DerZombie Geschrieben 15. Juni 2015 Teilen Geschrieben 15. Juni 2015 Nur weils der Polizist sagt muß es nicht stimmen, wie gesagt, die wollen auch immer noch ein ABE sehen für nen E Nummern Pott und wissen nicht mal den Mindestabstand der Blinker. Außerdem hab ich in dem Video mindestens 5 Fehler bei der Messung gesehen. Da freut sich jeder Anwalt weils sogar auf Video dokumentiert ist. Das Fahrzeug wird auch nicht stillgelegt, sondern lediglich die Weiterfahrt untersagt oder zur Beweissicherung sichergestellt. Kommt endlich von dem Irrglauben weg, das jeder im Trachtenverein alles weiß und alles richtig macht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Headi Geschrieben 15. Juni 2015 Teilen Geschrieben 15. Juni 2015 (bearbeitet) Das die nicht alles Wissen und auch Fehler machen steht außer Frage. Aber was machst du wenn du Sonntags (kein Anwalt zu erreichen) da stehst und der Polizist sagt: "Ich lege ihnen das Fahrzeug still". Dann sagst du: "Das dürfen Sie aber nicht" Und seine Antwort "doch!" ist? Ähnlicher Fall wie der oben von mir beschriebene. Da ging es um die Sicherstellung des Auspuffs. Die Jungs mit denen ich unterwegs war kannten auch alle die Aussagen von wegen unverhältnismäßig und dürfen die nicht etc, Dann stehst du aber vor dem Polizist und er gibt dir zu verstehen, dass er das kann, darf und auch tun wird. Wir hatten das Thema in der Gruppe schön öfters voher gehabt. Da ich ja brav mit DB Killer unterwegs bin hab ich den anderen schon immer gesagt dass ich kein Bock auf Stress mit der Rennleitung habe und evtl für so ein schwachsinn noch Punkte sammel. Da gingen immer die Sprüche los:" Dürfen die nicht, denen Erzähl ich was wenn die mich anhalten usw... eben so schönes Stammtischgelaber. Und dann standen se Sonntags da. " Das dürfen Sie nicht......." Ergebniss siehe oben (Also der Bericht von mir, nicht das Video) Bearbeitet 15. Juni 2015 von Headi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerZombie Geschrieben 15. Juni 2015 Teilen Geschrieben 15. Juni 2015 Auf die falsche durchgeführte Messung darf ihn sehr wohl aufmerksam machen und dann nerve ich den so lange bis er sie richtig durchführt, weil sie sonst nichts wert ist. Sollte ich dann noch immer zu laut sein, wiedersetz ich mich der Sicherstellung, dann muß er es schon mal beschlagnahmen, was die Sache für ihn komplizierter macht und ggf. wenn er das Mopped auch noch beschlagnahmt auch nen Rüffel von oben bekommt. Ich wiederhole, ein Polizist, keiner, überhaupt keiner, kann ein Fahrzeug stilllegen, das kann nur die Zulassungsstelle oder der Polizist im Auftrag der Zulassungsstelle (bei der Kontrolle live vorort etwas schwer). Er kann es maximal sicherstellen/ beschlagnahmen oder die Weiterfahrt verbieten. Wie kommt ihr ständig auf die Stilllegung (=Abmeldung)?? Wenn er das macht, widerrechtlich, kann man sich mal all seine Daten holen und ihm im Anschluß ne Beschwerde aufhalsen. In dem Moment muß man in den sauren Apfel beißen u.U.. Bei ner unrechtmäßigen Beschlagnahme muß dann auch die Rennleitung die Kosten fürs Abschleppen tragen, was glaubst du wie sich der Vorgesetzte darüber freut. http://www.bikersnews.de/motorrad/specials/darf+die+polizei+das_147.html Ausdrucken, dem netten Beamten vor die Nase halten und eins grinsen............... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Headi Geschrieben 15. Juni 2015 Teilen Geschrieben 15. Juni 2015 (bearbeitet) In unserem Fall gab es keine Messung. DB Killer fehlt=ABE des Auspuffs Erloschen. So einfach war der Fall für den Polizist. Und den Auspuff hat er als Beweismaterial sichergestellt. Bearbeitet 15. Juni 2015 von Headi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerZombie Geschrieben 15. Juni 2015 Teilen Geschrieben 15. Juni 2015 Was will er beweisen wenn ich ihn unterwegs verloren habe, das kann er glauben oder auch nicht, interessiert aber rechtlich überhaupt nicht. Als Beweismittelsicherung reicht ein Foto. Das heißt Mängelkarte und beim TÜV vorführen Auch hier ein Link für dich zum Ausdrucken und mitführen http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/ und hier noch einer http://www.tuningszeneanwalt.com/die-datenbank-faq/auspuff/ Doof natürlich wenn man ihn dann auspackt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lukazzo Geschrieben 16. Juni 2015 Teilen Geschrieben 16. Juni 2015 Bei Vorsatz, welcher z.B. durch das Mitführen des dB Killers um ihn vor Ort einbauen zu können, begründet werden kann, verdoppelt den Bußgeldsatz Bzw. es obliegt der zuständigen Bußgeldstelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bunsi Geschrieben 16. Juni 2015 Teilen Geschrieben 16. Juni 2015 Das Problem, die Polizei kann anordnen und durchsetzen was sie will in dem Moment ob sie es darf oder nicht, ist völlig egal. Siehe dazu mein Posting vom Anwalt. Man kann erst hinterher etwas unternehmen bzw vor Ort nur, wenn man seinen Anwalt erreichen kann. Ansonsten kann man nur blöd aus der Wäsche gucken. