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IGNORED

Polizeiliche Fahrzeugkontrolle


sx-fan

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3. Willst Du, dass Dir Kontrolle reibungslos verläuft, machst das, was man Dir sagt, also Hilfestellung geben meine ich jetzt. ;) Zudem sind sie Dir gegenüber Weisunsbefugt.

 

Habe ich. Ich habe genau das gemacht und auf seine Frage wahrheitsgemäß geantwortet - als dankeschön (ich hab vielleicht auf seine Frage nicht genau das geantwortet, was er hören wollte^^) muss ich auf dem Parkplatz neben der Kontrolle die üblichen Dinge wie Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. Allerdings waren die Kollegen nicht so aggressiv wie der Hansel mit der Kelle. Insofern lief das sehr flott und freundlich von statten.

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Bei uns in Österreich gibt es zwei verschiedene Kontrollen ...

 

- einerseits die klassische Kontrolle mit Führerschein etc. wo auch meistens aufs Profil geschaut wird, ggf. Verbandszeug, Pickerlüberprüfungsplakete auf der AB-Vignette und sonst eigentlich meistens der Allgemeinzustand. Der glaubt, er kennt sich bessre aus, schaut auf E-Zeichen oder so, aber auf die verweise ich sowieso gleich.

So in der Art ... E-Zeichen sehen, hier auf Blinker, Spiegel etc. ... hier die ABE´s.

 

Das passt dann meistens ... aber man wird auch eher wegen überhöhter Geschw. aufgehalten, als wegen einer Standardkontrolle.

 

- dann gibt es den sogenannten "Prüfzug"....

dies ist ein Anhalten durch die Beamten, welche dich zu einem Lokalaugenschein eines TÜV-Beamten verweisen, welche in dem Anhalteplatz rumlaufen. Solche Überprüfungen gibt es eigentlich "nur" an Motorrad beliebten Strecken wo eine hohe Häufigkeit an Motorräder eben vorhanden sind.

Dort ist es meistens kein Spass und die Kollegen sind mit Laptop bewaffnet und checken sogar die ABE´s nach etc. also wenn man ein Papier nicht mit ist, wird das rausgesucht und geprüft.

Ggf. muss man dann die Papiere nachbringen oder auf die Prüfstelle kommen

 

Aber sonst ist es halt so wie es halt dann kommt ... sind auch nur Menschen ... einmal besser und einmal schlechter aufgelegt.

 

mfg

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Quelle ADAC.

 

Verfallsdatum:

Zu beachten ist, dass einige Teile des Verbandkastens einem Verfallsdatum unterliegen. Verbandkästen, die nach 1989 hergestellt wurden, sind mit diesem versehen. Ist dieses erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden.
 

 

Beim ADAC verhält es sich genauso wie bei der Polizei, die reden auch viel wenn der Tag lang ist.

 

Bitte zeig mir den Abschnitt der Stvo/ Stvzo in der das steht...............du wirst nichts finden.

 

 

Man könnte das ganze noch auf die Spitze treiben, hast du einen Verbandskasten der aktuellen Norm läufst du Gefahr trotzdem eine Strafe zu zahlen, da meines Wissens nach der entsprechende § der Stvzo nicht geändert wurde ;)

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Habe ja auch mit keiner Zeile behauptet das der Gesetzgeber dieses fordert  :pfeif: . Allerdings wäre mir das auch egal, den die ca. 6 Euro für einen Neuen wenn nach 4 oder 5 Jahren einiges vom Inhalt das Verfallsdatum überschritten hat tun mir nicht weh. Und wenn ich selber mal Hilfe bräuchte hätte ich es schon gerne das bei der Erstversorgung "frisches" Verbandszeug verwendet wird und nicht etwas das seit 20 Jahren extremen Temperaturschwanken ausgesetzt war und milde ausgedrückt nicht mehr taufrisch ist. Meine Meinung dazu.

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@ Zehner:

Ich habe auch schon solche Polizisten kennen gelernt (jetzt ohne Vorurteil: in der Schweiz). Da wollte der in einer Kontrolle die gezielt Richtung Krad ging die ABE für meine Serien-Anlage ('03er Kilo-Z). Der hat dann nur dumm geschaut und wollte mir nicht so recht glauben, dass die so original ist bis ein Kollege von ihm vorbei kam und ihm das bestätigte.

 

Ja, jeder (auch ich) weiß nicht alles. Und manche sind sie extrem pingelig und lassen den dicken Max raushängen...

