sx-fan Geschrieben 10. Februar 2015 Teilen Geschrieben 10. Februar 2015 Hallo Gemeinde, das Thema interessiert mich schon eine ganze Weile. Was ist bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle seitens der Polizei erlaubt ? Wozu muss ich Auskunft geben (z.B. Hinweis wo sich die E-Nummer befindet, Herausgabe der Reifenfreigabe, etc) ? Wobei muss ich Hilfestellung geben (z.B: Gasgeben um die Lautstärke zu messen) Was darf ich in der Kontrolle verweigern bzw wozu muss ich keine Beihilfe leisten ? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wavemaster Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 (bearbeitet) Du musst keine Auskunft geben wo sich e nummern befinden oder ähnliches. Hat hakt den Nachteil... du stehst länger.Einen Alkoholtest kannst du verweigern ... Nachteil: Du musst mir auf die nächste Polizeiwache und dann wird eben Blut abgezapft Fahrezug darf nur durchsucht werden wenn Gefahr im Verzug vermutet wird. Aber das ist ja ein Dehnbarer begriff (So wurde es mir mal gesagt)Du kannst dich auch generell in ner Kontrolle gegen alles Streuben und wehren .. Aber desto länger stehst du.Ich hab auch mal zu nem Polizisten gesagt der mich am Auto nach ner ABE gefragt hat :Kennen sie die Bibel? Da steht auch : Suchet so werdet ihr finden ( Ordner mit ABE und dem Kram lag vor ihm)In der Kontrolle stand ich dann 1,5 Std Bearbeitet 11. Februar 2015 von Wavemaster Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus...Bist du freundlich und hilfsbereit, ist es die Polizei in den meisten Fällen auch.Bist du stur und frech, darfst du nicht erwarten, dass mal "ein Auge zugedrückt" wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wavemaster Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Das meinte ich ja mit : Du stehst länger Aber damals war ich genervt und wollt eben nur noch schnell nachhause. Der Schuss ging nach hinten los. Bei den letzten Kontrollen war die Sache nach 5-10 Min erledigt. Schönen Tag gewünscht und weiter gings Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beius Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Einen Alkoholtest kannst du verweigern ... Nachteil: Du musst mir auf die nächste Polizeiwache und dann wird eben Blut abgezapft Nicht ganz, ein Bluttest muss vom Staatsanwalt angeordnet werden. Selbst die Nacht um 4 müsste dieser angerufen werden um einem Bluttest zu bestätigen. Das wissen viele Fahrer nicht und lassen das gutgläubig über sich ergehen, die Polizei geht an dieser Stelle auf Dummfang. Daher darauf bestehen, dass der Staatsanwalt das bestätigt wenn denn überhaupt ein entsprechender Verdacht vorliegt! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shoei Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Nein das stimmt auch nicht ganz! Ich zitiere mal den Beamten aus meiner Verkehrskontrolle:"ein Richter muss einen bluttest genehmigen, sollte der Richter oder Staatsanwalt nicht erreichbar sein so kann und wird die Polizei auf der Geundlage der Gefahrenabwehr handeln und selbsttätig einen bluttest anordnen!"Das hat ein Polizist während einer VK zu mir gesagt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerZombie Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Polizisten reden viel wenn der Tag lang ist, die versuchen auch jeden einzureden das ein Verbandskasten ablaufen kann. Das war bis zur Änderung des Inhalts nämlich nicht der Fall für private Pkws, wie es seit dem ist weiß ich noch nicht. Aber unterm Strich, freundlich bleiben aber auch nicht zu allem ja und amen sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Animal_Mother Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Was ist bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle seitens der Polizei erlaubt ? Wozu muss ich Auskunft geben (z.B. Hinweis wo sich die E-Nummer befindet, Herausgabe der Reifenfreigabe, etc) ? Wobei muss ich Hilfestellung geben (z.B: Gasgeben um die Lautstärke zu messen) Was darf ich in der Kontrolle verweigern bzw wozu muss ich keine Beihilfe leisten ? Bei einer allgememeinen Verkehrskontolle, so heißt es eigentlich richtig, darf die Polizei Dich, Dein Gefährt, die darin befindlichen Personen und die mitgeführten Sachen durchsuchen. Solltest Du Dich weigern, Deine Ausweisdokumente auszuhändigen, darf man Dich durchsuchen und ggf. mit zur Dienststelle nehmen um Deine Identität zweifelsfrei festzustellen. => §26(2) PolG BW Du musst Angaben zu Deiner Person machen, heißt Name, Wohnort, etc. Des Weiteren ist es von Vorteil, die Papier (ABE, Reifenfreigabe) mitzuführen und auszuhändigen, da Du sonst Gefahr läufst, "länger als nötig" stehen zu bleiben. Wenn z. B, in Deinem Fzg-Schein steht, dass Du nur Dunlop-Reifen aufziehen darfts und hast aber nen Michelin drauf und die Beamten können das nicht überprüfen dass Du das darfst, bleibst stehen bis man nen Nachweis erbringt. Willst Du, dass Dir Kontrolle reibungslos verläuft, machst das, was man Dir sagt, also Hilfestellung geben meine ich jetzt. Zudem sind sie Dir gegenüber Weisunsbefugt. Verweigern würde ich das, was unter die Würde fällt, z. B, Ausziehen oder so was...Zum Schluss will ich mich den Vorredneren gleichstellen - so wie es in Wald reinruft, schallt es heraus. Polizisten sind auch nur Menschen und machen mal Fehler und lernen auch gerne mal was dazu. Klar, es gibt überall schwarze Schafe und wenn man meint, man ist was Besseres und muss der Polizei dumm kommen, sitzt man einfach am kürzeren Hebel. