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IGNORED

Der Rechtsinfo-Thread


§§-reiter

Empfohlene Beiträge

Das sagt das Gesetz:

 

"§ 315d StGB
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
  2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
  3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."

 

 

 

 

 

Und nun schreiben alle möglichen Rechtsgelehrten in Aufsätzen und Urteilen, was uns die gesetzliche Vorschrift sagen will.

 

Schreiben viele das gleiche, entsteht eine "herrschende Meinung"

Macht der BGH ein Urteil dazu, hat man eine "höchstrichterliche Rechtsprechung".

 

Keiner kann sagen, wie das ausgeht.

Panikmache in Zeitungsartikeln bringen keinen weiter und schaffen nur Verwirrung.

 

Meine Meinung:

Überholen kann schon deswegen kein Rennen sein, weil Überholen gesetzlich erlaubtes Verhalten im Straßenverkehr ist.

Genauso wenig wird "Siegen ohne Gegner in Zukunft bestraft".

 

 

Übrigens:

Wenn man "Rennen" so definieren würde:

 

"Wenn der Fahrer sein Fahrzeug bis an die technischen und physikalischen Grenzen ausfährt."

 

Dann würden alle Fahrer von leistungsschwachen Fahrzeugen nur noch Rennen fahren. Arme 125er -Fahrer!

 

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naja, sieht man ja in Berlin, richtige Anwälte, Idiotische Richter (grünrote) und Clanmitglied oder ähnliche Gruppierung, dann kommt man günstig davon...die lachen über so eine Gesetzesvorlage..

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Trotzdem irgendwie ein ernstes Thema, dass sehr im Brennpunkt steht und jeden von uns allzuleicht betreffen könnte. Was früher ein Ampellduell war, oder eine zügige Gruppenausfahrt, mutiert heute anscheinend gleich zum illegalen Rennen. 

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Habe das vorhin gelesen mit den Schutzbereich für Radfahrer, jetzt ist es so das am Ende meiner Straße wo ich wohne am ende der ersten Kurve plötzlich ein Radweg auf der Fahrbahn ist, gleichzeitig ist die Fahrbahn aber nicht breit genug das zwei Fahrzeuge nebeneinander passen wenn der Radlweg frei bleiben soll und drittens kommt nach 50m die nächste unübersichtliche Kurve.

Kein Mensch der dort lang fährt hält sich daran nicht über den Radweg zu fahren es ist zu gefährlich, aus der Kurve heraus in den Gegenverkehr und direkt bei der nächsten Kurve wieder schneiden.

Dabei ist sowieso schon 30iger Zone, doch selbst mit 30 würde es dort nur knallen.

Screenshot_2019-01-28-04-40-55.png

Bearbeitet von taucher
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Das kenne ich zur genüge da ich ja täglichen mit dem LKW im Straßenverkehr unterwegs bin. 

Ich darf diesen Streifen nur überfahren oder befahren wenn ich vor dem Gegenverkehr ausweichen muss oder zum ausholen beim Abbiegen. 

Alles andere wird geahndet wie das überfahren einer sperrliene. 

Das ist ein rechter sch..... aber machen kannst auch nichts. 

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Das interessanteste an dem entschiedenen Fall, in dem der Mopedfahrer der Polizei davongefahren ist, finde ich "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit"zu erreichen. 

Tatsächlich war der Grund nach Erkennen des Polizisten ja ein anderer.

Bearbeitet von fyber
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Ich nehm einfach den Thread ran, um unserem §§-reiter alles Gute zum Geburtstag zu wünschen und mich bei der Gelegenheit zu bedanken, dass er uns hier mit seiner Kompetenz zur Seite steht. 

:fest1: :fest1:

:danke:

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