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grisu174 Geschrieben 16. Juni 2015 Teilen Geschrieben 16. Juni 2015 (bearbeitet) Fakt ist aber auch, wir sind alle Menschen. Und wie man reinruft, so schallert es zurück. Wenn was nicht stimmt und Du auf Krawall gebürstet bist, musst Du damit rechnen, zu Fuss nach Hause zu gehen, rechtmäßig oder nicht. Ansonsten hatte ich bisher nur mit Ordnungshütern zu tun, die entweder wirklich Ahnung hatten oder bei Kleinigkeiten nur den Finger erhoben haben. Warum auch? Macht nur Papierkram. Der beste Spruch war mal: "Ey, der Fahrtwind hat ihr Kennzeichen hochgebogen. Jetzt fahren Sie mal nen Kilometer rückwärts. "...... Und Sprüche wie "Kümmert euch um Kinderschänder" kann man sich klemmen. Die stehen wohl auch nicht aus jux bei schönstem Wetter da rum und halten mal heute Mopeds an. Entweder gab es nen Grund, oder eine angesetzte Grosskontrolle. Bearbeitet 16. Juni 2015 von grisu174 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LookToMeFreak Geschrieben 16. Juni 2015 Teilen Geschrieben 16. Juni 2015 (bearbeitet) Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden Am besten haltet man den Mund und Antwortet nur (das Nötigste)(lügen ist in diesen Fällen Gold & Geld wert), bei uns in der Schweiz gibt es das Recht zu Schweigen..ich denke, dass habt ihr auch Auf jedenfall bin ich so schon paar Male so gut gefahren mit dem (Auto). Einfach keine Aussagen machen, wenn der Polizist anfängt fragen zu stellen für sein Protokoll. Zuerst klären sie einen natürlich über seine Rechte auf und dann fängt das Fragespiel an. Wenn das Vorspiel schon durch ist, fragt der Polizist nach jeder Frage noch zusätzlich, ob ich mich dazu äussern möchte. Mein Tipp: Immer höflich mit,''ich möchte keine Aussage machen'' antworten Und am besten mit Killer fahren oder den Killer in der Jackentasche mitführen und beim Showdown kann man abschätzen, ob es ein ''Schafseckel'' ist oder nicht. Und immer höflich sein und so tun als hätte man es nicht gewusst und erst vor 100Meter ausgeschraubt>(wenn der Killer mitgeführt wird) Bei uns gibts grad eine Anzeige und minimum 400.- CHF und wenn es ein Schafseckel ist, > Vorführen... Bearbeitet 16. Juni 2015 von LookToMeFreak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bunsi Geschrieben 16. Juni 2015 Teilen Geschrieben 16. Juni 2015 Klar dürfen wir auch schweigen und auch die Polizisten anlügen bis sich die Balken biegen. Das beste ist immer. Angaben zur Person machen und ansonsten Klappe halten. Sollen die ihre Arbeit machen wofür sie bezahlt werden. Es muss sicher keiner selbst überführen. Auch sämtliche Tests darf man verweigern. Soll später ein Richter entscheiden was rechtens war und was nicht. Und wer nichts sagt, liefert auch keine Munition für die Polizei in einer Verhandlung und ein Richter wird seine Schlüsse daraus ziehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sparky0815 Geschrieben 17. Juni 2015 Teilen Geschrieben 17. Juni 2015 Sei mir nicht böse, Zombie, aber deine Quellen bringen mich bissel zum schmunzeln PS: Sicherstellung zur Beweissicherung entspricht einer Beschlagnahme Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lukazzo Geschrieben 17. Juni 2015 Teilen Geschrieben 17. Juni 2015 Falsch! Eine Beschlagnahme ist eine Sicherstellung ohne Einverständnis des Betroffenen. Wenn der sagt, jo nehmt den hobel mit, dann ist es eine Sicherstellung und keine Beschlagnahme. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sparky0815 Geschrieben 17. Juni 2015 Teilen Geschrieben 17. Juni 2015 (bearbeitet) Die Sicherstellung ist die Herstellung staatlicher Gewalt über einen Gegenstand und damit Oberbegriff der Beschlagnahme.Der Verwaltungsakt bleibt sich quasi gleich. Einen Beamten zur "Beschlagnahme" zu "zwingen" ändert nichts an dem Sachverhalt der Sicherstellung. Bearbeitet 17. Juni 2015 von Sparky0180 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grisu174 Geschrieben 17. Juni 2015 Teilen Geschrieben 17. Juni 2015 (bearbeitet) Zu deinem entfernten Beispiel : Selbst wenn eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit vorliegen würde. Amtshaftung. Urlaubskasse safe. Ist ja besser hier, als auf der Verwaltungsschule im Rahmen der Zugführerausbildung. Die Beispiele waren schon an den Haaren herbeigezogen. Daumen hoch. Bearbeitet 17. Juni 2015 von grisu174 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sparky0815 Geschrieben 17. Juni 2015 Teilen Geschrieben 17. Juni 2015 Ja, hab es lieber wieder rausgenommen ^^ sonst wär hier j sonstewas losgewesen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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