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IGNORED

SPIEGEL unter dem Lenker NICHT erlaubt?


Steve Green

Empfohlene Beiträge

Den letzen Satz würde ich fast dick Unterstreichen. Vielleicht noch Bulle durch Polizist ersetzen. Haben auch grade so eine Erfahrung gemacht, mit Einem,der vor Feierabend noch eine Anzeige in seiner Sammlung benötigt hat.

Da muss man als sich als Betroffener schon zusammenreisen, um nicht einen Hass auf den ganzen Berufsstand zu haben, wohlwissend, das der Anteil der Deppen bei der Polizei nicht größer oder geringer als in anderen Berufen ist.

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Meine Frau wurde auch mit ihrer Z800 angehalten wegen der Spiegel.

Der Polizist meinte, dass der Blickwinkel nicht größer als 55 Grad sein darf.

Ich war kurz vorher mit der Maschine beim TÜV und habe ohne Mängel bestanden.

Wir haben schon auf der Messe in Köln beim Hersteller nachgefragt. Die wissen aber auch nichts darüber.

 

Hat denn schon jemand das Aktenzeichen vom Gerichtsurteil in Erfahrung gebracht?

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Ich glaube ja immernoch, das die Rennleitung ne Art " Liste " führt...hab da so meine Erfahrungen gemacht...aber zugegeben wirds natürlich nicht!

 

zum Thema :

 

Tüv Nord ( NRW ), ich habe mit einem Herrn Bösch gesprochen und zitiere Sinngemäß :

 

"Der Winkel , die Position und Ausrichtung der Einrichtung zum rückwärtz sehen wird von der StVZO ganz klar geregelt

Die Spiegel sind so anzubringen das der Fahrer des Fahrzeugs nach hinten, zu den Seiten und unmittelbar vor dem Fahrzeug alle "wesentlichen" Verkehrsvorgänge beobachten kann.

 

Eine Beurteilung von Außen ist nicht korrekt. Richtig ausgeführt wäre gewesen, wenn der Beamte sich auf das Krad setzt und die Spiegel nicht so einstellen hätte können, das er den Blick nach "rückwärtz" erhält." Ende des Zitats

 

Die Spiegel hätten nur dan bemängelt werden dürfen, wenn Sie durch etwas ( z.B. den Arm oder das Bein des Fahrers )verdeckt oder falsch eingestellt waren !

Bearbeitet von Sebi1087
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Der Threadtitel ist einfach nur irreführend und schlichtweg falsch.

Wenn wenigstens ein Fragezeichen am Ende stehen würde, könnte man es ja so stehen lassen.

 

Bisher wurden keinerlei Fakten mit Gesetzesgrundlage geschaffen die den Titel rechtfertigen würden.

Aber das müssen wohl die Admins/Mods entscheiden.

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Die Spiegel hätten nur dan bemängelt werden dürfen, wenn Sie durch etwas ( z.B. den Arm oder das Bein des Fahrers ) verdeckt oder falsch eingestellt waren !

 

Was bei so ziemlich jeden Serienspiegel der Fall ist.

Ich hatte noch kein Moped, wo Originale Spiegel freie Rücksicht hatten :pfeif:

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ich habe sowohl die Serienspiegel meiner 750er als auch die der 900er so einstellen und drehen können, das ich geschätzt 70 % frei hatte.

 

Da es Serienspiegel sind und ich mehr auf den Schulterblick vertraue juckts mich wenig, ob ich 50 % sehe oder 50% Fahrer drin habe! :silly:

Bearbeitet von Sebi1087
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Du willst dich "wehren können"?

 

Dann willkommen in der REALITÄT! In der Realität, in der du in einem 1te Welt Land lebst in dem es einen funktionierenden Rechtstaat gibt!!!!

Denn da kannst du dich jederzeit wehren. Vor GERICHT!!!! Wäre ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufene "Experte", wie du anscheinend einer bist, polizeiliche Maßnahmen unterbinden könnte!

 

Ok, jederzeit vor Gericht. D.h. der Polizist schreibt Person X eine Anzeige. Was hat Person X für eine Option? Richtig, Rechtschutz... zack 150€ SB schonmal weg und wenn du keine hast, sitzt du erstmal auf kosten bzw. wirst eh nichts durchbekommen ohne Anwalt. Im Endeffekt erzeugt der unwissende Polizeibeamte durch seine Aktion, die ihn nichts kostet, für die es auch keinen Bußgeldkatalog gibt, Kosten. 