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... das hatte ich auch in Deutschland. Weil die keine E-Nummer auf dem originalen z750 Pott fanden, wollten sie mir die Karre stilllegen. "Solch' einen dreieckigen Auspuff haben wir noch nicht gesehen. Das kann kein Originalpott sein....". Letztendlich haben sie mich dann mit einer "Mündlichen Verwarnung" fahren lassen, weil ich für den besagten Auspuff keine ABE vorlegen konnte :mrgreen:

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Wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus...

 

Bingo aber dies gilt für beide Seiten. Ich wurde schon ein paar mal mit dem PKW und dem Moped von der Polizei angehalten. In 90% der Fälle waren die Beamten freundlich aber bestimmt. Soweit alles in Ordnung. Da bin ich dann auch freundlich und kooperiere. Aber als ich das letzte mal nach der Nachtschicht mit dem PKW angehalten worden bin, kam ich an so ein richtiges Ar**hloch. Da kam nicht mal ne "normale" begrüßung ala Guten Tag, Polizei Frankfurt, Verkehrskontrolle wir halten Sie an weil.... Es ging direkt los mit :" MOTOR AUS, AUSTEIGEN!" Dann durfte ich die ganzen Hampeleien wie z.b. auf der Linie laufen, Augen zu und mit Ausgestreckten Finger auf die Nasenspitze fassen usw vorführen. Und nein ich hatte nix getrunken oder genommen, wie gesagt ich kam von der Nachtschicht und wollte ins Bett.

Gegen die Kontrolle an sich hätte ich auch nix gehab. Im Gegenteil meiner Meinung nach wird in Frankfurt viel zu wenig kontrolliert, gerade wenn ich nach der Nachtschicht die Gestalten sehe die aus den Discos fallen :shock:

Aber der :cop: war sowas von pampig und unfreundlich... da ist es doch gut fürs nächstemal zu wissen was die dürfen und was nicht.

Denn wie gesagt, die Nummer mit dem in den Wald rufen kann man auch umdrehen.

Bearbeitet von Headi
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Da die Polizisten zu zweit auftreten und sich gegeseitig bezeugen, siehst du als Einzelner i.d.R. ziemlich alt aus, wenn die Polizisten es auf dich abgesehen haben. Mit "Gefahr im Verzug" auch wegen "Untergangs des Beweismittels" lässt sich nahezu alles rechtfertigen, auch Körperverletzung, z.B. durch Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss. (Hab ich durch, steht so im Protokoll und wurde vom Amtsgericht bestätigt)

 

Leider sagt mir meine Bekanntschaft mit den Polizisten, dass diese eben nicht von der Unschuldsvermutung ausgehen, sondern dich erstmal mindestens als Verdächtigen behandeln. Dementsprechend "freundlich" ist das aufeinandertreffen (bis auf ganz wenige Ausnahmen) bisher ausgefallen.

 

Meine Erfahrung sagt mir... grundsätzlich kooperativ so weit wie nötig, Verschwiegen so weit wie möglich und rein körperlich mindestens eine 1,5fache Armlänge Abstand, da ein Freund eine Anzeige wegen Körperverletzung bekam, als er sich dem "am Arm greifen" seitens Polizei entzog. (Seine Aussage, was wirklich passierte weiß ich nicht).

 

Zum Glück ist es bei uns noch nicht soweit wie in den USA. Aber wer weiß, was noch kommt.Stichwort "Law enforcement" und in Hamburg bestehen ja sowieso immernoch, bzw. dauerhaft polizeiliche Sonderrechtszonen in St. Pauli, Altona-Altstadt und St. Georg.

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Naja, ich denke bei solchen Diskussionen hat jeder massig Stoff etwas negatives beizutragen. Alleine schon weil negatives besser im Gedächnis haftet wie positives und auch negatives viel interessanter ist für eine lebhafte Diskussion. Ich möchte grundsätzlich in diesem Bereich behaupten das meine Erfahrungen mit Polizeibeamten größtenteils positiv oder zumindest neutral abgelaufen sind. Um negative Geschichten liefern zu können, muss ich doch meist die letzten 15 Jahre aufgreifen um genügend Anlässe zu liefern.

