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IGNORED

Der Rechtsinfo-Thread


§§-reiter

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Animal_Mother:

Wenn ich mich dazu mal zu Worte melden darf:

Ich bin beruflich auf der BAB im Dreiländereck unterwegs und "jage" u. a. auch solche Temposünder. Meines Erachtens nach sind unsere Bußgelder in manchen Bereichen der Verkehrsdelikte viel zu niedrig angesetzt. Gerade die aus der benachbarten Schweiz lachen über unsere Bußgelder und zahlen sie grad bar und "rasen" unbekümmert weiter.

Das Beispiel in der Schweiz mit der Einführung des "Rasergesetzes" und der entsprechenden Ahndung fand ich eine gute Sache und befürworte sowas auch bei uns. Des Weiteren bin ich ohnehin für eine Anhebung der Bußgelder im Verkehrsbereich (zumindest was die Geschwindigkeitsüberschreitungen angeht).

 

Ist ja auch einfacher als Wohnungseinbrecher jagen...

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@§§-reiter

Das ist schon richtig, aber der Verkehrsbereich macht mir zumindest mehr Spaß. Kann da u. a. meine berufliche Vorkenntnis einbringen, etc.

Bearbeitet von Animal_Mother
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vor 52 Minuten schrieb Animal_Mother:

@§§-reiter

Das ist schon richtig, aber der Verkehrsbereich macht mir zumindest mehr Spaß. Kann da u. a. meine berufliche Vorkenntnis einbringen, etc.

 Zumindest braucht man weniger Angst haben, daß ein Verkehrsteilnehmer die Waffe zückt.

Es gibt mit Sicherheit Orte, wo Einschränkungen Sinn machen. Beispiel vor Schulen. Oft kann ich viele Einschränkungen nicht nachvollziehen (Beispiel vor Schulen 24/7), sehe jeden Tag Verkehrsteilnehmer, die sich einen Dreck um Einschränkungen machen. Mehrfach im Monat stehe ich wegen solchen Schwachmaten mit der Dose im Stau. 

Oft wäre allen schon geholfen, wenn man nicht nur Höchstgeschwindigkeit sondern auch extremes schleichen, Rechstfahrgebot usw. Verfolgen würde. Leider ist der finanzielle Anreiz im Bußgeldkatalog dafür nicht spektakulär genug und Fahrverbote wäre für solche Vergehen sicherlich mal Balsam für die Seele der Zuschnellfahrer.

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Habe da mal eine Frage zu dem Thema der Lärmbelästigung wehrend des warmlaufen lassen des Motors im Stand.

 

Im Handbuch meiner Z900RS steht:

Nach dem Starten (auch bei betriebswarmem Motor) weder sofort losfahren noch den Motor hochdrehen.

Den Motor einige Minuten im Leerlauf betreiben, damit sich das Motoröl richtig verteilt.

 

An einem Wochentag gegen 11:30 Uhr habe ich meine neue Z900RS vor der Garage ca. 3 Minuten warmlaufen lassen.

Nun hat sich mein Nachbar über die "unnötige" Lärmbelästigung beschwerten.

Die  StvO sieht für unnötige Lärm-& Abgasbelästigung 10,-€ Bußgeld vor.

 

Wie sieht die die Sachlage rechtlich aus, da ich ja nicht unnötig den Motor laufen lasse, aus?

 

Gruß Monty

 

 

 

Bearbeitet von Monty
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Am 20.7.2018 um 16:18 schrieb §§-reiter:

 

Ist ja auch einfacher als Wohnungseinbrecher jagen...

 

Die Bevölkerung ausquetschen ist immer bequemer und gewinnbringender, als sie zu beschützen.

  • Danke 1
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vor 6 Stunden schrieb Monty:

Wie sieht die die Sachlage rechtlich aus, da ich ja nicht unnötig den Motor laufen lasse, aus?

 

Doch, völlig unnötig.

Einfach mit mäßiger Drehzahl den Motor warmfahren, alles andere ist unnötige Lärmbelästigung.

 

Grüße Michl

  • Danke 1
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Die Z900RS hebt bei kaltem Motor die Lehrlaufdrehzahl für ca. 2min automatisch auf 2000 U/min an.

Ich glaube nicht, dass man innerhalb dieser Zeit den 1. Gang einlegen und anfahren soll.

Wie bereits erwähnt besagt die Bedienungsanweisung das der Motor einige Minuten im Leerlauf betrieben werden soll.

Ich halte mich diesbezüglich, bei der neuen Maschine, lieber an die Bedienungsanleitung um keine Gewehrleistungsansprüche zu verwirken. 

 

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Die Standgaserhöhung bei kaltem Motor ist bei allen so, nicht nur bei deiner RS.

Und ja, man kann auch mit erhöhten Standgas losfahren, man muss sich nur trauen :P

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vor 2 Minuten schrieb ride on:

Die Standgaserhöhung bei kaltem Motor ist bei allen so, nicht nur bei deiner RS.

So einen Schmarn hatte ich bei noch keinem Mopped. Meine BMW läuft sofort stabil mit Standgasdrehzahl und das sollte doch heute stand der Technik sein.

Bei 2000 U/min möchte ich auch keinen Gang einlegen. Alternativ könnte man natürlich vor dem Anlassen den 1. Gang einlegen und mit gezogener Kupplung starten.

 

Grüße Michl

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Alle aktuellen Zs haben eine Kaltstarteinrichtung, die die Leerlaufdrehzahl für eine gewisse Aufwärmphase etwas erhöhen. Und bei 2000 Upm kann man locker anfahren und auch einen Gang einlegen. Nach wenigen Metern geht die Leerlaufdrehzahl auch wieder auf normal zurück. 

 

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Einfach den Gashahn nach vorne drücken und schon dreht sie nur noch so um die 1000 U/min. :cool:

 

Meine Nachbarn regen sich auch ständig auf. Nun starte ich den Hobel beim anziehen des letzten Handschuhs und dann dreht er ca. 30 Sek. die ~ 2000 Touren.

Danach dreh ich den Gasgriff vor, lege den Gang ein, lasse den Gasgriff wieder los und "fahre" weg.

Da ich in einer 30 Zone Wohne, ist das mit dem 2-3 Gang  und der erhöhten Drehzahl ganz angenehm, quwasi im Standgas durch die Siedlung.

 

 

Bearbeitet von hardy76
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Am 22.7.2018 um 12:03 schrieb Ian:

 

Die Bevölkerung ausquetschen ist immer bequemer und gewinnbringender, als sie zu beschützen.

Was für ein Käse.... Das eine hat mit dem anderen null zu tun! Beides sind Aufgaben der Polizei und für beides gibt es Personal.

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