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IGNORED

Polizeiliche Fahrzeugkontrolle


sx-fan

Empfohlene Beiträge

Bin auch schon häufiger kontrolliert worden.

 

Das Wissensgefälle hat mich immer sehr gewundert.

 

Hier bei uns am Niederrhein haben die meisten Beamten keine Ahnung von Moppeds, die wissen gar nicht wonach man gucken muß (Reifen, Auspuff, ABE´s usw.). Da guckt man nach der HU-Plakette und gut is.

 

Im Schwarzwald z.B. wissen die ganz genau worauf zu achten ist !

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man höflich aber bestimmt sein sollte, kooperativ aber nicht unterwürfig.

 

Die Jungs merken auch sehr schnell, was fü einen Typ Mensch sie vor sich haben.

 

Na gut, bei meiner Statur habe ich es auch schon häufiger erlebt, daß Kumpel von mir z.B. nachts in eine Personenkontrolle geraten sind.

 

Mich hat man lieber vorbei gelassen :pfeif: ohne zu kontrollieren :thumbs_up:

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wie jetzt ? Die haben Dir angedroht die Karre stillzulegen weil keine ABE mitgeführt wurde ? Selbst wenn die auch keine e-nummer gefunden haben, muessen nicht triftige Gründe für eine Stillegung (hier sogar der Originalauspuff) vorliegen wie z.B. überhöhte Abgas- oder Lautstärke-Emissionen ?

Nein, weil sie keine E-Nummer fanden. Es war dunkel, deswegen haben wir natürlich auch keine Teilenummer gesehen und ich wusste zu dem Zeitpunkt allerdings auch nicht das es eine Teilenummer gab.

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  • 3 Wochen später...

Tut mir leid, aber dieses diletantistische Halbwissen mancher Leute, in schöner deutscher Stammtisch Manier, finde ich einfach nur traurig. Entweder man hat Ahnung und kann Aussagen (wie viele es hier auch getan haben) z.B. mit Gesetzestexten belegen oder man lässt es. Dieses "ich glaube das mal so gehört zu haben" bringt weder dem Forum, noch dem Threadersteller etwas.

 

:sorry:

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Ich fahre seit 40 Jahren Mopped und bin noch nie kontrolliert worden.

Liegt wohl daran, dass ich nicht da fahre, wo kontrolliert wird.

 

Ich habe rund um Frankfurt oft genug Kontrollen mitbekommen, wurde aber meist mit dem Auto angehalten. Gerade auf dem Feldberg ist öfters mal eine Kontrolle.

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.....Stichwort "Law enforcement" und in Hamburg bestehen ja sowieso immernoch, bzw. dauerhaft polizeiliche Sonderrechtszonen in St. Pauli, Altona-Altstadt und St. Georg.

 

Die "Sonderrechtszonen" bzw. Gefahrengebiete wurden aber schon längst wieder aufgehoben und vielleicht sollte man sich auch mal fragen, warum die überhaupt eigerichtet wurden, nachdem Autonome in Hamburg mal wieder randaliert haben und Polizisten gezielt in Fallen gelockt und z.T. schwerst verletzt wurden, wer einmal halbwegs nüchtern auf dem Kiez oder in Altona spät Abends unterwegs war weiß was da für Gestalten rumkrebsen und was auf der Schanze am 1. Mai oder bei Stadtteilfesten los ist, vielleicht muss man sich dann auch mal in die Lage der Polizei versetzen, die zum einen die normalen Bürger schützen will/muss und zum anderen selber gerne einigermaßen sicher lebt....

Dass sich dann Anwohner beschweren, dass vor der Tür Polizei ist und man ggf mal seinen Ausweis zeigen muss kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, genau wie diese Diskussionen, das die Polizei vergangene Woche den Bahnverehr gestoppt hat, um Bankräuber zu fassen, was sollen die denn sonst machen? Ich kriege schon immer nen dicken Hals wenn ich höre, was mein Vater, der Bürgernaher Beamter ist und tagsüber mitm Bike unterwegs ist und in Schulen geht sich z.T. anhören muss und wie wenig Respekt und wieviel verachtung ihm entgegenschlägt......und er ist auf jeden Fall immer höflich....

 

Sorry wollte keine Diskussion lostreten, aber ich denke mal die meisten Polizisten haben sich den Job gesucht, weil sie Menschen helfen wollen und nicht um euch/uns den Spaß an Motorrädern zu verderben, Verkehrskontrollen zu machen suchen sie sich ja auch oft nicht aus, sonern das wird dann angeordnet und dann müssen auch die da durch....

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Ich halte es nach der Devise "wie es in den Wald hinein ruft so schalt es auch wider hinaus".

 

Wenn ich angehalten werde nehme ich als erstes den Helm und die Sturmhaube ab, gebe ihm den Führerschein und drück auf Nachfrage dem Cop meine Mappe mit Fahrzeugschein sowie ABEs & Eintragungen in die Hand.

