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IGNORED

Felgen nachträglich auf Hochglanz polieren - Ärger mit TÜV oder Polizei ?


Marcus Zett

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Hallo zusammen,

 

ich möchte mal eine Frage in die fachkundige Runde werfen ..

Nachträglich auf Hochglanz polierte Originalfelgen - erlaubt oder nicht erlaubt ?

Gibt das nun Ärger beim TÜV oder der Rennleitung oder ist das alles völlig legal und problemlos ?

 

Ich frage deshalb, weil ein Kumpel auf seiner Susuki GSX R, älteres Modell, polierte Felgen und einen polierten Rahmen beim Kauf hatte. (ob das original von Susuki ab Werk war, kann ich leider nicht sagen)

In einer Kontrolle möpperte der uniformierte Beamte, dass polierte Rahmen und Felgen eigentlich nicht erlaubt sind.

Begründung von dem Beamten: durch das Polieren wird Material abgenommen und das entspricht einer Änderung gegenüber dem Originalzustand.

Nach kurzer Diskussion ließ er dennoch von meinem Kumpel ab ..

Felgen wurden inzwischen lackiert.

 

Im Netz gibt es unterschiedliche Aussagen zu der Thematik - z.T. sehr verwirrend.

Daher würde ich mich sehr freuen, wenn hier vielleicht Licht ins Dunkel gebracht wird :)

 

Gruß

Marcus

Bearbeitet von Marcus Zett
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Hier die Aussage vom TÜV bei nachträglichen polierten Teilen wie Felgen oder Rahmen:
 

Nach Informationen des TÜV Rheinland ist das Hochglanz Polieren der Felgen und anderer sicherheitsrelevanter Teile nicht erlaubt!

 

 

  • Danke 1
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ein polierter Rahmen ist idR nicht TÜV-fähig, das stimmt schon.

bei Felgen wird aber sehr oft ein Auge zugedrückt, da hatte ich auch immer Glück.

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Die Firma DEGET, verbreitert Felgen und poliert sie auch mit TüV...meine Frau hatte von Ihm eine und keine Probleme in Bayern ;-)

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Dem kann ich mich nur anschließen. Ich habe den Warm-up Umbau mit polierten Felgen und da war weder beim TÜV noch bei der letzen Kontrolle eine Beanstandung.

Und falls alle Stränge reißen - Felgenaufkleber

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Interessante Sache mit Fa. "DEGET" ..

Dabei handelt es sich um eine Fachfirma, welche den TÜV quasi einbindet und somit ein Gutachten bzw. Eintragung möglich wird.

Da sieht es natürlich wieder ganz anders aus und die Sache ist völlig legal.

 

Aber ihr seht - was der TÜV Rheinland im Vorfeld gänzlich ausschließt, ist hier wieder inklusive TÜV erlaubt ..

Genau das meinte ich eingangs mit meiner Aussage "verwirrend" ?

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Da die Felge eh zum verbreitern plangeschliffen werden muß (und auch fürs Verschweißen) fehlt eh schon Material. Also ist eine solche Aussage immer 'verwirrend' . Als nächstes wird dann die Reifenfabrikatsbindung im FZG-schein 'nur in Verbindung mit polierten Felgen' vermerkt werden  :kopf:

 

Ganz ehrlich. Ich habe teilpolierte Felgen und wenn wirklich diesbezüglich mal einer kommen sollte, kleb ich was drüber.

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Schattenjäger

Hatte damals an meiner Fazer auch polierte Felgen. Gab nie Probleme mit der Rennleitung oder dem TÜV.  Das mit dem polierten Rahmen war mir bekannt... 

Bearbeitet von Schattenjäger
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ok ABER bei "verchromen" wird ja nichts abgetragen sondern material aufgetragen.

 

wäre das also erlaubt oder wie ? . glänzt ja auch schön aber es wurde kein Material abgetragen 

 

ja der Tüv .ein Mysterium.... :rotaeye:

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Hmmm ... na ja ....

Vor dem Auftragen der Chromschicht, muss der zu verchromende Werkstoff aber zwingend vorbehandelt werden.

Will man einen "Glanzchrom" erzielen, muss vorher poliert werden !!! Und somit sind wir wieder bei der Tatsache, dass Material abgenommen wird.

Es wird zwar auch wieder etwas aufgetragen, dennoch fand eine mechanische Beanspruchung statt.

