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Falscher Reifen, Wieviel Bußgeld und Punkte ?


h00bi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

der Busgeldkatalog ist in dem Zusammenhang eher für Autofahrer ausgelegt, ich konnte da keine Info finden wegen nicht freigegebener Reifen auf dem Bike.

Hier im Forum gibts nen Post aus 2014 (kopiert aus einer Quelle vor 2014), der sagt 50€ und 3 Punkte. Aber das ist ja auch schon alt und 3 Punkte gibts nach dem neuen System ja sicher nicht, oder?

 

Wie sieht denn aktuell aus?

Was kostets in D wenn man einen/zwei nicht eingetragene(n)/freigegebene(n) Reifen fährt?

Was kostets wenn die Reifenkombination nicht freigegeben ist, aber beide Reifen an sich?

Und was kostet es zusätzlich falls dieser nicht freigegebene Reifen auch noch abgefahren wäre?

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https://www.bussgeldrechner.org/fahrzeug.html

zumindest was den abgefahrenen reifen angeht, weil da is der rennleitung warscheinlich erstmal rille ob der ne freigabe hat oder nicht.

mit ohne freigabe reifen drauf sollte  als erloschene betriebserlaubniss gelten, was nach dem rechner ( der aktuell seien sollte ) 50 tacken strafe sind, und wenns dich waffelt, zahlt halt auch keine versicherung.

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Weils hier gerade rein passt: Irgendwo stand mal was von

X Prozent der Lauffläche müssen über 1,6mm aufweisen, partielle Unterschreitung von 1,6mm ist noch nicht zwingend akuter Mangel.

Wer weiß, wie das nun tatsählich ist

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Der Reifen muß an der Stelle mit dem geringsten Profil noch mindestens 1,6 mm haben.

Nix mit soundsoviel Prozent.

Ob das allerdings geahndet wird, eher nicht. Die Rennleitung schaut meistens auch nur auf den TWI, der lediglich 0,8 mm aufweist.

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mit ohne freigabe reifen drauf sollte  als erloschene betriebserlaubniss gelten, was nach dem rechner ( der aktuell seien sollte ) 50 tacken strafe sind

Das dachte ich mir auch, die Suche nach Betriebserlaubnis auf der Seite hatte aber nix passendes ausgespuckt.

Auf die Idee mit dem Rechner bin ich nicht gekommen, danke.

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siehe https://www.ifz.de/reifenprofil/

und ausm gesetz wiki :

 

§ 36 Abs. 2 StVZO enthält folgende Regelung: Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.

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Der Reifen muß an der Stelle mit dem geringsten Profil noch mindestens 1,6 mm haben.

Nix mit soundsoviel Prozent.

Ob das allerdings geahndet wird, eher nicht. Die Rennleitung schaut meistens auch nur auf den TWI, der lediglich 0,8 mm aufweist.

 

Das ist nicht Richtig !

Wäre das so, dürftest du einige Supersportprofile gar nicht

erst fahren, da viele Einschnitte zu Rand hin auslaufen bzw es da gar kein Profil gibt.

Bsp. RS10

mc_enterprises_canyon_cage1400_concours1

Die 3/4-Regelung gilt nach wie vor und sollte jedem :cop: auch bekannt sein.

 

Aber das eigentliche Thema, nach der Frage ob nicht Freigegebene Reifen bestraft

und wenn ja in welcher konsequenz, bleibt immer noch unbeantwortet.

 

Komisch, sonst sind die Z fahrenden :cop: hier doch auch recht mitteilungsbedürftig,

aber scheinbar nur, wenn sie direkt kritisiert werden :pfeif:

Bearbeitet von ride on
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Das läuft in jedem Fall auf erloschene Betriebserlaubnis raus wenn die Polizei das knall hart durch zieht. Das sollte jedem klar sein.

 

Aktuell hat jemand aus meinem Bekanntenkreis das volle Programm im Frühjahr bekommen da er frech wurde gegenüber der Beamten .... "Ihr habt doch absolut keine Ahnung, seid dumm wie Bohnenkraut  usw. ..... "

 

Ende vom Lied = Sofortige Stilllegung und Abtransport per Abschlepper .... Zwangsvorstellung beim TüV (der den Reifen auch nachträglich nicht eingetragen hat da keine Freigabe vorhanden ist) Zwangstilllegung durch selbigen.

 

Strafmass = 126,40 EURO Busgeld mit 1 Punkt .... TüV Kosten 196,XX (4 Tage Unterstellungsgebühr inbegriffen).... Abschlepper 245,-- (ADAC wo er nicht drin ist er aber dennoch einen schmalen Kurs haben wollte)

 

Beamtenbeleidigung steht noch aus aber verfahren läuft (über Anwalt)

 

Wäre er nicht frech geworden wollte der Beamte ihm ein Ticket (wie er sagte wohl ca. 60 EURO verpassen (das ist doch bereits 1 Punkt ?) und Vorstellung beim TüV mit zugelassenen Reifen binnen 7 Tage. Sonst Strafanzeige und Zwangsstilllegung.

