PSR Geschrieben 30. August 2015 Teilen Geschrieben 30. August 2015 Hallo Gemeinde, Ich habe eine einfache Feage zum Thema Lenkerendenblinker. In einigen ABE's von Zubehörlenkern finde ich den Hinweis, dass ich den Lenker an bestimmten Stellen anboren kann (zum Nippel halten oder in der Mitte). Bei anderen, zB LSL finde ich diesen Hinweis nicht. Wenn ich jetzt Lenkerendenblinker verbaue und den Lenker in dem in den Unterlagen kein Hinweis steht, mit nem 5mm Loch anbore, verliert die ABE, Teilegutachten oder TÜV Bericht seine Gültigkeit. Bekomme ich den Lenker trotzdem eingetragen oder ist es nur über eine komplett neue Einzelabnahme möglich? Grüsse PSR Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZWhite Geschrieben 30. August 2015 Teilen Geschrieben 30. August 2015 Spielt keine Rolle solange er nicht wie ein Schweizer Käse aussieht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dr Stalone Geschrieben 30. August 2015 Teilen Geschrieben 30. August 2015 Ich habe 2 Löcher gebohrt. Sind im montierten Zustand unten. Zwischen der Klemmung spielt das meiner Meinung nach keine Rolle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerZombie Geschrieben 30. August 2015 Teilen Geschrieben 30. August 2015 LSL gibt in Ihren ABEs an, das an den Lenkerenden je ein 5 mm gebohrt werden darf und mittig ein Langloch mit 30 x 5 mm (bitte die 30 mm nochmals in der ABE kontrollieren, nicht das es nur 25 mm waren). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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