Gast Karelli Geschrieben 13. April 2019 Teilen Geschrieben 13. April 2019 Was man über den Sound lesen kann unterscheidet sich teilweise auch wie Tag und Nacht, weshalb ich auch explizit nach live Erfahrung mit auspüffen frage. Auch wenn Euro 4 den Spielraum an Sound zu gewinnen sehr stark eingrenzt, möchten einige ja trotzdem das best mögliche rausholen und das auf legalem Weg. Vor kurzem hatte ich 3 verschiedene z1000er vor der Nase. Eine mit den original Tüten, eine mit der Ixil Hyperlow und die dritte mit der Hurric Pro 2 drauf. Wo die Originale und die Hyperlow kaum von einander zu unterscheiden waren, klang die Hurric einfach deutlich tiefer, satter und auch lauter. Den Gedanken das Slip-ons bei Euro 4 nichts ausmachen habe ich somit auch abgelegt. Wäre eben nur gut zu wissen ob jemand im Idealfall die Bodis mal mit der Ixil SX1 Komplettanlage vergleichen durfte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. April 2019 Autor Teilen Geschrieben 13. April 2019 Wenn man sich mal die Ergebnisse von unserm db contest anschaut, sieht man wie gering die Lautstärkeunterschiede bei den Z1000 Modellen ab 2010 sind. Der Vorschalldämpfer ist sehr effektiv. Aber auch die SX1 tanzt nicht aus der Reihe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 13. April 2019 Teilen Geschrieben 13. April 2019 @z1ktom Ganz unrecht hast du nicht, allerdings kommt es immer auf das Bike an wie der Hersteller den Sound und den Schallpegel ausgelegt hat. Das Kawa z.B. im Falle der Z900 einen Leisetreter auf die Straße schickt kann man schlecht der Euro 4 anlasten da es zig andere Bikes gibt die einen "vernüftigen" Schallpegel UND Sound rauslassen trotz Euro 4 und ohne Klappe im Rohr. Die Bikes wurden wie auch in Tests aufgezeigt wurde nicht leiser wenn eine Euro 4 die nach Euro 3 Pegelmessung durchläuft. Wenn ich Vergleiche wie sich eine 1200er Bandit Kult oder eine SC 28 Blade in Serie anhörten (Brotkasten was ist das?) dann sehe ich keinen Grund zu Jammern bei Euro 4 Besitzern, weder von der Lautstärke noch vom Sound. Das es einfacher ist ein "Mehr" rauszuholen beim aufsetzen eines anderen Topfes wenn kein Brotkasten im Abgasstrom hängt ist klar, allerdings erfordern Leistung, Geräusch und Abgas für die Straße einfach Dämpfervolumen welches sonst riesige Flöten nötig macht. Auch das die Serienanlagen immer schwerer werden ist den Euro-Normen geschuldet um mit dickeren Wandstärken der Temperatur vom Abgas bei magerer Verbrennung entgegen zu wirken und die Haltbarkeit der AGA zu gewährleisten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z1ktom Geschrieben 14. April 2019 Teilen Geschrieben 14. April 2019 (bearbeitet) @Alex-Z1000 Wie Du schon sagst. Lautstärke ist nicht gleich guter Sound. Speziell bei der Z900 habe ich bisher aber noch keinen Slip-On gehört, der eine wesentliche Veränderung der Lautstärke oder des Sounds herbeigeführt hat. Meine Aussage komplett zu generalisieren war sicherlich überspitzt, schließlich habe ich sicherlich noch nicht alle "neueren" Motorräder mit allen möglichen Slip-Ons gehört. Tendenziell bleibe ich aber dabei, denn die meisten Euro4 Motorräder, die ich bisher mit original Topf und dann später mit Zubehörflöte gehört habe, klangen nicht viel anders, weder von der Lautstärke her noch vom Klang an sich. Es steht sicherlich außer Frage das die neuen Normen der Grund für die Negativentwicklung bei den AGAs ist. Ich finde allerdings die Brotkastenlösung immer noch besser als die Schornsteinrohre ala ZX-9R, RSV Mille oder R1 Ende der 90er. Bearbeitet 14. April 2019 von z1ktom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 17. April 2019 Teilen Geschrieben 17. April 2019 Devil für die Z und SX mit Zulassung für Euro 4 erhältlich --> https://www.techmoto.de/devil-auspuff-carbon-endkappe-kawasaki-1000-2017-2017-model-DEVK336OV.