Wenn all diese Verfahren (polieren / verchromen) beim Hersteller von Motorrädern von Anfang an in die Entwicklung und Serienproduktion einfließen, ist ja alles in Ordnung.

Da gibt es dann Festigkeitsgutachten usw...

 

Mir geht es ja in erster Linie um das nachträgliche Polieren an Serienteilen und die daraus resultierenden Folgen.

 

Finde es sehr interessant, was bisher so an Meinungen und Beiträgen diesbezüglich zusammengekommen ist .. super :)

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Woher will denn der Graukittel wissen, ob das Felgenbett oder der Rahmen nachträglich poliert wurde

oder ob das nicht Werkseitig so ist?

Zu welchen TÜVern geht Ihr, kennen die alle Mopeds auswendig, glaub ich nicht.

Groß googeln tun die wohl auch nicht, jedenfalls nicht zu denen ich gehe.

 

Am 2.5.2018 um 18:21 schrieb Marcus Zett:

In einer Kontrolle möpperte der uniformierte Beamte, dass polierte Rahmen und Felgen eigentlich nicht erlaubt sind. 

 

Schau dir mal die Schwinge und Rahmen einer Tuono oder die Schwinge einer CBR an.

Alles poliertes Alu, Werkseitig, was soll daran nicht erlaubt sein.

 

Wenn man nicht alles an die große Glocke hängt, ist das doch kein Problem.

 

 

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Graukittel ( :) ) sind natürlich nicht allwissend .. dennoch setze ich mal voraus, dass sie zumindest gängige Fahrzeugtypen "im Kopf" haben und durchaus wissen, was serienmäßig ist.

Zur Not schauen sie halt nach ..

Bei einer halbwegs nach Serie ausschauenden Maschine, wird der sich wohl keinen Kopf machen und einfach sein Programm abspulen.

Da aber polierte Rahmen und Felgen immer einen zweiten Blick wert sind, wird er das vermutlich auch machen.

Aber auch hier kommt es natürlich auf den Prüfer selbst an und wie gut er informiert ist.

 

Wie ich ja oben schon schrieb ... ist werkseitig poliertes Zeug am Bike, stellt das weder beim TÜV, noch bei der Rennleitung ein Problem dar.

 

In meinem Fall, bzw. der Kontrolle von meinem Kumpel, war der Beamte der Meinung, dass der polierte Rahmen und auch die Felgen eben nicht serienmäßig wären.

Auch die Herren der Trachtentruppe, welche für Mopedkontrollen eingesetzt werden, können nicht alles wissen.

Dennoch setze ich auch da voraus, dass sie zumindest ein paar Schulungen hinsichtlich Originalzustand absolviert haben.

Bei der Flut an Fahrzeugen ist das natürlich auch ein wenig wie Kampf gegen Windmühlen...

Hat man aber Pech und der Kollege kennt sich wirklich rein zufällig mit dem einen Modell, welches man fährt, aus ... tja .. dann Zahlemann und Söhne...

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Zitat

Schau dir mal die Schwinge und Rahmen einer Tuono oder die Schwinge einer CBR an.

Alles poliertes Alu, Werkseitig, was soll daran nicht erlaubt sein.

 

die Teile haben aber ab Werk alle eine Eloxalschicht.

In der Regel wissen die meisten Prüfer mittlerweile auch,wie ein nachträglich poliertes Teil aussieht.

In NRW hat man fast keine Chance mehr mit poliertem Zeug eine HU zu bestehen.

Polieren und nachher klar beschichten oder Lackieren ist allerdings kein Problem.

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Schattenjäger
vor 21 Stunden schrieb Marcus Zett:

Graukittel ( :) ) sind natürlich nicht allwissend .. dennoch setze ich mal voraus, dass sie zumindest gängige Fahrzeugtypen "im Kopf" haben und durchaus wissen, was serienmäßig ist.

 

 

Ich bin bei meinen letzten TÜV Termin an einen Prüfer geraten der wollte mir ernsthaft erzählen das die Blinker vorne an meiner Z zu tief sind und ich dort positioniert hätte. :kopf:

Bearbeitet von Schattenjäger
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Mal so ne Nebenfrage an die die ihren Felgen poliert/teilpoliert haben, da ich mir meine Felgen beim nächsten Reifenwechsel auch gerne teilpolieren lassen würde.

Habt ihr das einfach so gelassen oder noch Klarlack/sonst irgendwas zum Schutz vor Salz usw. drauf?

 

LG

 

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