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IGNORED

Hinterreifen Pirelli Diablo Rosso Produktionsfehler ?


benji_mk2

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Hallo Leute, wollte euch mal fragen ob jemand von euch sowas schon mal gesehen hat?! :shock:
 
mir ist vor ein paar Tagen, beim begutachten der Z, aufgefallen das am Hinterreifen sich solche "Dellen" gebildet haben. Hatte erst gedacht es wäre immer noch so Abdrücke oder Trennmittel...
Mal draufgedrückt und kam mir doch iwie etwas weicher vor. Dann genauer untersucht und festgestellt das es so aussieht als wenn sich eine Trägerschicht abgelöst hat im Reifen.
 
Beim Händler hat es auch noch keiner gesehen sowas.
 
Hab Pirelli direkt mal angeschrieben mal sehen was die sagen...
 
 
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Bearbeitet von tralf
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Servus

welcher Pirelli is´n das?

Das ist doch kein Angel GT oder?

Mein GT hat auch so "wellenförmige Stellen" an den Seiten bekommen. Die sind aber nicht "weich/hohl" (habe leider kein Bild). Ich schiebe dies aber auf´s Profil, das geht bei den GT´s weiter raus und dazwischen

entstehen diese "Wellen".

 

In deinem Fall würde ich zum Händler gehen und versuchen ihn umzutauschen, weil da löst sich was.

 

Gruß mampe

Bearbeitet von mampe
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Es ist der diablo rosso.

 

Pirelli hat gesagt zum Händler und dann beanstandungsformular ausfüllen und die holen den Reifen dann ab. Dann wird der überprüft.

 

Bischen kacke iwie werd mir dann wohl erstmal nen neuen Reifen kaufen und dann hoffen das er mir erstattet wird. Keine Lust zu warten bis die sich iwann mal melden dauert bestimmt nen Monat und will ja auch noch fahren.

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Da haste recht, fahren will man ja auch.

Ich bin gespannt was die sagen, lass es uns wissen.

 

Wenn ich mir einen neuen Reifen drauf klemme fahr ich den "langsam" ein. 30km bis ans Ende des Kochertals (Hausrunde), dann ne Runde quatschen und zum Heimfahren wird er dann "normal" gefahren.

Ein Kollege von mir hat es geschafft (wie auch immer) einen nagelneuen Reifen so warm zu fahren, daß Stücke aus der Lauffläche sich gelöst haben. Und dass bei einem Michelin.

Da hat es geheißen, der Reifen sei überhitzt worden.

Bearbeitet von mampe
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So wie ich es erkennen kann ist das ein Produktionsfehler. Wahrscheinlich wurde während der Verarbeitung der Komponenten das Gummi verunreinigt.

Dann enstehen solche "Hohlräume".

 

Oder dein reifen ist sehr sehr alt, das glaube ich aber nicht.

 

 

Gruß eaZt rider

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Also Alter sollte nicht in frage kommen. Reifen hat keine 3500km runter und ist noch die Erstbereifung Dot 4011. Finde es auch sehr Ärgerlich :(

 

@tralf, danke so wollte ich es haben mit den Bildern. :thumbs_up:

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Also Produktionsjahr 2011 ist schon etwas älter finde ich. Aber so alt ist es auch nicht um solche Anzeichen hervorzubringen.

Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.

 

Gruß eaZt rider

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Ganz schön alt der Reifen. Dazu noch die OEM.

Mir würden da mehr Gründe einfallen, eine Reklamation abzulehnen, als anzunehmen, ehrlich gesagt.

Vor allem, wen betrifft die Reklamation?

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Wirklich ärgerlich, wenn ein 4-jähriger Reifen kaputt geht :sorry:

So lange hat bei mir noch kein Reifen gehalten. Nicht mal am PKW werden die schwarzen Dinger bei mir so alt.
Mal ehrlich:
Ich würde den ersetzen und gar keinen Gedanken an Reklamation aufkommen lassen.

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Leitfaden vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk.

 

Nach der Zeit zählt nur noch die Kulanzregelung, alles im Detail im Text aufgeführt.

