Frank Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Scheinbar greift das KBA hart durch, sofern Händler Zubehör ohne E-Nummer vertreiben. https://www.motorrad.net/harter-kurs-gegen-haendler-kba-mahnt-verkauf-von-zubehoer-ohne-e-pruefzeichen-ab/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katastrofuli Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Das trifft dann ja auch auf Louis und Polo zu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast sascha Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 ist ein leichtes diese Vorschriften zu umgehen. Auch als Händler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ride on Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 (bearbeitet) Und wie? Wenn nicht mal der deutliche Hinweis auf eine Nichtzulassung ausreicht. Bearbeitet 19. Januar 2018 von ride on Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Hat aber lange gedauert bis das Thema hier angekommen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 19. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Vielleicht kommt deswegen der neue Louis Katalog später. Evtl. haben sie das „only for show and race“ Zeugs rausnehmen müssen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZX9R-treiber Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Na ja .... in den Läden bekommst es vor wie nach ..... war da Heute am Stöbern und "ohne E Nr." liegt da genug rum. Steht noch nicht mal am Regal das es Teile Ohne E Nr sind .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Munich_Z17 Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Oha... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RRene Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 was ist denn das bitte für ein schwachsinn? manche leute machen sich die maschinen nur für die renne fertig, da kann man auf so eine scheiß prüfung auch verzichten. tut mir leid aber das verbot ist ja vollkommen absurd 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 19. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Vielleicht braucht man für den Erwerb dann dazu zukünftig eine Art kleinen Waffenschein. Wäre ja typisch Deutsch. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nightfire Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 (bearbeitet) Naja das ist so nicht ganz richtig, hier aus dem in dem Artikel verlinkten Urteil : Gemäß § 22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO müssen Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht in einer amtlichen genehmigten Bauart ausgeführt sein. Gemäß § 22 a Abs. 2 StVZO dürfen derartige Fahrzeugteile zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur angeboten werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Ein derartiges Prüfzeichen haben die vom Beklagten angebotenen H 11 Scheinwerferlampen unstreitig nicht. Darauf weist der Beklagte im weiteren Verlauf seines Angebotes bei f zwar hin. Dieser Hinweis ist jedoch unzureichend. Das Angebot findet sich bei f unter allgemeinen Rubriken für Autoersatzteile. Auch nach der deutlich herausgestellten Überschrift muss der potentielle Kunde daher zunächst davon ausgehen, ein Ersatzteil zu erwerben, welches für den normalen Autobetrieb zugelassen ist. Nach der Gestaltung des Angebots ist es auch ohne weiteres möglich, dass der Kunde unmittelbar auf den Button "Sofort-Kaufen" klickt, ohne den im weiteren Verlauf der Angebotsseite durch herunterscrollen zu findenden Hinweise noch zur Kenntnis zu nehmen. Um den Anforderungen zu genügen hätte der Hinweis bei Aufrufen des Angebotes unmittelbar deutlich sichtbar, d.h. etwa in der Überschrift enthalten sein müssen. Ausreichend wäre es auch gewesen, das Angebot ausschließlich unter einer speziell gekennzeichneten Rubrik, etwa "Rennsport" oder "Showzwecke", zu plazieren. Das heißt ergo das solang die Teile ohne E-Nummer in einer eigenen Kategorie im Webshop gelistet sind und nicht unter den "normalen" Teilen nur mit nem Zusatz versehen wie "for race only" ist das eigentlich kein Problem.Das Gericht hat sich ja in dem Urteil auch nicht direkt daran gestoßen das das Teil zum Verkauf angeboten wurde, sondern das es (zwar mit hinweis aber naja ... ) unter den "normalen" Ersatzteilen eingelistet war Bearbeitet 19. Januar 2018 von Nightfire 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 In dem Artikel wird auf § 23 StVG verwiesen: Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 3a erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (4) Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.Den § gibt es aber auch nicht erst seit gestern.Finde ich schon merkwürdig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
krissss Geschrieben 19. Januar 2018 Teilen Geschrieben 19. Januar 2018 Eigentlich lächerlich... das ist typisch Deutsch. Der Staat verlangt doch sonst auch das man sich informieren soll über Änderungen im Gesetz etc. Nach dem Motto ... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Warum jetzt wieder so ein Schmarn? Gesendet von iPhone mit Tapatalk 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Munich_Z17 Geschrieben 20. Januar 2018 Teilen Geschrieben 20. Januar 2018 Der "Staat" brauch eben Geld ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RRene Geschrieben 20. Januar 2018 Teilen Geschrieben 20. Januar 2018 Vielleicht braucht man für den Erwerb dann dazu zukünftig eine Art kleinen Waffenschein. klar, dann muss man auch einen bedarf nachweisen. also 1 mal monatlich oder 18 mal jährlich auf der renne sein. für den transport müssen die teile dann in einem tresor verschlossen werden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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