 

Der funktionierende Rechtstaat sorgt übrigens nicht für eine Haftung des Polizisten für sein unwissendes Handeln, oder gibts bei euch Regressansprüche von Landes-/Bundesseite? 

 

P.S.: Ich arbeite auch auf Bundesebene, und eine falsche Entscheidung zieht einen ziemlich langen Rattenschwanz hinter sich her, für die in erster Linie erstmal der Betroffene (in dem Falle hier oben, der Bürger), blutet. 

Bearbeitet von Cruisi
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Der funktionierende Rechtstaat sorgt übrigens nicht für eine Haftung des Polizisten für sein unwissendes Handeln, oder gibts bei euch Regressansprüche von Landes-/Bundesseite?

 

Wenn ein Bußgeld zu Unrecht erlassen wurde und das vor Gericht durch den Richter bestätigt wird, ist das Bußgeld hinfällig bzw wird erstattet

 

Vorrausgesetzt man geht den Weg zu einem Richter und dieser spricht einen frei, können alle entstandenen Kosten nach § 467 Abs. 1 StPO auf den Kläger ( in diesem Fall die Staatskasse ) umgelegt werden. Ja, man muss in Vorkasse gehen, mit einem gescheiten Rechtsverdreher geht man aber mindestens +- 0 raus!

Bearbeitet von Sebi1087
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übrigens - angehalten wurde ein mädchen. soviel zu bonus.

@ tinitus

bevor du nun beleidigt bist, weil du vielleicht ein bulle bist und dir meine wortwahl nicht gefallen hat, wäre es MAL RICHTIG GUT gewesen, wenn du mal in euren statuten nachgelesen hättest, obs da vielleicht irgendwas gibt, was sich nun geändert hat.

es kam bis jetzt wirklich nix konstruktives. ne, über meine wortwahl wird sich aufgeregt.

gut jungs, so was mach ich ab jetzt alleine aus und behalts dann für mich. hier im forum hat das wahrlich wenig sinn.

merci

 

ps: ich mag keine bullen, die keine ahnung haben und dann geld aus uns rausleiern. ansonsten sind in meiner bekanntschaft ne menge polizisten gegen die ich nichts habe

 

Nein ich mag deine Wortwahl nicht! Aber es zeigt mir was für ein Mensch du bist.... Und zum Glück kann ich selber entscheiden wer mich beleidigen kann.

 

RICHTIG GUT wäre gewesen, wenn du mal den ganzen Thread gelesen hättest! Hier hab ich nämlich schon beschrieben, dass es maximal eine 15 Euro Verwarnung wäre meines Erachtens. Und ich kenne mich aus auf dem Gebiet, denn ich bin Polizist.

 

Wenn sich was geändert hätte, dann hätte ich es geschrieben... Wie konstruktiv hättest du es denn gern noch!?

 

Alles in allem ist es aber egal, denn KEINE Aussage ist bindend! Weder irgendeine Expertenmeinung hier im Forum, noch die eines Polizisten vor Ort und auf keinen Fall die eines TÜV Prüfers!!

Da gibts fast noch mehr schwarze Schafe wie bei uns :finger1:  Da hagelt es falsche Gutachten und Freundschaftsdienste.... Nur mal so am Rande.

Ok, jederzeit vor Gericht. D.h. der Polizist schreibt Person X eine Anzeige. Was hat Person X für eine Option? Richtig, Rechtschutz... zack 150€ SB schonmal weg und wenn du keine hast, sitzt du erstmal auf kosten bzw. wirst eh nichts durchbekommen ohne Anwalt. Im Endeffekt erzeugt der unwissende Polizeibeamte durch seine Aktion, die ihn nichts kostet, für die es auch keinen Bußgeldkatalog gibt, Kosten. 

 

Der funktionierende Rechtstaat sorgt übrigens nicht für eine Haftung des Polizisten für sein unwissendes Handeln, oder gibts bei euch Regressansprüche von Landes-/Bundesseite? 

 

P.S.: Ich arbeite auch auf Bundesebene, und eine falsche Entscheidung zieht einen ziemlich langen Rattenschwanz hinter sich her, für die in erster Linie erstmal der Betroffene (in dem Falle hier oben, der Bürger), blutet. 

