Sebi1087 Geschrieben 17. August 2017 Teilen Geschrieben 17. August 2017 Dann will ich mich auch mal zu Wort melden: @ Sebi1087: "Erlöschen BE" ist das Eine, "Fahren ohne Versicherungsschutz" das Andere. "Erlöschen BE" = OWi, 50,- €, 0 Pkt (TBNR: 319500) "Fahren ohne Versicherungsschutz" = Strafatat, §6 PflVG Steht in keiner Verbindung zu einander und ich kenne auch keinen, der das so beanstandet. Ich habe dazu mal eine frage: Was passiert den deiner Meinung nach mit dem Versicherungsschutz, wenn festgestellt wurde, das die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch erloschen ist? Besteht diese weiter, oder hat der Versicherer das Recht den Vertrag zu kündigen ... § 23 Abs 1 VVG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SpikeZ Geschrieben 17. August 2017 Teilen Geschrieben 17. August 2017 (bearbeitet) Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Lediglich besteht bei Schadenssumme Regressgefahr, WENN ein Zusammenhang des mutmaßlichen Mangels zum Unfall / Ereignis steht. Bei nicht vorhandenem Profil und Aquaplaning wäre das der Fall. Wenn man aber mit dem Moped aus dem Stand umkippt durch Gewichtsfehleinschätzung und das Lenkerende in ein daneben stehendes Fahrzeug eine Delle schlägt, so steht kein Zusammenhang mit dem Reifenprofil ...einfach mal beispielhaft Bearbeitet 17. August 2017 von SpikeZ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matze_BLN Geschrieben 17. August 2017 Teilen Geschrieben 17. August 2017 Die Haftpflicht würde bei einem Unfall zahlen, der Versicherungsschutz wäre also gegeben. Man müsste aber damit rechnen, dass die Versicherung sich das Geld zurückholt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Animal_Mother Geschrieben 17. August 2017 Teilen Geschrieben 17. August 2017 Man habt ihr es gut in D. Hier in CH kommt bei abgefahrenen Gummis neben einer hohen Busse ca 1000Sfr. noch mindestens 1 Monat Fahrverbot (abhängig wie stark abgefahren ) dazu....schon verrückt. Immerhin eine Reifenbindung wie in D gibt es hier nicht.1000 SFr für abgefahrene Pneus?? Abgefahren, oder hast Dich um ne Null vertippt? Einer von KaPo Basel sagte mir 100 SFr pro Pneu?! Das ist auch das, was ich mal zahlte. Man bemerke: PRO Pneu, und nicht wie bei uns pauschal. Gesendet von meinem GT-I8200N mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Transformer Geschrieben 17. August 2017 Teilen Geschrieben 17. August 2017 Das kommt vielleicht hin wenn die verschleissgrenze knapp darunter ist. Ist der Reifen deutlich unter Minimum ist das grobfahrlässig und das bedeutet in CH immer ein Fahrverbot. Abgefahrene Pneus sind bei uns nicht im Ordnungsbussen Katalog , also geht es dann immer zu einen Staatsanwalt bzw Richter. Und das ist hier nie günstig. Crazy bei uns ich weiß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 17. August 2017 Teilen Geschrieben 17. August 2017 Irgendwie fehlt mir in dem Thread jetzt der recht Durckblick, da so ein kleiner Mischmasch zwischen abgefahrenen Reifen und nicht freigegebene Reifen entstanden ist! (?) Dazu kommt noch die Schweiz! Die Aussagen zu dem jeweiligen Sachverhalt wären daher interssent. -Strafe bei freigegebenen, aber abgefahrenen Reifen. -Strafe bei nicht freigegebenen, aber nicht abgefahrenen Reifen. Dimension wie in den Papieren. -Strafe bei nicht freigegebenen, aber nicht abgefahrenen Reifen. Dimension abweichend. Z.b 190/55 statt 190/50. -Strafe wenn gar nichts passt. Profiltiefe und Freigabe. (und Dimension) > Vermutlich Knast. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZX9R-treiber Geschrieben 17. August 2017 Teilen Geschrieben 17. August 2017 (bearbeitet) Wollen wir mal so sagen = Wenn ordnungsgemäße Reifen aufgezogen sind die zugelassen sind und ausreichend Profil zeigen gar nichts an Strafe (was in jedem Fall zu bevorzugen ist) Die meisten Strafen sind wie ein Gummiband und gehen "von X bis Y" je nach dem wie es ausgelegt wird. Mit oder ohne Vorsatz ..... wiederholungstat oder Ersttäter ..... Entscheidend ist dann auch meistens ob man per Anwalt dagegen vorgeht (per Rechtsschutz) oder nicht. Es spielen zu viele Faktoren mit um eine klare aussage machen zu können da jeder Fall auch anders liegt und von anderen Beamten bearbeitet wird. Bearbeitet 17. August 2017 von ZX9R-treiber Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Animal_Mother Geschrieben 18. August 2017 Teilen Geschrieben 18. August 2017 Irgendwie fehlt mir in dem Thread jetzt der recht Durckblick, da so ein kleiner Mischmasch zwischen abgefahrenen Reifen und nicht freigegebene Reifen entstanden ist! (?) Dazu kommt noch die Schweiz! Die Aussagen zu dem jeweiligen Sachverhalt wären daher interssent. -Strafe bei freigegebenen, aber abgefahrenen Reifen. -Strafe bei nicht freigegebenen, aber nicht abgefahrenen Reifen. Dimension wie in den Papieren. -Strafe bei nicht freigegebenen, aber nicht abgefahrenen Reifen. Dimension abweichend. Z.b 190/55 statt 190/50. -Strafe wenn gar nichts passt. Profiltiefe und Freigabe. (und Dimension) > Vermutlich Knast. Zu den von h00bi gestellten Fragen habe ich unter #12 geantwortet. Das mit den abgefahren Pneus in der CH war nur ein Nebeneffekt. Gesendet von meinem GT-I8200N mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 18. August 2017 Teilen Geschrieben 18. August 2017 Wollen wir mal so sagen = Wenn ordnungsgemäße Reifen aufgezogen sind die zugelassen sind und ausreichend Profil zeigen gar nichts an Strafe (was in jedem Fall zu bevorzugen ist) Wie großzügig! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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