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Quelle ADAC. Verfallsdatum: Zu beachten ist, dass einige Teile des Verbandkastens einem Verfallsdatum unterliegen. Verbandkästen, die nach 1989 hergestellt wurden, sind mit diesem versehen. Ist dieses erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Zum Thema selbst: http://www.presseportal.de/pm/114171/2794857/verkehrskontrolle-was-darf-die-polizei-und-was-nicht Dann noch was zu einem Thema was vor allem im Bike Bereich ab und an vorkommen soll: Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu: „Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Ob jemand alles was auf dem Papier geschrieben steht für sich selber anwendet muss jeder für sich selber entscheiden. Hintergrundwissen schadet nicht, wie bei vielen Sachen im Leben. Die Begegnungen welche ich in meinem Leben bis jetzt mit der Polizei hatte waren alle ohne Probleme - für beide Seiten. Egal ob junge oder ältere Beamte, es war ein freundlicher Umgang und nach paar Minuten erledigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matze_BLN Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 (bearbeitet) Also beim Auto ich mache es immer davon abhängig, ob dir mir etwas anhaben können oder nicht und natürlich, ob ich Zeit habe. Beim Motorrad bin ich doch eher freundlich, denn im Zweifelsfall können die mir zumindest beim Winkel des Kennzeichens ans Bein pinkeln, wenn die etwas suchen, was nicht vorschriftsmäßig ist. Man kann aber durchaus Spaß haben, den Polizisten auflaufen zu lassen. Da ist es mir die Zeit dann auch manchmal wert, immerhin bekomme ich ja eine Gegenleistung in Form einer Belustigung Bearbeitet 11. Februar 2015 von Matze_BLN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Harley-1 Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 > und die mitgeführten Sachen durchsuchen Das íst nicht richtig! Nur wenn ein dringender Verdacht zu Grunde liegt, kann ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden. Ein bloßes Bauchgefühl reicht hier nicht aus. Zudem muss die Aktion begründet werden und das kann für die Beamten auch mal schnell nach hinten losgehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 bin ich doch eher freundlich, denn im Zweifelsfall können die mir zumindest beim Winkel des Kennzeichens ans Bein pinkeln, wenn die etwas suchen, was nicht vorschriftsmäßig ist. Man kann aber durchaus Spaß haben, den Polizisten auflaufen zu lassen. Da ist es mir die Zeit dann auch manchmal wert, immerhin bekomme ich ja eine Gegenleistung in Form einer Belustigung Wie im Kindergarten --> wenn die "Großen" Jungs da waren die Klappe gehalten aus Angst --> wenn sie weg waren um so lauter Gebrüllt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Dragon84 Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 zu dem Thema war in der Fighters gerade ein Artikel über mehrere Seiten drin. Den hier wieder zu geben sprengt jedoch den "Rahmen" meine Smartphone Tastatur. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dobbeldau Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 Wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus... Bist du freundlich und hilfsbereit, ist es die Polizei in den meisten Fällen auch. Bist du stur und frech, darfst du nicht erwarten, dass mal "ein Auge zugedrückt" wird. Kann ich nicht bestätigen... ich wurde früh morgens auf dem Weg zur Arbeit in einer allgemeinen Verkehrskontrolle rausgeholt. Kurze Smalltalk, freundlich die ABE's unter der Sitzbank rausgeholt, wieder biss'l Smalltalk, dann verschwand der Bube im mobilen Wolfsburger Blechbüro und ward 15min!! nicht mehr gesehen. Als ich dann nachdem rechten sah, kam ein "dauert noch ein bisschen", fünf Minuten später kam der Rennleiter, ging noch mal ums Moped und drückte mir ein 10€Gutschein in die Hand, mit dem Verweis daß das Katzenauge hinten fehlt.... Soviel zum Thema Dobbel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zehner Geschrieben 11. Februar 2015 Teilen Geschrieben 11. Februar 2015 ...Zum Schluss will ich mich den Vorredneren gleichstellen - so wie es in Wald reinruft, schallt es heraus. Polizisten sind auch nur Menschen und machen mal Fehler und lernen auch gerne mal was dazu. Klar, es gibt überall schwarze Schafe und wenn man meint, man ist was Besseres und muss der Polizei dumm kommen, sitzt man einfach am kürzeren Hebel. leider ist es nicht immer so...durfte schon andere bekanntschaft machen die wollten doch glatt das letzte mal meiner Frau weiß machen, dass sie für die CrashPads eine ABE braucht als ich dann dazu kam und ihnen sagte, dass es sowas nicht gibt und auch nicht benötigt, haben sie blöd gestellt. Ich selber war im freundlichen Ton. Zuallerletzt wurde dann "für die freigegeben Blinker incl. E-Nr" eine Mängelkarte ausgestellt, da sie nichts anderes vorfunden und für die Blinker keine schriftliche ABE mitgeführt wurde. Das nenne ich mal Kompetenz ...Ich frage mich da, ob die auf Provision arbeiten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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