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IGNORED

Polizeiliche Fahrzeugkontrolle


sx-fan

Empfohlene Beiträge

Ja! Und genau da weißt du nicht wovon du redest... Informier dich mal.

 

:shock:  :shock:

 

 

 

Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Union geht nicht nur ein Mehr an Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an Sicherheit einher. Der Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen wird durch effizientere und bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie durch andere Maßnahmen an den Binnengrenzen, z.B. mobile Grenzraumüberwachung und stärkere Vernetzung der Polizeiarbeit, ausgeglichen. 

 

Quelle ist das Auswärtige Amt  :thumbs_up:

 

Vielleicht informierst du dich mal über den Prümer Vertrag 

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Was sie dürfen und was nicht nach irgendwelcher Abkommen ist doch Wurst, schaut mal hier....
http://youtu.be/InyCNDZJOGA


Die Amis....


wollte nur zeigen was anderswo so los ist......und wir beschweren uns wenn unsere Beamten nicht so freundlich sind!


ich wette der Typ im Auto kennt auch alle seine Rechte

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Hardbeats, du vergleichst Äpfel mit Birnen....! Informier dich.... Erklär mir nicht meinen Job....

Aber ich bin mal so frei und sag dir wos in Bayern geschrieben steht...

Art. 13 Abs1 Nr. 5 Art. 21 Abs1 Nr. 3 Art. 22 Abs1 Nr. 1 und Nr. 4 PAG. Das ist das Polizeiaufgabengesetz. Der Vertrag von Prüm hat damit nix zu tun! Oben genannte Befugnisse ermächtigen zu sog. SCHENGENKONTROLLEN. Und das hat, ich wiederhole mich, NIX mit Grenzkontrollen an den GRENZEN zu tun!!!!

Und Jetzt. Is Schluss mit Off-topic würde ich sagen!

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  • 3 Wochen später...

Hab mal alles so überflogen, ich hoffe, dass ich auf alles eingehen kann ;)

 

Erstmal grundsätzlich, die StPO gilt im gesamten Bundesgebiet. Da die Polizei aber Ländersache ist, hat jedes Bundesland sein eigenes Gesetz dazu. In Bayern ist es das PAG. Da ich in Bayern wohne und eigentlich nur hier mit meinem Pkw, der nicht mehr ganz sooo original ist, unterwegs bin, weiß ich auch nur darüber bescheid.

 

Zu den Schengenkontrollen. Die Schengenkontrollen können im Grenzgebiet + 30km Umkreis durchgeführt werden, sowie auf der BAB bzw auf "Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr", d.h. dass können u.U. auch Staatsstraßen, Bundesstraßen, Kreisstraßen oder Ortsverbindungsstraßen sein ;)

 

Die Besonderheit bei den Schengenkontrollen ist, dass die Polizei bei einer solchen Kontrolle die Identität aller Personen feststellen darf. Daraus resultierend darf diese Person und all ihre mitgeführten Gegenstände (z.b. Auto), auch durchsucht werden.

 

Bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle nach der StVO darf die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft werden. Was man tun muss, ist den Führerschein aushändigen, die ZBS Teil 1 und alle ABEs. Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste sind auch vorzuzeigen.

 

Was man ansonsten mitmacht, ist einem selbst überlassen. Mein Tipp, alles mitmachen, freundlich und zuvorkommend sein, dann ist es der Polizist auch. So kann man auch eher "um was rum kommen", als wenn man sich zu allem querstellt, der Polizist dadurch genervt ist, weiß, dass wohl irgendwas verheimlicht wird und dann auf jeden Kleinmist schaut ;) Ein Polizist ist ein Mensch, kein trockenes Gesetzbuch!

