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Der Rechtsinfo-Thread


§§-reiter

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Alternativ könnte man natürlich vor dem Anlassen den 1. Gang einlegen und mit gezogener Kupplung starten.

Genau so mache ich es auch wenn es draußen kühl ist. Ich lasse eh meistens den Gang drin beim weg stellen. AUßerdem bin ich als ehemaliger Suzukifahrer es eh gewöhnt die Kupplung zu ziehen beim Starten da diese sonst gar nicht erst starten konnten :-) 

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Wir weichen hier vom Thema ein wenig ab, wenn jeder anfängt hier rein zu schreiben wie er selber Startet.

Es gibt den Gesetzestext wonach man sein Fahrzeug nicht warm laufen lassen darf, doch da kommt es auch auf die Gegebenheit an.

Im Winter wenn die Scheiben noch Beschlagen sind muss man abwägen, fahre ich los und riskiere deswegen ein Ticket oder weil ich warte mit den losfahren bis ich freie Sicht habe was auch nicht erlaubt ist.

Heute kann man ohne Probleme sich Anziehen, Starten und Losfahren das ist immer noch die gesündeste Art für den Motor.

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vor 4 Stunden schrieb Tinitus:

Was für ein Käse.... Das eine hat mit dem anderen null zu tun! Beides sind Aufgaben der Polizei und für beides gibt es Personal.

 

Merkwürdig. Ich dachte es fehlt an Personal und dadurch kann man sich nicht mehr auf alles konzentrieren. Die logische Schlussfolgerung in einem marktwirtschaftlichen System wäre, die verfügbaren Kräfte so aufzuteilen, dass sie möglichst gewinnbringend arbeiten. :verwirrt:

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Da vergisst du, dass der Staat kein Unternehmen ist. :D

Bei der Geldverschwendung die da betrieben wird machen die paar Bußgelder nix aus... ?

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  • 1 Monat später...

Mal ne rechtliche Frage an unsere Juristen.

 

Ich halte es mal möglichst allgemein. In verschiedenen Bereichen des öffentlichen Raumes darf ich nicht mit dem Fahrer fahren. Jedoch darf ich absteigen und dieses schieben und somit mein Fahrzeug mit nehmen. Gibt es eine ähnliche Regelung auch für Motorräder? Dürfte ich hypothetisch mein Motorrad durch einen Bereich schieben, wo zB vollständiges Verbot aller Fahrzeuge gilt? (rundes weißes Schild mit roten Rand).

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Das hatte ich auch gefunden. Und bin der selben Meinung. Aber ich bin mir nicht so sicher ob ein Motorrad ein Kraftrad ist, oder hier sowas wie nen Mofa gemeint ist.

Zudem habe ich noch nie jemanden gesehen der sein Motorrad durch die Fußgängerzone einer Stadt schiebt. Ok, ist auch Schwachsinn und zu mühsam...

 

Bei sowas wäre es halt interessant zu Wissen ob es erlaubt wäre und wenn nicht, ob sowas ein Bußgeld gäbe oder eine Ordnungswidrigkeit ist. Das macht ja einen enormen Unterschied.

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vor 58 Minuten schrieb goOse:

Das hatte ich auch gefunden. Und bin der selben Meinung. Aber ich bin mir nicht so sicher ob ein Motorrad ein Kraftrad ist, oder hier sowas wie nen Mofa gemeint ist.

Unter den Begriff "Fahrzeuge" fallen auch Kraftfahrzeuge (die jeweilige Definition kannst Du in der FZV nachlesen).

 

Gem. StVO fallen unter den Begriff des Kraftrads neben den Motorrädern auch Leichtkrafträder (ugs. "125er") und Mofas.

 

Laut Bußgeldkatalog sind das 20,-€...

 

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vor 3 Stunden schrieb goOse:

Also auch beim schieben?

In der Regel wird vom "führen" ausgegangenen, also vom fahren. Demnach darfst es durchschieben.

 

Wenn Du dies machst, mach bitte ein Bild/Film davon. So bist glaubt Dir das keiner. 

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Ja. Hoschi. Darum geht es mir. Ich hab wohl bisher noch nicht soviele schlechte Erfahrung gemacht und mehr wie einen Platzverweis gab es noch nicht - aber mich haben Sie noch nie in einem Naturschutz.- und Erholungsgebiet erwischt. Da könnten die "Strafen" drastischer werden. Insofern macht es zweifellos einen Unterschied, ob die Leute da mit den Bikes rumfahren oder durch die Gegend schieben. Mag vielleicht übertrieben klingen - aber ich kenne gerne meine Optionen. :mrgreen:

 

bzw. ich hab mein Motorrad schon mal nen knappen km auf dem Bürgersteig, über Fußgängerampelanlagen und Zebrastreifen geschoben. Bis auf viele dumme Sprüche warum ich nicht Fahre kamen da nicht. War allerdings unlustiger wie es klingt. 230kg in voller Montur bei 27°C, leicht Bergauf.

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Bist du Geschäftsführer einer GmbH, kann dir ein Bußgeldbescheid an der Wohnadresse oder auch an der Adresse der GmbH zugestellt werden.

 

 

Zustellung eines Bußgeldbescheids an den Geschäftsführer einer GmbH

Dem alleinigen Geschäftsführer einer GmbH kann ein an ihn persönlich wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gerichteter Bußgeldbescheid unter der Adresse der Gesellschaft wirksam durch Einlegung in den Briefkasten zugestellt werden.

VGH Mannheim, Beschluss vom 23.4.201810 S 358/18

 

Quelle :  beck online

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vor 2 Stunden schrieb goOse:

230kg in voller Montur bei 27°C, leicht Bergauf.

 

Visier von der Schutzmurmel wenigestens offen gehabt? :mrgreen:

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