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  1. Bei einer allgememeinen Verkehrskontolle, so heißt es eigentlich richtig, darf die Polizei Dich, Dein Gefährt, die darin befindlichen Personen und die mitgeführten Sachen durchsuchen. Solltest Du Dich weigern, Deine Ausweisdokumente auszuhändigen, darf man Dich durchsuchen und ggf. mit zur Dienststelle nehmen um Deine Identität zweifelsfrei festzustellen. => §26(2) PolG BW

 

Ähm...Nein

In Deutschland gibt es kein Gesetz welches dich verpflichtet Ausweisdokumente (Perso etc.) mitzuführen.Man ist lediglich verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen ab dem 16. Lebensjahr.

Mitführpflicht besteht nur für bestimmte Personengruppen/Berufsgruppen (SchwarzArbG § 2a )

Oder beim führen einer Waffe (  § 38 WaffG )

 

Du musst Angaben zur Person machen,dass ist richtig.

 

Dich,dein Fahrzeug und darin befindliche Personen etc. dürfen auch nur durchsucht werden,wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht.

 

 

 

Die Bedeutung des Anfangsverdachts für eine rechtsstaatliche Ordnung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mit dem Anfangsverdacht wird grundsätzlich eine Hürde für den Beginn von Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Polizei errichtet. Erst wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, § 152 Abs. 2 StPO, vorliegen, dürfen Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Anfangsverdacht schützt den Betroffenen so vor Ermittlungen aufgrund bloßer Vermutungen. Er muss in konkreten Tatsachen bestehen, wobei die Schwelle hierfür allerdings mitunter niedrig ist. So sind sog. Initiativermittlungen nach Nr. 6 der „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren“ (RiStBV) schon dann zulässig, wenn „nach kriminalistischer Erfahrung die wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist“.

 

 

:bier2:

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Ich habe jetzt das alles mal so gelesen was ihr da schreibt. Möchte mich da auch nicht weiter einmischen. Eins wollte ich euch jedoch noch mitteilen, da es mehrfach falsch mitgeteit wurde. Was das durchsuchen des Fahreuges betrifft. Die Polizei darf sehrwohl und ihne jeglichen Verdacht Dein Fahrzeug durchsuchen, allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Diese wären entweder im Bereich von 30 km der Grenze oder auf großen Ein und Ausfallstraße, sprich Autobahnen oder zubringern zu diesen. Das fält dann unter die sogenannte Schengenkontrolle. Hier dürfen auch die Personalien des Beifahrers etc erhoben werden ohne dass dieser etwas falsch gemacht hätte. Ansonsten ohne Verdacht etc wäre eine Durchsuchung nicht ohne weiteres machbar. Wünsch euch ne schöne Woche und allseits gute Fahrt

Gruß Flo

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Diese Kontrollen beschränken sich doch auf Grenzen  von Drittstaaten?

Die Kontrollen innerhalb des "Schengen-Gebietes" sind doch eigentlich weggefallen und können nur zu Internationalen Veranstaltungen wieder inkrafttreten.

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Die "Sonderrechtszonen" bzw. Gefahrengebiete wurden aber schon längst wieder aufgehoben [..]

 

Moin Hanse, ich geb dir völlig recht, dass es zwischen Gewalt und den Sonderrechtszonen einen kausalen Zusammenhang gibt. Aber da gibt es eben nicht nur den lieben Polizisten, der auf aggressive Bürger trifft, sondern auch den gefrustete Polizisten, der es an den lieben Bürgern auslässt. Die Reaktion des Einzelnen ist immer ein Resultat der Mischung aus Ideologie, Erfahrung und Wahrnehmung, sowohl im positiven, wie auch negativen Sinne.

 

Es kann jedoch auch nicht sein, dass man seine Grundfreiheiten (regional) aufgibt, nur weil schwarz vermummte Idioten Randale feiern wollen. Schwieriger Spagat... ich weiß und die Diskussion, die wir hier nicht führen wollen.

 

Es wurden viele Sonderrechtszonen ausgehoben, aber meines Wissens nach nicht alle. :fun02:  Ich finde auf Anhieb aber keinen Link, der das Eine oder Andere bestätigt. Wenn du einen hast... her damit. Sowas ist praktisch in einer Verkehrskontrolle.

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@ Hardbeats: das is falsch. Schengenkontrollen sind jederzeit möglich und an der Tagesordnung. Was du meinst sind die Grenzkontrollen an den Grenzübergängen.

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Gott sei Dank gibts die!!

 

Wird aber meist vom Zoll durchgeführt in unserer Gegend ab und an auch von Zivilen 

Bearbeitet von DerZombie
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@ Hardbeats: das is falsch. Schengenkontrollen sind jederzeit möglich und an der Tagesordnung. Was du meinst sind die Grenzkontrollen an den Grenzübergängen.

 

Ne ich meinte die Kontrollen nach dem Schengener Abkommen.

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Gerade wegen Schengen gubt es diese Kontrollen die ich angesprochen habe. Diese Rechte wurden der Polizei gegeben um gegen Grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen zu können.

 

Gruß Flo

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