 

 

3. Voraussetzungen: Bindende Voraussetzung für eine ordungsgemäße Reklamationsabwicklung ist, dass beide Vertragspartner (siehe oben) - z.B. Kunde und Reifenfachhandelsbetrieb - gemeinsam das vom wdk (Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie, Frankfurt/Main) herausgegebene Beanstandungsformular für Reifen (Bezugsquelle: PROFIX GmbH, Postfach 1440, 76804 Landau - Fax-Nr.: 06341-591-312, oder ggf. BRV, wdk oder Reifenhersteller) vollständig ausfüllen und unterschreiben und den entsprechenden Kaufbeleg/Rechnung zur reklamierten Ware beifügen. In diesem Zusammenhang ist vom Annehmenden der Reklamation (z.B. Reifenfahhandelsbetrieb) zu prüfen, inwieweit der (die) reklamierte(n) Reifen noch in der Sachmängelhaftungsfrist liegt(en). Bei Reifen, die außerhalb dieser Fristen liegen (zwei Jahre ab Kauf/Übergang der Ware bei Neureifen und ein Jahr bei Gebrauchtreifen und runderneuerten Reifen, sofern die verkürzte Frist vertraglich vereinbart wurde; siehe oben), ist die Reklamation grundsätzlich abzulehnen, da die Sachmängelhaftungsfrist abgelaufen ist und der Kunde keinen rechtlichen Anspruch mehr hat. Dazu ist auch der betreffende Reifenhersteller (Runderneuerer, Importeur) zu informieren (um ein gegenseitiges Ausspielen zu vermeiden). In Ausnahmefällen, in denen die Reklamation des Kunden ausschließlich aus Kulanzgründen angenommen wird, ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass die Bearbeitung der Reklamation dann ausschließlich auf sein Risiko und ohne Rechtsanspruch erfolgt. Ggf. ist in solchen Fällen auch vorher der betreffende Reifenhersteller zu kontaktieren.

 

4. Ablauf: 1. Der (die) reklamierte(n) Reifen des Kunden (Eigentümers) werden zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und von beiden Vertragspartnern (Eigentümer und Annehmender) unterschriebenen Beanstandungsformular für Reifen einschließlich Kaufbeleg/ Rechnung beim betreffenden Reifenhersteller (bzw. Runderneuerer, Importeur) eingereicht. 2. Im Regelfall wird bei dem betroffenen Kunden ein Ersatzbedarf für den (die) reklamierte(n) Reifen entstehen. Die Lieferung/Montage dieses (dieser) Reifen erfolgt zu Lasten des Kunden und ist in jedem Fall zu berechnen. Etwaige Forderungen des Kunden, dies vom Annehmenden kostenlos realisieren zu lassen, sind mit den Verweis abzulehnen, dass zu diesem Zeitpunkt keinerlei Sicherheit hinsichtlich der Anerkenntnis der Reklamation durch den Reifenhersteller (Runderneuerer, Importeur) besteht. Gleichfalls ist der Kunde schon zu diesem Zeitpunkt deutlich darauf hinzuweisen, dass ihm

Reklamationsersatz in vollem Maße, d.h. • Preis des (der) reklamierten Reifen(s) gemäß Kaufbeleg/Rechnung (in Abhängigkeit von der Restprofiltiefe*) • Preis für die Dienstleistung (Montage) des (der) neuen Reifen(s) nur zusteht, wenn der Reifenhersteller (Runderneuerer, Importeur) die eingereichte Reklamation voll anerkennt.

 

Im Falle einer Kulanzentscheidung durch den betreffenden Reifenhersteller (Runderneuerer, Importeur) wird dem Kunden lediglich der Preis des (der) reklamierten Reifen(s) gemäß Kaufbeleg/Rechnung (in Abhängigkeit von der Restprofiltiefe*) vergütet, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Der Preis für die Dienstleistung (Montage) des (der) neuen Reifen(s) ist auf jeden Fall vom Kunden zu bezahlen, da es keinen Sachmängelhaftungsanspruch mehr gibt. 3. Der betreffende Reifenhersteller (Runderneuerer, Importeur) teilt nach der Prüfung der eingereichten Reklamation dem Annehmenden (z.B. Reifenfachhändler) und dem Kunden (Eigentümer) schriftlich seine Entscheidung mit.

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Heftig :wall:

das hätte ich ja nicht erwartet. Erstmal danke für den Auszug @Alex-1000

 

Das heißt ja im Klartext das ich nach über 2 Jahren nichts mehr erwarten muss. Kann es natürlich versuchen ob Pirelli so korekt handelt aber Anspruch hätte ich ja nicht mehr.

 

Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?!

 

Ja bei meinen Autos verbrauch ich die auch schneller und die Z habe ich selber erst 1500km. Der Vorbesitzer hat die nur eingefahren und da war ich eig ganz froh das der Reifen nicht sonderlich abgenutzt war ;) da sind mir die Dellen auch noch nicht aufgefallen...

 

Underdog hat da schon recht... Lieber noch nen schönen Burni in der Garage gemacht und neue pelle drauf :thumbs_up:

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Ja ein burni ist die beste idee.

Viel Spaß dabei und dann beim putzen ;-)

 

Gruß eaZt rider

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