 

Sobald eine Ordnungswidrigkeit, oder Straftat, im Raum steht, darf auch die Identität festgestellt werden. Wenn man angehalten wird und beim Abfahren von der Fahrbahn nicht blinkt, wäre das schon eine VOWi ;)

 

Weiterhin, wenn eine VOWI / Straftat im Raum steht, müsste man als Betroffener / Beschuldigter belehrt werden. Man muss dann Angaben zu seiner Person machen, ob man sich zur Sache äußert, ist einem selbst überlassen. Vorher getroffene Aussagen dürfen zwar nicht vor Gericht verwendet werden, werden von dem netten Beamten aber wohl auf jeden Fall mit notiert.

 

Zu der Blutentnahme. Wenns um Alkohol geht, ist die Blutentnahme durch den Staatsanwalt anzuordnen und durch einen Richter zu bestätigen. Zu Nachtzeiten geht das über einen JOUR-Staatsanwalt. Das Ganze geht mündlich und meist auch recht fix. "Gefahr im Verzug" heißt, dass ein Richter, bzw Staatsanwalt nicht zu erreichen wäre und der Zweck der Maßnahme bis zur Einholung einer Entscheidung dadurch gefährdet wäre.

 

Bei Drogen sieht das ganze anders aus, da ist "Gefahr im Verzug" immer gegeben und die Polizei tritt an Stelle der Staatsanwaltschaft.

 

Achja und bedenkt, es gibt nicht nur die StVZO, StVO, StPO, PAG, etc... sondern auch immer interne Schreiben der jeweiligen Innenministerien, die so manches im speziellen Fall regeln.

 

Weiter zur Verkehrskontrolle. Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn sich die Fahrzeugart ändert, die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, oder sich Abgas/Geräuschverhalten ändern. Fahrzeugart wird sich bei uns wohl nie ändern. Da gehts eher um Kleinkrafträder die zu einem Leichtkraftrad werden. Ob die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, ist zu meist eine Einzelfallentscheidung. Wenn z.b. Bremslichter einen Totalausfall haben, Bremsen nur noch am seidenen Faden hängen, oder der 3er Golf mit seiner Verspoilerung über den Asphalt schrubbt. Abgas/Geräuschverhalten ist wohl selbsterklärend, anderer Auspuff und man ist schnell dabei. ABEs sind da zweitranging, "was zu laut ist, ist zu laut". Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, bleibt die Karre stehen.

 

Man hat diverse Male gehört, dass z.b. Endtöpfe vom Motorrad sichergestellt wurden. Das geht nach meinem Wissenstandes NICHT, ganz einfach erklärt warum -> VERHÄLTNISMÄßIGKEIT! Ein Bild machen und ne Geräuschmessung durchführen reicht eigentlich immer aus.

 

Was ansonsten so an VOWis hängen bleiben könnte, kann man ja selbst nachlesen. Am leichtesten geht das mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Also wenns um Anbauten ohne ABE geht ;)

 

Wie eben angesprochen, über allem steht immer die Verhältnismäßigkeit!

 

Und wie ebenfalls bereits erwähnt... Wie man in den Wald ruft, so hallt es zurück. Auch wenn man mal nen Arsch von nem Polizisten hat, freundlich bleiben ;)

 

Vieleicht konnte ich ein bissl Licht ins Dunkel bringen ;) Wenn jemand die genauen Gesetzesstellen haben will, schreib ich eben einen noch mal so langen Post ;)

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Man hat diverse Male gehört, dass z.b. Endtöpfe vom Motorrad sichergestellt wurden. Das geht nach meinem Wissenstandes NICHT, ganz einfach erklärt warum -> VERHÄLTNISMÄßIGKEIT! Ein Bild machen und ne Geräuschmessung durchführen reicht eigentlich immer aus.

Bei diesem Part muss ich dir widersprechen... Ein manipulierter Auspuff, ich wiederhole manipulierter (!) Auspuff, ist als Beweismittel anzusehen und kann sehr wohl sichergestellt werden! Dann ist es auch meines Erachtens verhältnismäßig nur den Topf sicherzustellen. So kann der Fahrer den originalen holen, anbauen und weiterfahren anstatt sie ganze Karre Tage später nach einem Gutachten in der Verwahrstelle abholen zu müssen!

