Zum Inhalt springen
IGNORED

Der Rechtsinfo-Thread


§§-reiter

Empfohlene Beiträge

Manche schreiben bei uns aber sogar auf der Toilette Dienst E-Mails. Das wäre dann wieder ein Arbeitsunfall, oder? :pfeif:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mir während einer mehrtägigen Fortbildung in der Dusche einen Zeh gebrochen. War auch kein Dienstunfall, ist aber immer wieder für nen Lacher gut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Hey ho,

 

vielen vielen Dank für die spontane und gute telefonische Hilfe gerade eben!

 

Das ist echt super klasse von dir, Weiter so!

 

Gruß aus dem Ruhrpott

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Vorsicht in der Schweiz mit Geschwindigkeitsüberschreitungen!

 

Dort ist man ruck zuck strafrechtlich verurteilt.

Verhängte Freiheitsstrafen können dann auch in Deutschlnd vollstreckt werden.

So war es in einem Fall ,der vom OLG Stuttgart entschieden wurde.

Beschluß vom 25.04.2018, AZ. 1 WS 23/18.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung von nur ein paar KM/H ist Frankreich schlimmer wie die Schweiz.

Für 5KM/H musste ich 45€ auf der Dosenbahn berappen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schönwetter_Manni

Jap. Mich haben sie in Frz mit 6 km/h zu viel am Pass geblitzt - abzgl. Toleranz waren es 3 km/h und eine Strafe in entsprechender höhe, dass es mir nach Deutschland geschickt wurde <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist schon eine Geldstrafe im Gegensatz zu einer Freiheitstrafe ? In Deutschland mußt du schon einiges anstellen um wirklich (als Ersttäter) verknackt zu werden und einzufahren. Ohne jetzt genau zu Wissen ab wann in der Schweiz eine Freiheitstrafe für eine Geschwindigkeitsübertretung in Frage kommt, denke ich die Verhältnismäßigkeit sollte da doch mal überprüft werden. Bei einem Unfall mit Sach oder sogar Personenschaden sieht das natürlich ganz anders aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schönwetter_Manni

Najut aber wenn ich lese was der angestellt hat:

 

Zitat

Überholmanöver unter deutlicher Überschreitung des Tempolimits

Dem in Abwesenheit ergangenen Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 14.07.2014 war der Verurteilte mit seinem BMW Z4 bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 135 km/h durch den Gotthard-Tunnel gefahren und hatte dabei zehn Überholmanöver von insgesamt 15 Fahrzeugen durchgeführt. Weitere fünf Überholmanöver führte er kurz darauf im Piottino-Tunnel durch. Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h fuhr er - trotz des Tempolimits von 120 km/h auf schweizerischen Autobahnen - weiter, auch um der Polizei, die seine Verfolgung aufgenommen hatte, zu entkommen. Zu diesem Sachverhalt kamen drei weitere erhebliche Geschwindigkeitsverstöße am 12.07.2014 auf schweizerischen Autobahnen hinzu.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist sicherlich schon ne ganze Menge an Verstößen, aber bis auf die Flucht vor der Polizei ist da jetzt nichts bei was du nicht auch täglich auf der Autobahn sehen kannst. Ich will das Verhalten nicht verteidigen, allerdings sehe das nicht im Bereich eines Freiheitsentzugs. Führerscheinverlust klar, mehr als 3 Monate, ja klar. MPU ja sicher. Freiheitstrafe finde ich auch in diesem Fall unverhältnismäßig.

Bearbeitet von z1ktom
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dafür ist bei uns mittlerweile alles was mit Geschwindigkeit und Beschleunigung zu tun hat, anscheinend ein „illegales Autorennen“. 

Kein WE wo die Polizei nicht Erfolge im Kampf gegen die bösen Raser vermelden kann. Neulich jemand der Nachts alleine im menschenleeren Hafengebiet mit 90km/h gestoppt wurde und nun 2, die zügig von der Ampel weg sind und anscheinend beim Einfädeln sich nicht einig waren, worauf einer in die Baustelle gerattert ist.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den Schweizraser haben sie in der Schweiz zu 3 Jahren Knast verurteilt. Er  war ein Ersttäter.

