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IGNORED

SPIEGEL unter dem Lenker NICHT erlaubt?


Steve Green

Empfohlene Beiträge

Auf öftere Nachfrage stell ich mal meinen (geschwärzten) Strafzettel hier online.
Werd dann im Forum auch nochmal n Beitrag machen.

Lenkerenden-Spiegel UNTER dem Lenker sind nicht erlaubt !! Spaßige 90,-€

-> DENN -  ABE&TÜV haben nichts mit der StVZO zu tun.
Selbst wenn der TÜV sagt, alles i.O. etc, ist die StVZO n anderer paar Schuh.

Ich weiß, versteht keiner, ich auch nicht, Diskussionen waren zwecklos.
Und bitte fangt keiner an mit, wieso keine rechtlichen Gegenschritte etc..., bei 90€ kostet die Eigenbeteiligung schon mehr!
Und man beachte, diese "Kontrollgruppe-Motorrad" wurde explizit dafür gegründet um Motorradfahrern regelmäßig zu kontrollieren.
Würde vom Richter wohl nicht mal gelesen werden....

Zum Vorgang: (Kurzausführung)
Wir auf dem Rückweg vom Gardasse (war sehr GEIL!) zu nem kleinen Abschnitt um den Walchensee...
Wurden angehalten, entspannter freundlicher Typ, aber von der KG-Motorrad. Kannte sich gut aus. Selbst Motorradfahrer, etliche Schulungen in Sachen Motorrad hinter sich etc pp.
-> Lenkerendenspiegel NICHT erlaubt unterhalb des Lenkers (ich hatte die Victory dran)
Viel blabla...  Das wurde im Frühjar so beschlossen. Keine Chance was zu machen. Die Polizei gerade in Südbayern sind in Sachen Umbau sehr empfindlich....

Ich denke umso nördlicher man von Bayern unterwegs ist, desto weniger interessiert das jmd. Ich bin aus dem schönen Franken, da musste ich das der Eigenen Polizei erst erklären..... -.-

BEGRÜNDUNG USW. STEHT ALLES DRINN


http://www.z1000-forum.de/uploads/imgs/forums_1441290050__sz-geschw-bild.jpg

http://www.z1000-forum.de/uploads/imgs/forums_1441290256__sz-geschw-bild_0001.jpg
 

Bearbeitet von detlef
Threadtitel sinngemäß geändert (! => ?)
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War noch nie Freund von den Spiegeln die nach unten hängen. Mit den 88.50 würd ich mich auch abgeben und nicht weiter rechtlich irgendwas machen. Immerhin gings ohne Punkte.

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In dem Paragraph 56 StVZO finde ich nichts darüber, dass Spiegel nicht unterhalb des Lenkers angebracht seien dürfen!

Du musst nur Sicht nach hinten haben!

Oder habe ich da was übersehen?

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Also ich verstehe den Strafzettel aber so, das nicht die Anbringung der Spiegel nach unten bemängelt wird, sondern die erheblich eingeschränkte Sicht nach hinten.

 

Laut http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#56 § 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht.

5. bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG

 

Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

 

Ich finde leider die genannte Vorschrift nicht.

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Selten so ein Blödsinn von einem motorradfahrenden Beamten gelesen: "Die Sicht nach Hinten, besonders beim Abbiegen, war auf Grund der Anbringung der Spiegel unmöglich."

  • Ist die Sicht nach Hinten mit stehenden Spiegeln beim Abbiegen besser?
  • Die Spiegel, ob hängend oder stehend, verändern zwangsläufig die Sicht nach Hinten, beim Einschlagen des Lenkers (Lenkkopf/Drehpunkt)
  • Bei einem Polizei-Motorrad mag das natürlich anders sein, dort sind bekanntlich schöne "Allibert´s" in der Vollverkleidung verbaut.

Beim Abbiegen ist der Spiegelblick völlig unangebracht, denn hier zählt einzig und allein der Schulterblick.

Bearbeitet von Svenson
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Das mit Spiegel am lenker, bei Einschlag keine Sicht, egal wo montiert haben wir auch diskutiert, ohne Ergebnis.

Gegenaussage war: Wurde von einem Ingenieur o.ä. als nicht zugelassen gewertet...

Keine Chance

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Und man beachte, diese "Kontrollgruppe-Motorrad" wurde explizit dafür gegründet um Motorradfahrern regelmäßig zu kontrollieren.

Würde vom Richter wohl nicht mal gelesen werden....

 

 

Sorry aber genau die Aussage ist absoluter Blödsinn, das sind keine speziell geschulten Beamten. Das sind ganz normale Beamte die sich auch ständig durchtauschen.

Wir haben auch so eine KG und du kannst Glück haben und einen mit Ahnung erwischen oder nen Nullpeiler. Genauso wie beim TÜV oder sonst wo.

 

Wir haben hier auch so ne Pseudo Experten KG, mit denen letztens ein Kumpel streiten mußte, das sein Motorrad mit E Zulassung keine 24 cm Blinkerabstand braucht, sondern die vorhandenen 18 cm voll und ganz reichen. Dauerte nur 3 Stunden Diskussion mit den speziell geschulten Experten.

 

Ein Rechtsstreit ist es auf alle Mal wert, da man dann ruhigen Gewissens mit Spiegel nach unten Fahren kann.

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Hätte mich mal interessiert, was die Sherifs bei nicht zugelassenen Spiegeln gemacht hätten, oder gar bei nicht zugelassen Lenkerendenspiegeln.

Wahrscheinlich gleich die Stilllegung vor Ort. :cop:

 

BTW

Gilt die Vorschrift nur in Oberbayern, oder auch in Deutschland? :pfeif:

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Da war wohl der Ehrgeiz und die Willkür des Beamten beim Ausfüllen des Strafzettels vordergründig.  :pfeif:

Über den "Wisch" sollte man(n) mal einen Anwalt für Verkehrsrecht rüberschauen lassen.

Bearbeitet von Svenson
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Wer glaubt, sich über die Regelungswut der EU-Kommission mokieren zu müssen, der darf sich gerne mal als Radfahrer rechts neben einen rechts abbiegenden Sattelzug stellen ... ersatzweise auch direkt vor ihn. Was der Huber-Verlag schreibt, ist Schwachsinn. Merke: nicht alles, was in einer EU-Richtlinie steht, bezieht sich auf alle Fahrzeuge.

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Vorallem gerade herausgefunden, dass sich 55° auf den linken Außenspiegel im Auto bezieht

 

Auszug aus http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A01997L0024-20090907&from=DESeite 223

 

 


Die vorgeschriebenen Außenspiegel auf der Seite des Fahrers sind so anzubauen, daß der Winkel zwischen der senkrechten Längsmittelebene des Fahrzeugs und der durch den Mittelpunkt des Spiegels sowie durch den Mittelpunkt der 65 mm langen Strecke zwischen den beiden Augenpunkten des Fahrers hindurchgehenden Ebene höchstens 55o beträgt.

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Das ist doch der grõßte Mist den ich je gehört habe.

Sogar die Harley Davidson forty eight z.b. besitzt die unterm Lenker serienmäßig.

Zum Glück haben wir so super gut ausgebildete Sheriffs, da könne wir doch den Tüv gleich abschaffen.

Wer brauch schon Ingenieure wenn so ein "grüner" das selbe in einer zwei Tage Schulung lernt. . .

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