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Continental ContiRoadAttack 3


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Aber nur für die 17er SX, die eh keine Reifenbindung mehr hat :kopf:

Nicht mal das D Modell, die den 2er Evo als Freigabe hat, hat den Nachfolger bist dato freigegeben bekommen

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  • 3 Wochen später...

Ich habe heute Conti angeschrieben wegen der Z1000SX Bj 2012, aussage war das es keine Freigabe gibt und auch keine Fahrversuche in Planung sind.

Schade, hätte den Reifen gerne aufgezogen :(

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Mahlzeit,

 

mal zum Theme 17er Modelle, und keine Reifenbindung.

Ist so nicht ganz richtig.

Der Halter ist verpflichtet zu Prüfen ob der Reifen für sein Fahrzeug eine Freigabe hat. ( Ähnlich ABE ).

Das heißt, es hat sich eigentlich nichts geändert.

 

Gruss

Steffen

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Sorry, da muss ich Dir ganz klar wiedersprechen laut Begleitschreiben vom BMVBS (Bundesverkehrsministerium) vom 01.07.2008. Es hat auch nix mit Euro 4 oder sonst was zu tun.

IN diesem schreiben sind 4 Fälle aufgezeichnet und Punkt 1 ist dieser (2-4 dreht es sich bezüglich Reifenbindung und/oder andere Dimensionen)

 

1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen
Bearbeitet von Zehner
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Auch gut daran zu erkennen das in der Zulassung nur die Dimensionen des Reifens angegeben sind und sonst nichts. Wenn da nichts drin steht, gibt es auch keine Reifenbindung. Sollte da was drin stehen, muss jeder andere aufgezogene Reifen mit einer Freigabe bestückt sein. D.h. Zettelchen mitführen. Das entfällt aber wie Zehner schon geschrieben hat für die SX 17er ;-) Ich Persönlich würde mich aber auch auf die Freigaben verlassen. Da weiss ich wenigstens das die auf der Maschine mal getestet wurden und man keine Überraschung erlebt ;-)

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Theoretisch dürfen gar keine anderen, Freigegebenen Reifen aufgezogen werden, sobald was am Fahrzeug verändert wurde.

Sprich die Freigaben sind nur gültig wenn sich das Fahrzeug uverändert im Originalzustand befindet.

Schon der Anbau ander Blinker oder Spiegel, wenn auch mit ABE,  schließt das aus :pfeif:

 

 

  Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug
  im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
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Also ich kann nur wiederholen was mir bekannte TÜV und GTÜ Prüfer gesagt haben.

Auch mein Moppedhändler bestätigt das. Hat mir aber auf ausdrücklichen Wunsch und erhobenen mahnenden Zeigefinger den Wunschreifen aufgezogen.

Bearbeitet von NoName
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Ja, die Kante auf der einen Seite der Profilrille wird immer runder und die andere baut sich immer spitzer auf. War bisher bei jedem Reifen auf allen meinen Mopeds mehr oder weniger ausgeprägt der Fall.

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Sprich die Freigaben sind nur gültig wenn sich das Fahrzeug uverändert im Originalzustand befindet.

Schon der Anbau ander Blinker oder Spiegel, wenn auch mit ABE,  schließt das aus :pfeif:

 

Beim Auto ist das so, dass alle dazu relevanten Teile unverändert sein müssen. Bestes Beispiel ist die Kombination Sportlenkrad, Tieferlegung, Felgen und Spurverbreiterung. 

Solange man nur eins ändert (und es ne ABE hat) ist alles okay. Ändert man mehr als eine Sache muss man zur Abnahme. Ändert man nochmal was muss wieder alles abgenommen werden.

 

Ich denke nicht dass ein anderer KZH oder Mini-Blinker Einfluss auf die Reifen hat.

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Was du denkst geht dem Freigabeersteller wohl weit am Arsch vorbei.

 

Fakt ist, die Freigabe ist nur bei unverändertem Originalzustand gültig, Punkt !

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 Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug

  im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.

 

Es steht doch ganz klar da. Gemäß der EG-Typengenehmigung / BE. Sprich Miniblinker mit E-Zeichen oder KZH oder Spiegel mit E-Zeichen (ABE) sind gemäß der erteilten EG-Typengenemigung / BS.

Ich glaub du versteifst dich zur sehr auf "Originalzustand". Das wäre ja absolut irrwitzig und vermutlich 90% aller Motorradfahrer dürften nur mit dem im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen fahren. (Was bei der Z1000SX 2017 ja entfällt, da keine Vorgabe :-) )

 

Ich Frag mich wie ich die letzten 6 Jahre durch den TÜV gekommen bin  :ditsch:  :pfeif:

Bearbeitet von Kamill
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Waren die Austauschblinker oder KZH bestandteil bei der Erteilung der Typgenehmigung?

Sicher nicht.

Versteifen tue ich mich da auf gar nischt, steht ja unmissverständlich in der Freigabe,

da ändert auch der TÜV nix dran :ditsch:

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