Er hätte weiter fahren dürfen bis nach Hause bzw. zur Werkstatt da der Reifen recht neu war und zu mindestens die Größe und der Index stimmten.

 

Also Billig wird das ganze nicht wenn die Beamten es knall hart durchziehen.

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Das bezweifle ich nach wie vor. Da wo Profil vorhanden ist, muß die Profiltiefe von 1,6 mm sein.

Wenn am Rand kein Profil ist wie bei Deinem Beispiel, kann auch nichts gemessen werden.


...

Die 3/4-Regelung gilt nach wie vor und sollte jedem :cop: auch bekannt sein.

...

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Naja, beim bike läuft das Profil ja aber sanft aus zur Lauffläche hin. Dort hast du dann beim neuen Reifen schon weniger als 1,6mm

Und gerade zur Flanke hin läuft das Profil oft sanft aus, von daher macht die 3/4 Regel schon Sinn. Allerdings sind sinnvoll und gültig zwei paar Schuhe.

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Soweit mir bekannt ist die 3/4 Regelung für Motorräder nach wie vor gültig!

Das erklärt auch warum die "Hauptlauffläche" beim 180er mit 135mm beziffert wird.

 

Ein nicht freigegebener Reifen führt zum erloschen der BE , das wird als " fahren ohne Versicherungsschutz" geahndet. Laut

§6 des Pflichtversicherung'sgesetztes gibts dafür 6 Monate gesiebte Luft. Bei Vorsatz mehr. Mir ist aber kein Fall bekannt wo das so ausgelegt wurde... Dafür prasselt dann aber ein 4 stellige Bußgeld auf dich ein, Also besser nen zugelassenen reifen nehmen!

 

 

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-versicherungsschutz/#die_strafe_fuer_fahren_ohne_versicherungsschutz

Bearbeitet von Sebi1087
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Dann will ich mich auch mal zu Wort melden:

@ Sebi1087:

"Erlöschen BE" ist das Eine, "Fahren ohne Versicherungsschutz" das Andere.

 

"Erlöschen BE" = OWi, 50,- €, 0 Pkt (TBNR: 319500)

"Fahren ohne Versicherungsschutz" = Strafatat, §6 PflVG

 

Steht in keiner Verbindung zu einander und ich kenne auch keinen, der das so beanstandet.

 

@ h00bi:

Frage 1 + 2:

Ich für meinen Teil gehe auch vom "Erlöschen BE" aus. Es gibt keine Freigabe für den Reifen und somit darfst den nicht nutzen. Egal ob er hält oder sonst was - nicht erlaubt ist nicht erlaubt. Das ärgerlichste an der Sache, außer den 50,-€ wäre aber, dass Dir die Weiterfahrt untersagt werden kann. Somit kommt dann für Dich das Warten auf neue Reifen und das vor Ort wechseln bzw. das Abschleppen des Krads noch hinzu.

 

Frage 3:

:fun02:...etwas überfragt, sind beides ja OWis...im härtesten Fall kommt neben dem "Erlöschen BE" auch noch die "Unterschreitung der Mindesprofiltiefe" auf Dich zu. Wenn Du FzgHalter bist 75,-€. Ob die 75,- € dann zu den 50,- € wegen "Erlöschen BE" dazu kommen, soll die Bußgeldstelle entscheiden.

 

Hoffe, dass ich etwas helfen konnte.

 

 

 

Komisch, sonst sind die Z fahrenden :cop: hier doch auch recht mitteilungsbedürftig,

aber scheinbar nur, wenn sie direkt kritisiert werden :pfeif:

Ich hab es als aufgegeben, zu rechtsfragen "meinen Senf" dazu abzugeben, da eh jeder es besser weiß weil alle Freunde bei Facebook, Wiki, etc. es irgendwo anderst gelesen haben und jeder noch so daher gelaufener Lumpi mehr Rechtswissen hat als derjenige, der mit der Materie zu tun hat.

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Man habt ihr es gut in D. Hier in CH kommt bei abgefahrenen Gummis neben einer hohen Busse ca 1000Sfr. noch mindestens 1 Monat Fahrverbot (abhängig wie stark abgefahren ) dazu....schon verrückt.  Immerhin eine Reifenbindung wie in D gibt es hier nicht.

Bearbeitet von Transformer
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Das bezweifle ich nach wie vor. Da wo Profil vorhanden ist, muß die Profiltiefe von 1,6 mm sein.

Wenn am Rand kein Profil ist wie bei Deinem Beispiel, kann auch nichts gemessen werden.

 

Ich denke er meint die Profileinschnitte die zur Reifenflanke hin auslaufen. In dem Beispielbild u.a. auf "3 Uhr" Zur Mitte hin ist der Einschnitt tief und breit, wird dann zur Flanke aber flacher und schmaler.

Wenn man nun wirklich den letzten kleinen Fitzel dieses Profilblockes messen würde, dürfte es da ziemlich schnell eng werden mit den 1.6mm

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