 

Aber wie dem auch sei. Wir sollten bei aller Kritik auch mal bedenken, mit was für Zeugs sich die Bullen jeden Tag beschäftigen müssen. Das möchte ich nicht. Ihnen schwappen täglich aggressive Personen mit Lug und Betrug entgegen. Da stupft wohl jeder mit der Zeit ab und vermutet gleich was schlechtes von seinem Gegenüber. Und wenn man nun bedenkt, wie immer aggressiver die Haltung des normalen Bürgers gegenüber der Beamten wird, kann man auch den immer aggressiveren Ton der Beamten verstehen. Das macht die Sache nicht besser, aber sowohl wir (mit unserer Haltung: Ich hab nichts gemacht, was willst du von mir, mit mir kannst du das nicht machen und ich werde dir dies schon zeigen) wie auch die Beamten befinden uns in einer Abwärtsspirale der Freundlichkeit.

 

Insofern sollten wir alle öfter mal durchatmen und einfach Kontrollen so hinnehmen wie sie sind. Als Kontrolle (letztendlich zu unserem Schutz).

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Goose triffts sehr gut.

 

Bei mir ist es so. Erstens wenig kontrolliert worden und wenn, waren die Cops meist normal und grundsätzlich freundlich.

Ich brauch auch keine Betriebsanleitung wie ich mich bei einer Kontrolle verhalten muss.

Das ergibt eigentlich von selber.

 

So als grobe Richtlinie ;)

 

Fachkundig: Respekt davor  :smily895:

Unkundig: Mitziehen und freundlich sein  :)

Gefährliches Halbwissen: Das ist blöd. :roll:  

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Hier ein Auszug eines mir bekannten Anwalts genau zu so einem Thema:

 

 

 

 

 

Das Thema ist hochkomplex, sogar derart schwierig, dass die Polizei oft selbst nicht weiß, was sie darf. Das Problem besteht darin, dass sie mit staatlicher Macht ausgestattet ist und zunächst durchsetzen kann, was sie anordnet, gleichgültig ob rechtswidrig oder nicht. 

Ist es eine allgemeine Verkehrskontrolle oder verdachtsbegründet? Besteht ausreichender Anfangsverdacht (laut Polizei vor Ort immer ;-)) oder nicht (laut Polizei vor Ort nie). Alle Arten von Tests darf man verweigern und sollte es auch. Wer freiwillig zustimmt, verliert wichtige Verteidigungsmöglichkeiten. So erweisen sich bis zu 30% der Urinprobenergebnisse (Drogentest) als falsch. Hat man zugestimmt, hat man später Probleme. Wichtig ist die Beachtung der zentralen Verfahrensvorschrift 

§ 81a StPO
[Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe]

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.


Ich habe noch nie erlebt, dass die Polizei vor der Anordnung einer Blutprobe (Polizeijargon Zapfen) versucht hat, einen richterlichen Bechluß herbei zu führen. Hat man zugestimmt, kann man aus diesem Fehler später kaum Honig saugen. 

Man sollte, insbesondere, wenn man nicht clean ist, zu nichts zustimmen. Selbst wenn man clean ist, kann sich die Zustimmung als Nachteil erweisen ( fehlerhaftes Ergebnis Urintest). Man sollte höflich aber bestimmt auf seinem Recht beharren. Dazu gehört auch das Recht, sich nicht zu äußern. Verfährt man so, wird man zur Dienststelle oder ins Krankenhaus gebracht und gezapft. Hat die Pozilei auf der Fahrt dorthin nicht wenigsten versucht, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen und war dies erfolglos, ist die Massnahme rechtswidrig. Erreicht man den Richter im Bereitschaftsdienst, muß man ihm gegenüber ausreichend begründen, welche konkreten Anhaltspunkte den Anfangsverdacht begründen. Das ist nicht trivial, wenn nichts vorliegt. Hat man den Bereitschaftsdienst erreicht, kann aber den Anfangsverdacht nicht begründen, gibt es keine richterliche Anordnung.

Was man alles über sich ergehen lassen bzw. im Rahmen einer allgemeinen (verdachtsunabhängigen !) Verkehrskontrolle tun muß bzw. welche Anweisungen der Polizei befolgt werden müssen, ergibt sich aus § 36 Abs.5, S. 1-3 StVO (Anhalten auf entsprechendes Zeichen), S. 4 Angabe des Personalien ( nicht Aushändigung des Perso), Führerschein vorzeigen § 4 Abs. 2 FeV, Zulassungsbescheinigung Teil 1 § 11 Abs. 5 FZV, Aussteigen aus dem alten 5er BMW § 36 Abs. 5S. 4 StVO, und einiges mehr, nachzulesen in dieser Vorschrift. Sobald man belehrt ist, dass man verdächtigt wird, muß man im übrigen fast nichts mehr und sollte im Zweifel alles verweigern, wenn man seine Rechte nicht verlieren will.

