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IGNORED

Braucht es noch Reifenfreigaben für die Euro4 Modelle?


Frank

Empfohlene Beiträge

Ok Dank dir.

In dem Video wird es allerdings wieder anders geschildert. Das es hier lt. Anwälten keine eindeutige Rechtssprechung gibt...

Ist doch Schei...so was.

 

Gruß

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  • 9 Monate später...
Am 13.11.2017 um 19:03 schrieb Alex-Z1000:

1.3. Absatz 1 sagt alles aus.

 

Das mit dem Handbuch vergiss wieder, da dieses keine Bedeutung hat sondern rein das was in den Fahrzeugpapieren steht. Sprich Zulassungsbescheinigung Teil I und II und das CoC- Dokument.

 

Und genau das bestätigt Kawasaki Deutschland so nicht!

 

 

Hintergrund:

 

Meine SX aus 2018 brauchte neue Schlappen. Keine Fabrikatsbindung dachte ich mir und kaufte einen Satz Road 5 in Größe der Erstbereifung. Nebenbei bemerkt, für den Road5 gibt es eine Freigabe für das Modell ab 2014-2016.

Ab un an schau ich mal was es so für neue Freigaben gibt, und siehe da, Der Road 5 ist für die SX ab BJ2017 freigegeben. Allerdings in Größe 180/55. Dies hat mich veranlasst mal Michelin und im Anschluss Kawasaki Deutschland anzuschreiben. Das Ergebnis dieses E-Mail verlaufes möchte ich euch nicht vorenthalten.

 

Verlauf der Mail:

(Signaturen entfernt)

 

Frage von mir an Michelin Deutschland
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in Ihrer Bereifungsempfehlung Nr. 3374 für eine Kawasaki Z1000SX ab Bj.2017 ZXT00W geben Sie den Pilot Road 5 in 180/55ZR17 frei.
Können Sie mir den Grund nennen warum nicht die vom Hersteller benannte Originalbereifung in 190/50ZR17 freigegeben ist?
 
Diese Größe fahre ich nämlich derzeit mit dem Michelin Road 5 aufgrund der nicht vorhanden Fabrikatsbindung auf meiner Z1000SX.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Timo Köhler

 

 

Antwort von Michelin Deutschland

 

Hallo Herr Koehler ,
die Testfahrten für neuere Motorräder führen wir immer zusammen mit den Importeuren
durch. Da sich unser Techniker und Testfahrer derzeit im Jahresurlaub befindet ,empfehlen
wir für eine schnelle Antwort ,sich direkt an Kawasaki zu wenden.

 

 

Antwort von Kawasaki Deutschland

Sehr geehrter Herr Köhler,

zunächst eine grundlegende Information zu Ihrer Aussage, es bestünde keine Reifenfabrikatsbindung für Ihre Z1000 SX.
Dies ist so nicht korrekt.
Wir haben aufgrund der neuenTypgenehmigungsrichtlinie lediglich keine Möglichkeit mehr, eine Reifenfabrikatsbindung in die Papiere entragen zu lassen.
Dennoch empfehlen wir dringlichst, nur die empfohlenen Standardreifen oder freigegebene Alternativbereifungen zu verwenden.
Darauf wird auch an mehreren Stellen im Fahrerhandbuch hingewiesen! Auch in unseren FAQ´s beziehen wir hier eindeutig Stellung:
...
Zur Gewährleistung der positiven Fahreigenschaften und der Fahrsicherheit empfiehlt KAWASAKI deshalb die Verwendung der in der Betriebsanleitung aufgeführten Standardbereifung.
Sollten Sie auf Alternativbereifungen wechseln wollen, achten Sie bitte darauf, dass eine Reifenempfehlung / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers existiert.
Für nicht empfohlene Bereifungen übernimmt KAWASAKI keine Haftung.
...

Der Reifen Michelin Pilot Road 5 wurde von uns in den Standard-Dimensionen 120/70ZR17 und 190/50ZR17 getestet und aufgrund mangelnder Hochgeschwindigkeitsstabilität nicht freigegeben.
Da wir Alternativbereifung immer nur in den Serien-Dimensionen testen, beruht die Freigabe des  Reifens in 180/55ZR17 auf einem von Michelin selbst durchgeführten Fahrversuch.
Hierüber können wir keine Aussagen treffen, ich setzte Herrn XXX von Michelin in Kopie dieser Mail, evtl. kann er Ihnen mehr hierzu sagen.

Ich empfehle Ihnen dringend, den von Ihnen verwendeten Michelin Pilot Road 5 in 190/50ZR17 nicht weiter zu verwenden, sondern auf eine freigegebene Reifenpaarung umzurüsten.
Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit, ansonsten ist eine ordnungsgemäße Funktion Ihres Fahrzeugs nicht gewährleistet.


