Zum Inhalt springen
IGNORED

Offener Brotkasten


weblion

Empfohlene Beiträge

Ja das ist richtig, sind jetzt natürlich alles nur gefühlte Eindrücke. Wie gesagt soundtechnisch gefällts mir sehr viel besser! Nicht weils lauter ist, sondern weils halt tiefer, also basslastiger

klingt und schön "blubbert" beim Gas wegnehmen. Aber ist ja alles Geschmackssache.

Sobald ich mal eine verwertbare DB-Messung durchführen konnte (oder musste ^^) werd ich das Ergebnis hier mitteilen ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sorry wenn die Frage schon gestellt wurde, erlischt da nicht die Betriebserlaubnis und wie würde es bei einem Unfall aussehen greift die Versicherung dann noch ?

Die Betriebserlaubnis erlischt ja schon beim entfernen des DB-killers.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit jeder technischen Veränderung, die nicht abgenommen und eingetragen wird, bzw. Du eine Abe bekommst, erlischt die Betriebserlaubnis. So kann man das grob formulieren. Da kann man sich ja denken was die Versicherung da machen wird. 

Bearbeitet von Stephan288
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zahlen!

Das wird die Versicherung machen.

 

Sofern der Brotkasten nicht als Unfallursache auszumachen ist (wie wahrscheinlich wäre das?) muss die Versicherung einspringen.

Wenn ich aufgrund eines abgebrochenen, chinesischen Bremshebels ohne ABE in ein Auto knalle, wird die Versicherung ebenfalls zahlen. Sich das Geld dann aber aller Wahrscheinlichkeit nach wiederholen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Versicherung wird als allererstes versuchen die Zahlung zu verweigern. 

Ob sie damit durch kommt ist die andere Sache. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist vollkommener Humbug.

Wenn Du einen Schaden verursachst, muss die Versicherung dem Unfallgegner seinen Schaden auf jeden Fall regulieren.

Wie sie sich im Nachhinein an Dich wendet, steht auf einem anderen Blatt. Regressforderungen in Höhe von 5000,00 € können die Folge sein.

Es muss allerdings ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Bauteil und der Unfallursache bestehen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb HotHobbit:

sorry wenn die Frage schon gestellt wurde, erlischt da nicht die Betriebserlaubnis und wie würde es bei einem Unfall aussehen greift die Versicherung dann noch ?

Die Betriebserlaubnis erlischt ja schon beim entfernen des DB-killers.

 

§86 VVG Punkt 2 :

"Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer."

 

Wer bei den Grünen aus Münster versichert ist, sollte dazu etwas in den AGB der Verträge nach April 2018 finden.

 

Das bedeutet : Sollte die Versicherung dahinter kommen das der Auspuff manipuliert ist, spielt es keine Rolle ob der Schaden dadurch verursacht wurde. ( Mit ) ausschlaggeben ist, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls die Vorgaben der StVZO erfüllt oder nicht.

Da ein Fahrzeug mit willentlich ( absichtlich herbeigeführt ) manipulierten Auspuff das nicht tuen kann, steht es dem Versicherungsgeber zu Regress zu fordern.

Das der Auspuff nicht manipuliert ist/war, muss der Versicherungsnehmer beweisen...

 

Schorch hat nicht ganz Unrecht :

Die Versicherung wird den Schaden regulieren, kann aber jederzeit Regress anmelden. Das Bauteil muss dafür in Zusammenhang mit dem Unfall stehen!

 

Allerdings könnten man auch die Argumentation bringen, das das Fahrzeug im festgestellten Zustand keine gültige Betriebserlaubniss hat und damit auch nicht für den Betrieb im Bereich der StVO zugelassen war...Sollte man mit dieser Argumentation arbeiten, gibt es keine Ausrede mehr. Als Fahrzeugführer musst du das Farzeug vor Fahrtantritt auf Zustand überprüfen. Versäumniss oder Nichtwissen schütz da nicht mehr.

Aktuell sind mir 2 Fälle bekannt wo Regress gefordert wurde, allerdings beide in Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten !

Bearbeitet von Sebi1087
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@schorsch Das die Versicherung den Schaden des Unfallgegners reguliert habe ich nicht bestritten. Es war in der Frage von HotHobbit auch nicht die Rede von einem Unfallgegner. Deshalb bin ich „wohl“ fälschlicherweise davon ausgegangen das  es sich um einen Vollkaskoschaden handelt. Ebenso bist du davon ausgegangen des es einen Unfallgegner gibt, was ja auch nicht in der Frage steht. Es ist lediglich von einem Unfall die Rede. Also gleich mit „Humbug“ anfangen finde ich in dieser Sache nicht treffend. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

So, ich wollte ja nochmal ein Feedback zwecks DB-Messung geben.

Bin heute mal dazu gekommen mit einem geeichten Gerät das ganze zu messen. Nochmal kurz zum Motorrad:

Brotkasten umgebaut mit durchgehenden Verbindungsrohr (ohne Löcher), Akra Slip-On ohne DB-Killer.

 

Messung wie vorgeschrieben, 50cm Abstand, 45 Grad zum Schallaustritt, 20cm Höhe vom Boden.

Ergebnis: 101 DB

 

 

Mmmmhhh knappe Nummer würde ich sagen. Nimmt man die 5 DB Messtoleranz kommt man auf 96 DB.

91 DB sind im Schein eingetragen. Aus TV-Berichten sagt die Polizei bei einer Messung auf der Straße wohl oft das

man 5 DB drüber sein darf. Dann wären es genau die 96 DB.

Also ich denke mal mit DB-Killer drin wäre es dann im erlaubten Rahmen.

 

Grüße

 

 

P.S. Der neue Sound gefällt mir trotzdem immer noch super ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe das aus Messbeschreibungen so rausgelesen das 5 DB Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen werden und das man max. 5 DB vom erlaubten Wert laut Fahrzeugschein drüber sein darf, wenn eine Messung von der Polizei bei einer Kontrolle im öffentlichen Raum durchgeführt wird. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube ja. Aber glauben heißt nicht wissen. Jedenfalls fußt meine Aussage auf der Erklärung eines mir bekannten DEKRA-Prüfers.

Hier äußert sich bestimmt jemand, der das genau weiß.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mmmmhhh OK. Aber vielleicht gibt es auch Unterschiede zwischen der offiziellen Lautstärkemessung bei der Dekra und einer

Messung bei einer Polizeikontrolle?! Da weiß ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht so genau Bescheid.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die 5db Toleranz gelten auf die 91db. Also wenn du bei 97 dB bist wird es eng. Mich würde mal der Akra mit Slipon interessieren.

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.