Ein wichtiger Punkt ist die Erkenntnis, dass die Mitteilung eines anderen Grundes für die Kontrolle, als des tatsächlich gegebenen, z.B. allgemeine Verkehrskontrolle obwohl Alkoholverdacht oder Drogenverdacht bestand, zur Rechtswidrigkeit der polizeilichen Massnahme führt, mit der Folge, dass eine angemessene Widerstandshandlung nicht strafbar ist. 

In nunmehr weit über 30 Jahren beruflicher Praxis ist es mir noch nicht untergekommen, dass ein Streifenpolizist in der Lage war, eine fehlerlose Belehrung nachzuweisen, weil sie selbst in der Verhandlung vor Gericht dazu nicht in der Lage gewesen sind. Leider ist die praktizierte Rechtsfolge aus der unterbliebenen ordnungsgemäßen Belehrung selten die Unverwertbarkeit der Beweismittel, die dadurch erlangt wurden. Das weiß die Polizei und handelt nicht selten bewußt wider bessere Erkenntnis. So wird man (mir kürzlich passiert) häufig belehrt, dass man verpflichtet ist, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das genaue Gegenteil - Ausnahme Personalien - ist der Fall. Man darf lügen, bis der Polizist umfällt. 
 

Häufig weiß der Laie aber nicht, welche Konsequenzen er sich mit solchem Verhalten einhandeln kann. Deshalb rate ich immer dazu, die Personalien anzugeben und alles andere zu verweigern. Laßt sie anordnen und nachher den Richter entscheiden, ob das in Ordnung war. Wer kooperiert, steht immer in der Gefahr, einen Einlauf verpasst zu bekommen. Merke, die Polizei ist nicht Dein Freund und nur selten Dein Helfer, selbst dann nicht, wenn Du sie brauchst. Wichtig und richtig ist allerdings auch , dass man stets höflich und respektvoll mit dem Gegenüber umgehen sollte. Das hat noch nie geschadet und gehört sich auch so. Auch Polizisten machen ihren Job nicht immer gerne.

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Ich fahre seit 40 Jahren Mopped und bin noch nie kontrolliert worden.

Liegt wohl daran, dass ich nicht da fahre, wo kontrolliert wird.

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... das hatte ich auch in Deutschland. Weil die keine E-Nummer auf dem originalen z750 Pott fanden, wollten sie mir die Karre stilllegen. "Solch' einen dreieckigen Auspuff haben wir noch nicht gesehen. Das kann kein Originalpott sein....". Letztendlich haben sie mich dann mit einer "Mündlichen Verwarnung" fahren lassen, weil ich für den besagten Auspuff keine ABE vorlegen konnte :mrgreen:

wie jetzt ? Die haben Dir angedroht die Karre stillzulegen weil keine ABE mitgeführt wurde ? Selbst wenn die auch keine e-nummer gefunden haben, muessen nicht triftige Gründe für eine Stillegung (hier sogar der Originalauspuff) vorliegen wie z.B. überhöhte Abgas- oder Lautstärke-Emissionen ?

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Meiner Meinung nach gibt es keine "netten" Polizisten, es sind immer noch Vertreter des Staates und deshalb in ihrem Handeln extrem voreingenommen, ist ja auch logisch. Fehlendes (Fach-)Wissen versuchen sie oft durch ihre Autorität zu kompensieren.

Tritt man ihnen allerdings mit Respekt gegenüber, dann wird der Kontakt meistens kürzer und für beide Seiten angenehmer.

Ich hasse es trotzdem, wenn ich rausgezogen werde, da ich leider auch negative Erfahrungen bei Verkehrskontrollen gemacht habe, seitens der Polizei. Und nein, ich bin nicht "vorbelastet" und war auch immer freundlich und respektvoll, da ich kein Bock auf Komplikationen habe und nicht auf Ärger aus bin.

Ich habe wohl öfter Polizisten erwischt, die gerade einen schlechten Tag hatten, da ich trotz Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft dumm angemacht und schikaniert wurde. Ich habe auch mal einen schlechten Tag, aber das hat keine Auswirkungen auf die Qualität meiner Arbeit, das ist einfach unprofessionell und das erwarte ich auch von der Polizei.

Bearbeitet von XlemonheadX
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