 

Auch mit der Blutentnahme ist das so ne Sache. Nicht mal hier in München ist ein 24Std Jourdienst eingerichtet! Also nachts ordnen somit immer die Beamten die BE vor Ort an.

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Okay ich hätte unterscheiden sollen! Mir gings jetzt vor allem um Auspuffanlagen die entweder einfach nicht zugelassen sind, oder der DB-Killer fehlt. Die Sicherstellung/Beschlagnahme einer manipulierten Auspuffanlage, sprich selbst Hand daran angelegt, dürfte wohl durchaus verhältnismäßig sein. :thumbs_up:

 

Dass sich das mit den BEs von Präsidium zu Präsidium, Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft, Dienststelle zu Dienststelle und Beamter zu Beamter unterscheidet ist klar... Man muss ja auch bedenken dass sogar ein Staatsanwalt der nur für z.b. Familienrecht (falsch), Korrektur: Straftaten in Bezug auf Häusliche Gewalt oder Wirtschaftskriminalität zuständig ist, Jour-Dienst habe kann. Der hat dann meistens keinen Plan wies mit so einer Blutentnahme aussieht :pfeif:

Bearbeitet von p-john
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So so, ein Staatsanwalt, der für Familienrecht zuständig ist.... Dachte, der wäre nur im Strafrecht/Owi-Recht zuständig. Aber man lernt ja nie aus ;-)

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Ja Familienrecht war falsch formuliert, damit war als Beispiel die Abteilung 2 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gemeint u.a. häusliche Gewalt

  • Abteilung 2: Allgemeine Abteilung (mit Sonderzuständigkeiten Wehrstrafsachen, Sexualstraftaten zum Nachteil Erwachsener, häusliche Gewalt)

oder

  • Abteilung 5: Wirtschaftsabteilung (Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Korruptionsbekämpfung)

Ein Staatsanwalt der dort schon viele Jahre arbeitet ist vieleicht nicht auf dem aktuellsten Stand was Blutentnahmen bei einer Straftat gem. § 316 StGB betrifft.

 

Entschuldigung und Danke für den Hinweis! :) Ich habs für jeden erkenntlich korrigiert.

Bearbeitet von p-john
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Schlimmer ist, wenn solche Richter, dann für den Notdienst des Haftrichters eingesetzt werden. Dann sitzt da eine gutgläubige und naive Familienrichterin und soll über vorläufige Festnahmen entscheiden :wall:

"Neeein, der meinte der macht das nicht wieder - keine Anordnung der Untersuchungshaft.."

Bearbeitet von lukazzo
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Wie in jedem Beruf, wenn jemand aus ner anderen Abteilung einen ersetzen muss und das nicht sein alltägliches Geschäft ist :silly:

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Okay ich hätte unterscheiden sollen! Mir gings jetzt vor allem um Auspuffanlagen die entweder einfach nicht zugelassen sind, oder der DB-Killer fehlt. Die Sicherstellung/Beschlagnahme einer manipulierten Auspuffanlage, sprich selbst Hand daran angelegt, dürfte wohl durchaus verhältnismäßig sein. :thumbs_up:

 

 

 

Hier muss bzw kann ich aus Erfahrung wiedersprechen. Zwar hat es nicht mich getroffen sonderen 2 Kollegen. Aber ich war live dabei. Beide hatten kein "DB Killer" drin. Die durften beide vor Ort den Auspuff abschrauben. Ich war ja mit DB Killer unterwegs und durfte somit noch fahren. Daher haben wir den Beamten den Vorschlag gemacht, dass ich die DB Killer der beiden Kollegen hole, die 2 ihre Strafe bezahlen und gut wäre.... Pustekuchen, keine Chance die Beamten ließen sich auf nichts ein.

Und wie gesagt die 2 mussten die ESDs selber abschrauben. Als dann einer fragte was denn wäre wenn er dies nicht tue war die Antwort des Beamten:" Ist kein Problem dann bestell ich ein Abschlepper und stelle das ganze Motorrad sicher, wird für Sie nur noch teurer denn den Abschlepper müssen Sie dann auch noch bezahlen.

