

 

Soviel zur THEORIE, in der Praxis wird sich da niemand drum scheren (die Tüver kennen nicht jedes bauteil und haben die Zeit es zu Prüfen),

kannst du das mit deinem Gewissen vereinbaren bau die Dinger an und fertisch.

Bearbeitet von ride on
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