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IGNORED

Der Rechtsinfo-Thread


§§-reiter

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

immer wieder wenden sich Forumsmitglieder hilfesuchend mit Rechtsfragen an mich. Das freut mich sehr, da ich als Münchner Anwalt deutschlandweit tätig bin.

 

Ich möchte euch mit diesem Tread regelmäßig Rechtsinfos zukommen lassen und hoffe, dass ich euch damit weiterhelfen  kann.

 

Falls jemand spezielle Fragen hat, nur zu. Telefonische Einschätzung gibts kostenlos bei mir unter 089/ 21 99 98 0.

(Nach RA Schaller fragen)

Bearbeitet von §§-reiter
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Schönwetter_Manni

Also ich habe unseren Paragraphenreiter jetzt schon mehrmals in Anspruch genommen und muss sagen, dass der Herr einen guten Job macht! :)

 

Einmal Arbeitsrechtlich, wobei er mir auch preislich sehr entgegen gekommen ist, und zwecks meines Motorradunfalls 2017 hat er mir auch sehr geholfen.

 

 

Also wer ein Problem hat dem kann ich den §§-Reiter nur empfehlen :)

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Gleich mal ein witziges Urteil:

 

Als Arbeitnehmer könnte man sich eigentlich über eine sehr lange Kündigungsfrist freuen.

Das Bundesarbeitsgericht hat es aber anders gesehen und den Arbeitnehmer "geholfen", damit er schneller in einen anderen Job wechseln kann.

 

 

    "BAG: Dreijährige Kündigungsfrist in AGB kann Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen

Eine erhebliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein, und zwar auch dann, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26.10.2017 entschieden und nach Abwägung der Einzelfallumstände eine dreijährige Kündigungsfrist als unangemessen lang beurteilt (6 AZR 158/16)."

 

Quelle:beck-online.de

 

 

 

Vorsicht im Ausland:

 


"Verkehrsdrohne

Auch in anderen Ländern setzen Polizeikräfte auf Überwachungstechnik. Dabei kommen vielerorts Drohnen zum Einsatz. Beispielsweise in Frankreich. Dort gab es im vergangenen Jahr in der Region um Bordeaux einen Feldversuch mit Multicoptern, um Verkehrssünder aufzuspüren.

Den Ordnungskräften ging es vor allem darum, an schwer einsehbaren Straßenabschnitten gefährliches Fahrverhalten zu erkennen und zu ahnden. Die mit Kameras ausgerüsteten Drohnen überwachen den Verkehr aus der Luft und die Polizisten können dann die Verkehrssünder an anderer Stelle herauswinken."

Quelle:spiegel-online

Bearbeitet von §§-reiter
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Hey Ernst, tolle Nummer. Tim und ich haben die Tage noch über deinen tollen Einsatz gesprochen als ich ihm die Unterlagen dafür wieder zurückgegeben habe. War schon eine starke Nummer. 

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Rechtslage zu "Dashcams"

 

"Auch das LG Münchenhat sich zu der höchstrichterlich noch nicht geklärten Frage der Verwertbarkeit von so genannten Dashcam-Aufzeichnungen als Augenscheinsbeweis ... in einem Zivilprozess geäußert. Es hat eine umfassende Abwägung der Interessen des Abgebildeten und dem Beweissicherungsinteresse stattzufinden.Nach LG München ist für die Beantwortung dieser Frage entscheidend, ob eine permanente oder eine anlassbezogene Aufzeichnung stattfindet sowie ob eine automatische Löschung Überschreibung) erfolgt. Da bei der Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls lediglich die Individualsphäre und nicht der Kernbereich der privaten Lebensführung betroffen ist, liegt kein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot vor. Dies entspricht auch der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung."

Quelle:beck-online

 

Soll wohl heißen: vor dem Unfall schnell die GoPro (od. Vergleichbares) einschalten? :shock:

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ich denke das spielt auch gezielt auf den satz "ob eine permanente oder eine anlassbezogene Aufzeichnung stattfindet sowie ob eine automatische Löschung Überschreibung) erfolgt" ab.

 

wenn du in deiner karre ne cam hast die den inhalt in ner 60 minuten schleife aufzeichnet, denke ich das das kein problem darstellt

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Soll wohl heißen: vor dem Unfall schnell die GoPro (od. Vergleichbares) einschalten? :shock:

​Die Sena 10 c EVO Kamera zeichnet auch die 60 Sekunden vor dem Aufnahmebefehl auf. 

Bei Sena funktioniert vieles auch mit Sprachkommandos. 

Solange man bei Gefahrenlage immer gleich flucht, wäre das ne Möglichkeit. ;-) 

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Mit seinem Urteil zum Thema "unharmonischer Geschlechtsverkehr" als Reisemangel beweist das Amtsgericht Mönchengladbach, dass Urteile durchaus amüsant verfasst sein können.

 

Urteil vom 25.04.1991, AZ: 5A C 106/91

 

schon älter, aber lustig!

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Spannend ist das Thema "illegales Straßenrennen". Zwischenzeitlich in aller Munde.

Wenn ein paar Moppedfahrer im Konvoi zügig übrr die Landstrasse düsen, könnte ja das theoretisch schon den Tatbestand erfüllen.

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