Nun überlegt mal, was bei uns ein ERSTTÄTER verbrochen haben muß, um zu 3 JAHREN Knast verurteilt zu werden.

Da sprechen wir über schwerste Delikte.

 

Ich persönlich halte die Strafen in der Schweiz für völlig überzogen und unverhältnismäßig. In so einem Land möchte ich weder leben, noch es besuchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Ersttäter-Argument geht für mich in Rauch auf, wenn man liest was der alles angestellt hat.

15maliges Überholen im Überholverbot, mehrfache/dauerhafte deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Nicht wie der nette Biker von neben an, mal kurz über die Stränge schlagen, sondern Dauervollgas.

Versuchte Flucht vor der Polizei!!! Mit >200!!!

 

Was bitte soll man denn noch anstellen müssen? Er hat Menschenleben gefährdet mit einer nicht nur rücksichtslosen sondern auch aggressiven Fahrweise. Wer den Tunnel kennt, würde mit gesundem Menschenverstand nicht auf die Idee kommen, dort 2-3 Autos auf einmal zu überholen. Mehrfach.

 

Wenn er nun einen Pampersbomber gerammt/gestriffen, erschreckt oder nur genötigt hat, was zum Unfall geführt hätte, was dann? Dann wären die 3 Jahre gerechtfertigt? Oder im Todesfall sogar zu wenig?

Klar sind 3 Jahre echt viel für "nur ein Verkehrsdelikt".

 

Schauen wir mal auf das Urteil aus Deutschland, mit dem illegalen Autorennen und tödlichem Ausgang für einen Unbeteiligten. Ist für mich ein ähnliches Szenario mit der Inkaufnahme eines Schadens von Dritten. In diesem Land lebst Du aber schon ;)

Da gab es 15 Jahre...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

TriB

Danke für Deine Meinung.

Übrigens gefährdet jeder Verkehrsteilnehmer andere. Es gibt immer das "Totschlagsargument": "wenn das zu einem Unfall geführt hätte..." Dann sollte man aber selbst nicht mehr fahren und auf ÖPNV umsteigen.

Im konkreten Fall ist niemand zu Schaden gekommen. Auf "was wäre, wenn...." kommt es nicht an.

 

Der Typ ist sicher ein übler Verkehrsraudy, aber kein Straftäter! Ich will den auch gar nicht verteidigen.

 

Fakt ist: Jede Gesellschaft macht sich ihre Straftäter übrigens selbst, indem sie Straftatbestände kreiert.

 

Gestern war ich mal wieder am berümten Kesselberg bei Kochel. War mal als Bergrennstrecke genutzt, heuteBundesstraße und  überall Tempo 60.

 

Habe eine halbe Stunde zugeschaut, was da wieder abging.

Würde man es als Ordnungswidrigkeit ansehen, hätte es heftige Bußgelder gehagelt.

Man könnte es auch -verbissen-  als Straßenrennen betrachten mit der Folge, daß dann Straftaten vorliegen.

 

Die Frage ist, gehören Menschen, die gerne schneller fahren, als erlaubt und dabei niemand schädigen, in den Knast?

 

Dort lernen sie dann für ihr Leben.

 

Besser ist, man lässt sei eine MPU machen und entzieht den Führerschein, falls nötig.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich mich dazu mal zu Worte melden darf:

Ich bin beruflich auf der BAB im Dreiländereck unterwegs und "jage" u. a. auch solche Temposünder. Meines Erachtens nach sind unsere Bußgelder in manchen Bereichen der Verkehrsdelikte viel zu niedrig angesetzt. Gerade die aus der benachbarten Schweiz lachen über unsere Bußgelder und zahlen sie grad bar und "rasen" unbekümmert weiter.

Das Beispiel in der Schweiz mit der Einführung des "Rasergesetzes" und der entsprechenden Ahndung fand ich eine gute Sache und befürworte sowas auch bei uns. Des Weiteren bin ich ohnehin für eine Anhebung der Bußgelder im Verkehrsbereich (zumindest was die Geschwindigkeitsüberschreitungen angeht).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.