OldSkool Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Moin JungZ und MädelZ! Gibt es hier jemanden, der die Kennzeichengröße 240x130 am Moped hat? http://www.z1000-forum.de/uploads/imgs/forums_1442153414__1240130.jpg http://www.z1000-forum.de/uploads/imgs/forums_1442153524__fazer_12.jpg Bei vielen Kennzeichenherstellern kann man ja so eine "Standardgröße" bestellen. Auf der Internetseite meiner Zulassungsstelle bin ich auf folgendes gestoßen: KennzeichengrößeIn Deutschland sind die Größe und die Form des Kfz-Kennzeichens für Pkw, Motorräder und andere Fahrzeuge durch festgelegte DIN-Normen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genau geregelt. Dies dient der besseren Identifizierung der Fahrzeuge. Kleinere Kennzeichen nur mit AusnahmegenehmigungIn Ausnahmefällen sind auch kleinere Kennzeichenschilder zulässig. Hierfür ist allerdings eine behördliche Genehmigung erforderlich, da gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllt werden müssen. Ein Kriterium für derartige Ausnahmegenehmigungen für die Kennzeichengröße ist, dass der Platz zum Anbringen des Standard-Kennzeichens nicht ausreicht und ein damit verbundener Umbau am Fahrzeug nicht möglich oder durch einen zu hohen Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar ist. In diesem Fall wird ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Kfz-Angelegenheiten benötigt. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Behörde über die Gewährung der Ausnahmegenehmigung. Falls am Fahrzeug nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, die das Anbringen des regulären Kennzeichens nicht möglich machen, wird eine Ausnahmegenehmigung stets abgelehnt. Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Kennzeichengröße besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Kennzeichengröße MotorradSeit April 2011 dürfen Motorradkennzeichen minimal 18cm und maximal 22 cm breit sein (zuvor 20 cm). Die Kennzeichenhöhe ist weiterhin mit 20 cm vorgegeben. Auch die Anbringung eines Motorradkennzeichens ist fest geregelt. Die Schildunterkante muss sich mindestens 30 cm und die Oberkante maximal 120 cm über dem Boden befinden. Dabei darf der Neigungswinkel aus der Senkrechten maximal 30 Grad betragen. Zusätzlich ist eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben. Ich fahre die Z1000 2014 mit kurzem Kennzeichenhalter, 180x200 Kuchenblech und das Heck der Z1000 ist ja auch so schon kurz. Wenn ich den gesetzlichen Neigungswinkel von 30 Grad einhalten möchte, dann ist da nicht mehr viel Luft zum Hinterrad. Wenn ich so eine Bodenwelle erwische dann könnte es passieren, dass der Reflektor auf das Hinterrad trifft.. Reicht dieser Grund aus um eine Ausnahmegenehmigung für ein 240x130 Schild zu bekommen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frankenbub883 Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 (bearbeitet) Bezweifle ich, da dir der tüv dann sagen wird, dass du ja immer zum serien-kennzeichenhalter zurück bauen kannst und mit diesem hast du genug platz zum hinterrad. Zitat: "Falls am Fahrzeug nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, die das Anbringen des regulären Kennzeichens nicht möglich machen, wird eine Ausnahmegenehmigung stets abgelehnt." Bearbeitet 10. November 2015 von Frankenbub883 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dr Stalone Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Die abgebildeten Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder, Traktoren und deren Anhänger zulässig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yaggo Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Bei 180x200 von einem Kuchenblech zu sprechen finde ich nicht ganz richtig. Da kann ich mich noch an ganz andere Maße erinnern. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OldSkool Geschrieben 13. September 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2015 Komisch aber es gibt Leute die so eine Größe genehmigt bekommen haben. z. B. sah ich letztens eine 600er Honda CBR mit so einem kleinen Kennzeichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorsch Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Genehmigt ist das wohl eher nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OldSkool Geschrieben 13. September 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2015 Bei 180x200 von einem Kuchenblech zu sprechen finde ich nicht ganz richtig. Da kann ich mich noch an ganz andere Maße erinnern. Ja vor 2011 hatte ich so ein 220er Windsegel und jetzt ist es nur ein Kuchenblech. Ich beneide nur unsere Nachbarländer wie zum Beispiel die Niederländer. Gestern erst habe ich ne schwarze 2014 Z1000 mit so einem schönen kleinen Kennzeichen gesehen.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorsch Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Man darf sich nur nicht erwischen lassen ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OldSkool Geschrieben 13. September 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2015 Bezweifle ich, da dir der tüv dann sagen wird, dass du ja immer zum serien-kennzeichenhalter zurück bauen kannst und mit diesem hast du genug platz zum hinterrad. Z itat: "Falls am Fahrzeug nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, die das Anbringen des regulären Kennzeichens nicht möglich machen, wird eine Ausnahmegenehmigung stets abgelehnt." Ich frage trotzdem mal demnächst bei der Zulassungsstelle nach ob es möglich wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BBC Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Ja vor 2011 hatte ich so ein 220er Windsegel und jetzt ist es nur ein Kuchenblech. Ich beneide nur unsere Nachbarländer wie zum Beispiel die Niederländer. Gestern erst habe ich ne schwarze 2014 Z1000 mit so einem schönen kleinen Kennzeichen gesehen.. Tja da hilft nur auswandern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OldSkool Geschrieben 13. September 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2015 Tja da hilft nur auswandern Ja dann aber nach Frankreich: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorsch Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Ich frage trotzdem mal demnächst bei der Zulassungsstelle nach ob es möglich wäre. Da hatten schon mehr Leute vor Dir den Wunsch. Vergiss es, auf legalem Weg ist da nichts zu machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Abigale_ Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Ich hatte auf meiner 125er so ein Kennzeichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZWhite Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Vergiss es, auf legalem Weg keine Chance, hatte das Thema schon bei der Zulassung meines Quads hinter mir.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 13. September 2015 Teilen Geschrieben 13. September 2015 Ich frage trotzdem mal demnächst bei der Zulassungsstelle nach ob es möglich wäre. Kannste dir sparen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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