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 17. April 2019 Autor Teilen Geschrieben 17. April 2019 Ist das die Wiederauferstehung von DEVIL, so wie wir die Marke von früher kennen, oder einfach nur der Missbrauch des einst legendären Namens? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 18. April 2019 Teilen Geschrieben 18. April 2019 Ein Verbund aus Neuem und auch Altem wieder aufleben lassen wie es mir scheint. Hier die Website mit dem Werdegang und ganz unten im Text wo sie ihre Produkte herstellen wollen. Die X-Serien sind für Europa gedacht. http://www.devil-evo.com/history/index.php Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
waldo Geschrieben 24. April 2019 Teilen Geschrieben 24. April 2019 Vielleicht weiß das jemand. Ich habe auf meiner SX Bj. 2017, Euro 4, eine Bodisanlage von 2014 Euro 3 drauf. Also nicht legal. Bekommt man die Anlage eingetragen, oder ist das unmöglich. Einziger Unterschied zwischen Euro 3 und 4 ist, das der DB-Eater nicht entfernt werden kann. Subjektiv ist die Lautstärke Bodis Euro 3 und 4 fast gleich. Die toleranz liegt ja bei 5DB, somit sollte die euro 3 anlage die Geräuschvorschr. einhalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 24. April 2019 Teilen Geschrieben 24. April 2019 Welche Töpfe von Bodis sind es denn? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
waldo Geschrieben 24. April 2019 Teilen Geschrieben 24. April 2019 GPX 2, Vierrohr in Titan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
black widow Geschrieben 24. April 2019 Teilen Geschrieben 24. April 2019 vor 2 Stunden schrieb waldo: Ich habe auf meiner SX Bj. 2017, Euro 4, eine Bodisanlage von 2014 Euro 3 drauf. Also nicht legal. Die Richtlinie für Zubehöranlage ( Verordnung UNECE 92.01 ) gilt erst ab 2020. Du kannst die Bodis EUR3 ganz legal auch auf der SX ab Bj. 2017 fahren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
waldo Geschrieben 24. April 2019 Teilen Geschrieben 24. April 2019 Der TÜV-Mensch war aber anderer Meinung, da die E-Nr. mit Euro 4 nicht übereinstimmt. Deswegen wollte ich sie ja eintragen lassen, wenn das geht. Habe aber dann trotzdem Tüv über die Werkstatt bekommen, aber nur durch gutes zureden vom Meister. Will halt den Diskussionen bei einer Kontrolle aus dem Weg gehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 25. April 2019 Teilen Geschrieben 25. April 2019 @black widow Leider eine falsche Aussage in diesem Fall. @waldo Nenne doch mal die E-Nummer der verbauten Töpfe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
black widow Geschrieben 25. April 2019 Teilen Geschrieben 25. April 2019 (bearbeitet) Sorry da liegt Ihr leider falsch. Weder die Aussage von dem TÜV-Mensch noch von Green Monster oder dir Alex sind korrekt. Habe mich lange damit beschäftigt und die Rechtslage ist eindeutig. Was meint Ihr warum es noch Klappen-Auspuffe wie Kesstech oder Jeykill & Hyde gibt, die ganz legal gefahren werden dürfen, eben wegen dieser Regelung !!! Fakt ist die Zubehör-Anlage müssen die UNECE-R 41.04 erst ab 2020 erfüllen. Dies ist in der Verordnung UNECE 92.01 geregelt. Ist der Auspuff für ein Fahrzeug EUR3 zugelassen, und das ist die Bodis ja, darf diese auch wegen dem Bestandschutz bis 2020 auf EUR4 Fahrzeuge legal gefahren werden. Damit man nicht die ganze Normen nachlesen muss hier die kurzform: Zitat Zubehör-Auspuffanlagen sind ein Kapitel für sich Auspuffanlagen aus dem Ersatzteilregal sind indes noch