Einer von den beiden hatte im übrigen kein Orginalauspuff mehr. Der durfte dann sein Moped mit dem Hänger abholen. Der andere hat sich den Orginalen vorbei bringen lassen.

Und ja die beiden kannten auch die Aussagen welche man haufenweise im Internet findet. Von wegen Verhältnismaßigkeit bei Sicherstellung. Hat die Beamten vor Ort nicht beeindruckt.

 

Mein Mitleid mit meinen 2 Kollegen hielt sich dennoch in Grenzen. Wer auf ner bekannten Mopedstrecke, Sonntags bei schönem Wetter ohne DB Killer rumfährt, bettelt förmlich um Strafe.

Bearbeitet von Headi
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Und wie lange ist das her? So viel ich weiß ist der Stand mittlerweile, dass es "nicht mehr gemacht werden sollte". Soll heißen, gesetzlich zwar möglich, aber man kann demjenigen Beamten dann womöglich ganz dolle auf den Fuß treten.

 

Fallbeispiel 2015: Von nem Freund wurde der ESD sichergestellt, konnte mit dem originalen, der ihm vorbeigebracht wurde, weiterfahren. Direkt am nächsten Tag wurde er von dem Beamten angerufen und praktisch dazu gedrängt seinen ESD wieder abzuholen.

 

Achja zu der Abschleppung. Die Abschleppung wäre dann in diesem Fall eine polizeiliche. Das heißt die Inspektion, die der Beamten angehört, zahlt zuerst die Rechnung an den Abschlepper und fordert dann das Geld vom Bürger wieder ein. Ich glaub der Chef einer solchen Inspektion hat keinen Bock sein Etat für sowas herzugeben, da die Verhältnismäßigkeit eben sehr fraglich ist. Mit nem guten Anwalt kommt man bestimmt drum rum das bezahlen zu müssen, da auch ein Richter sagen wird, für was zur Hölle brauch ich ein ganzes Motorrad, wenn es nur drum geht, dass der DB-Killer nicht drin war? Beziehungsweise eine Geräuschpegelemssung schon vor Ort durchgeführt wurde.

 

Wenn ein Bild und eine Geräuschpegelmessung vor Ort gemacht wurde, ist ja alles bewiesen. Man muss ja nur mal weiterdenken, wie lächerlich das ganze wird, wenn mans hart auf hart ankommen lässt. Man ist dann vieleicht gute 4 Monate später im Gerichtssaal, und dann? Stellt der Beamte das Motorrad in den Gerichtssaal nur um zu sagen "sehen sie Herr Richter, wie auf den Fotos zu sehen ist, der DB-Killer ist nicht drin".

Bearbeitet von p-john
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Naja passt doch...! Ist doch ein geringerer Eingriff wenn man einen anderen (originalen) holt und anbauen kann, als wenn ich die Karte abgeschleppt bekomme.... Von daher voll in Ordnung. Und wenn der DB Killer fehlt ist die Anlage ja manipuliert...

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Dann würde ich als erstes mal dem netten Beamten widersprechen, denn das ist es schon mal eine Beschlagnahme und keine Sicherstellung mehr. Dazu braucht er aber wieder Kontakt zum Staatsanwalt und Richter oder darf es bei Gefahr im Verzuge selbst. Gefahr in Verzuge zählt hier nicht, da er den Mangel auch mit einem einfachen Foto beweisen kann oder durch die Aussage seines Kollegen (zählt ja beim Blitzen und mit Nummernschild selbst aufschreiben komischerweise auch).

 

Anschließend lasse ich mir den Vorgang genau dokumentieren und seine Visitienkarte geben um im Anschluß selbst entsprechende Schritte gegen den Beamten einleiten kann.

 

Ja, man soll nett gegenüber den Beamten sein aber man muß sich nicht alles gefallen lassen, auch wenn man Scheiße gebaut hat.

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