Freundliche Grüße,

 

 

 

 

 

 

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Interessantes Statement von Kawasaki! Das man am besten die Standardbereifung aus der Betriebsanleitung, sprich z.B, den D214 in Sonderspezifikation nehmen soll, meinen die doch hoffentlich nur mit einem Augenzwinkern ernst.

 

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Ja klar die Aussage von oben, auch schön im letzten Satz in blauer Farbe zu lesen. Und eine Empfehlung ist keine Bindung und dadurch auch kein Muss.

 

Und mit meiner Aussage von oben würde dann dieses in Kraft treten WENN im Feld 22 der ZB I dieses vermerkt sein sollte:

 

Der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" definiert wiederum eine klare Fabrikatsbindung. Diese finden Sie wie angegeben im Fahrerhandbuch oder muss über eine Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller angefordert werden. Auch im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können Sie unter Punkt 50. zusätzliche Auflagen für Ihr Fahrzeug finden. Sollten Sie noch kein CoC besitzen, können Sie dieses beim Hersteller oder über den Händler anfordern.

 

Ansonsten gibt es keine Grundlage dafür wenn in ZB I oder CoC nichts eingetragen ist.

 

 

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Ich schätze, Kawasaki wird offiziell genau so argumentieren, wenn man einen anderen Lenker, Windschild, usw. die nicht aus den Originalen Zubehörprogramm stammen, anbaut. 

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Kawa wird sich hüten irgend eine Empfehlung bezüglich Reifen oder Anbauteilen zu geben.

Stichwort Produkthaftung. Da gehen die immer auf Nummer sicher.

Fakt ist: Bei Kawa gab es vor der Euro4  eine Reifenbindung.

Es waren nur von Kawasaki frei gegebene Reifenpaarungen erlaubt.

Oder eben Reifen mit Freigabe der Reifenhersteller.

 

Seit Euro4 gibt es keine Reifenfreigaben mehr im COC Papier (Europa weite Zulassungsgenehmigung).

Die Motorradhersteller und Reifenhersteller können nur noch Empfehlungen geben.

Und die sind nicht bindend.

Ein zu halten sind demnach Größe,  Geschwindigkeitsindex und Traglast.

 

Anzunehmen ist allerdings, sollte ein Moped wie bei KTM geschehen trotz Serie zu wackeln anfangen

und du hast Reifen drauf ohne Freigabe, wird der Hersteller versuchen sich darauf raus zu reden.  

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  • 1 Jahr später...
Gast greencafe

Für die Freigabe-Leugner passt das hier dazu:

 

Warum hat Bridgestone für die SuperDuke einen S22 mit Sonderspezifikation gebacken, wenn doch eh alles egal ist ?  

 

 

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Bearbeitet von greencafe
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Die Überschrift ist inzwischen überholt, da es ja alle Mopped mit EU Zulassung betrifft. 
 

Quelle: Michelin
 

 

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  • Danke 1
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Gast greencafe
vor 1 Stunde schrieb Alex-Z1000:

Deinen Aussagen machen die Vorgaben des Gesetzgebers nicht hinfällig ;)

 

 

Mein Gott, wie oft noch...

 

Ich habe nie was Anderes behauptet, nur dass freigegebene Reifen vielleicht doch besser sind

 

Sonst glaubt ihr den EU-Beschlüssen doch auch nicht.

 

Aber ja, man kann alles interpretieren wie es einem reinpasst 😎

Bearbeitet von greencafe
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Bridgestone hat allerdings auch den S21 als Sonderspezi für die Auslieferungsbereifung der H2SX fabriziert, empfiehlt aber dennoch auch den normalen S21 und den S22 sowie den T31. Und ich hebe nochmal hervor, dass mit diesem Motorrad 299 gefahren werden darf, mit Koffern!  Für mich bleibt als Fazit, dass die neue Regelung wenig schlüssig ist, vor allem weil die Annahme, ein TÜV-Prüfer könne besser als die Hersteller von Reifen oder gar Motorrad beurteilen, was auf dem jeweiligen Mopped taugt, ein Witz ist.

Bearbeitet von Neander
Halbsatz vergessen.
  • Danke 2
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Gast greencafe

Ich bin doch von Diversen hier zu meinem Einsatz gezwungen 😉

 

Ich bin ja auch schon mit Jemand zusammen gerasselt, weil dessen Einsatz immer ist, einem Neuen/Ahnungslosen unkritisch jeden Reifen zu empfehlen.😎

 

Ich weiß, was ICH mache, aber wenn man Tipps gibt, sollte man m.E. die ganze Gemengelage erklären.

 

Sonst ist man wie ein Versicherungsvertreter, der nur seine Produkte empfiehlt

Bearbeitet von greencafe
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vor einer Stunde schrieb Kurvenkratzer:

Mir wurde schon unterstellt, ich würde seine Beiträge löschen, oder dafür sorgen!

 

Warst du ja nicht, waren ja wir beide :mrgreen:

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