einmal ein Kapitel für sich. Sie müssen – wie Motorräder auch – typgenehmigt sein und die Fahrgeräuschgrenzwerte einhalten. Die Betriebserlaubnis kann in allen EU-Staaten beantragt werden und ist dann in allen EU-Staaten ohne weitere Prüfung gültig. Die Neuregelung nach UNECE-R 41.04 greift inhaltlich theoretisch auch für Zubehörauspuffanlagen – allerdings in der spezifischen UNECE 92.01, die erst 2020 Pflicht wird. Für Schalldämpfer gibt es ein breites Nachrüstangebot. Es sind eine Vielzahl von Exemplaren mit Klappensystemen zu haben, die mechanisch mit wenigen Handgriffen oder elektronisch per Knopfdruck verstellt werden können. Zudem können dämpfende Einsätze – sogenannte dB-Eater oder dB-Killer – meist kinderleicht entfernt werden. Hier noch ein paar links dazu. http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-3/neue-geraeuschverordnung-seit-1-1-16/http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-3/neue-geraeuschverordnung-seit-1-1-16/ https://www.motorradonline.de/ratgeber/neue-geraeuschvorschrift-fuer-motorraeder-ab-2016-sound-oder-zumutung/ https://www.1000ps.at/businessnews-3001859-neue-geraeuschvorschrift-fuer-motorraeder Selbst der BUND ist schlauer als waldos TÜV-Mensch http://www.bund-rvso.de/laerm-motorradlaerm-autolaerm-verkehrslaerm.html Zitat "Solchen Tricksereien wird zum 1. Januar 2016 endgültig mit der UNECE-R 41.04 ein Riegel vorgeschoben. Die Norm ist zwar schon seit dem 1. Januar 2014 in Kraft, wird ab Anfang nächsten Jahres jedoch verpflichtend für die „Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung“, wie es im besten Bürokratendeutsch heißt. Je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine ist der maximale Schallpegel auf 73 bis 77 dB(A) begrenzt – und zwar in unterschiedlichen Fahrzuständen. „Das völlig neue Prüfverfahren schließt jetzt die bestehenden Gesetzeslücken“, sagt Philip Puls, Leiter des technischen Dienstes beim TÜV Süd in München. Dies sei eine Präzisierung des Umweltschutzes. „Testzyklus-Erkennung über die Motorsteuerung und Auspuffklappensteuerungen sind ausdrücklich verboten.“ Gefahr erkannt, doch nicht gebannt. Die UNECE-Spielregeln gelten lediglich für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Es besteht sogenannter Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind. Hier hilft dann nur noch die Einsicht des Fahrers, um den Lärm zu reduzieren. Auspuffanlagen aus dem Ersatzteilregal sind indes noch einmal ein Kapitel für sich. Sie müssen – wie Motorräder auch – typgenehmigt sein und die Fahrgeräuschgrenzwerte einhalten. Die Betriebserlaubnis kann in allen EU-Staaten beantragt werden und ist dann in allen EU-Staaten ohne weitere Prüfung gültig. Die Neuregelung nach UNECE-R 41.04 greift inhaltlich theoretisch auch für Zubehörauspuffanlagen – allerdings in der spezifischen UNECE 92.01, die erst 2020 Pflicht wird. Für Schalldämpfer gibt es ein breites Nachrüstangebot. Es sind eine Vielzahl von Exemplaren mit Klappensystemen zu haben, die mechanisch mit wenigen Handgriffen oder elektronisch per Knopfdruck verstellt werden können. Zudem können dämpfende Einsätze – sogenannte dB-Eater oder dB-Killer – meist kinderleicht entfernt werden." Bearbeitet 25. April 2019 von black widow Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zehner Geschrieben 25. April 2019 Teilen Geschrieben 25. April 2019 @black widow die 2017'er hat aber eine andere Typenkennung "W" als die 2014'er "L". Und wenn Du etwas, was nur für die "L" homologiert ist dran schraubst, ist es an der "W" erstmal illegal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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