 

Tja, so isss nunmal. Eine polizeiliche Maßnahme ist ein Verwaltungsakt. Gegen den kannst du nur im Nachhinein was machen. Das Ganze Rechtssystem würde lahmgelegt, wenn das anders wäre....

Und wenn man sich sicher ist im Recht zu sein, dann braucht man auch keine Angst vor den Kosten zu haben. Die trägt ja bekanntlich immer der, der den Prozess verliert.

 

So und das wars jetzt. Bin es leid Leuten, die es eh nicht kapieren wollen, zu erklären wie ein Rechtsstaat funktioniert....

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Mädels ... Atmet mal bitte entspannt durch eure Höschen ...

 

Sich wegen 'ner Kleinigkeit so aufzuschaukeln. wtf

 

Ist doch ganz einfach. So lange es keine rechtliche Grundlage gibt, ist ein Verwarngeld nicht haltbar.

 

Ja manche "Bullen" sind Idioten und lieben ihre Macht, manche "Zivilisten" auch.

 

Sollte es dazu einen neuen Beschluss geben etc. hätte man halt Pech.

 

just my 2 Cents

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Also ich würde ja meinen Leuten aus der Abteilung schon was erzählen, wenn durch sein Unwissen sinnlose Verwaltungskosten entstanden sind. Das ist am Ende auch Arbeitszeit die eine Stelle sinnlos in Anspruch nimmt. Klar so kann man auch Stellen generieren. Das Problem ist, dass für uns Beamte es recht einfach ist, zu sagen "Hey, 35 VwVfg, rutsch mirn Buckel runter... Pech gehabt. Ich erlass das jetzt mal."

 

Viele haben eben Angst vor den weiteren Kosten. Wir reden ja auch nicht von 15€, sondern wie in dem Falle 60... und nicht jeder kann Betrag xy vorschießen. Und da versteh ich eben auch den kleinen Bürger, der fälschlicherweise das System verteufelt. Am Ende zahlt er lieber die 60€, und der Verantwortliche, weiß nicht mal dass er einen Fehler gemacht hat.

 

Ein kleiner Verfahrensfehler (und den findet jeder gute Anwalt, nur muss dieser erstmal bezahlt werden) und du sitzt als Zeuge vor Gericht und machst dich zum Plebs.

 

In dem Fall mit den Spiegel kann man sich doch mal einen Namen geben lassen. Als ich noch als 12er bei der Bundeswehr war, hatte man als Vorgesetzter 3 Funktionen: Ausbilder, Vorbild und Erziehung. Dann erzieh ich mir meinen Beamten halt mal. Sollte doch möglich sein.

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da haben wir uns ja ganz schön weit vom thema entfernt!

aber ich geb waldiz recht. für was 15.-€ verwarnungsgeld. und für was 60.-€. oder wieviel auch immer.

na klar, es redet sich leicht, mal schnell vors gericht zu gehen.

genau- die kosten für RA streckt man natürlich erstmal vor.

nochmal an alle personen, die im staatsdienst sind und denen ich auf den schlips getreten bin: dann zieht euch und euren kollegen mal an der nase und stellt euch nicht auf die strasse und verlangt durch gefährliches halbwissen ( oder gar keines) das geld aus der tasche.denn das geht eigentlich auch nicht.

ursprünglich war der plan von mir, hier, durch die geballte macht der manpower im forum etwas rauszufinden, das uns eventuell in einer kontrolle schützt.

leider hats nicht gefruchtet.

so ist dann jede kontrolle wieder mal eine echte WUNDERTÜTE!

volker

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Ich hab den einen Typen angeschrieben, allerdings antwortet er nicht.

Find´s auch übertrieben hier so ein Fass aufzumachen, nur weil mal ein paar Einzelfälle

der Willkür irgendwelcher Dorfpolizisten zum Opfer gefallen sind. Wie bereits erwähnt,

war ich schon in einigen Kontrollen die Hauptrolle und das war die richtige Rennleitung.

Also jene, welche genaustens wissen was am Moped erlaubt ist und was nicht.

Die "Spiegel nach unten" waren bis auf das Vorhandensein der E-Nr. jedenfalls kein Thema.

 

So das war jetzt auch der letzte Beitrag von mir in diesem leidigen Fred...Versprochen ;)

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