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Seitliche Reflektoren an der Z900RS


Gast Richi61

Empfohlene Beiträge

Laut meinem Mechaniker ist die Größe in cm2 vorgeschrieben.  Form ist egal. 

Aber wie Kurvenkratzer schrieb: Das E dürfte entscheidend sein. 

VG, F. 

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Ein Auszug der Regelung Nr.53 der UN/ECE für Klasse L3 Beleuchtung und Signaleinrichtungen:

 

6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER

6.12.1. Anzahl je SeiteEiner oder zwei.

6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.

6.12.3. Anordnung

6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.

6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.

6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.

6.12.4. Geometrische SichtbarkeitHorizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau­höhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.

6.12.5. Ausrichtung Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenk­einschlag mitschwenken

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  • 2 Monate später...

Als ich meine im März vom Händler abgeholt habe und wir das Thema KZH hatten, hat er zu mir gesagt, dass die seitlichen Strahler nicht ersetzt werden müssen wenn man den original Halter weg lässt.

Ich hab ihn auf die gesetzliche Regelung aufmerksam gemacht und er meinte nur, dass das der gute Mann von der DEKRA gesagt hätte. :o

Grundsätzlich würde ich mich auf so eine Aussage ja nicht verlassen, aber in Bezug auf den Rückstrahler gehe ich das Risiko ein.

Mal sehen was die :cop: sagt wenn sie mich mal anhalten sollten und spätestens beim ersten TÜV werde ich schlauer sein.

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Okay, das ist der Grund warum ich zum TÜV gehe, hahahac597cfb3-cfb9-4445-99b1-5f7ba75a9b54.pdf

Aber, TÜV Hanse sagt (wenn ich es richtig verstehe) es ist ein Rückstrahler vorgeschrieben.

Da steht nichts von: bei Wegfall des Original Halter etc...

Wäre imho auch Blödsinn.

Die Juristen sagen auch nichts von Wegfall:

https://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/53-schlussleuchten-bremsleuchten-rueckstrahler

 

BG

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Natürlich müssen die Strahler ersetzt werden wenn die Original Halter entfernt werden. Der gute Mann meinte sicher du musst nicht zwingend die Original Strahler weiterverwenden. Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Wallung nicht. Der Gesetzgeber schreibt die Rückstrahler vor, sie sehen auch noch dazu nicht schlecht aus und geben passive Sicherheit. Also montiere ich sie wenn ich, warum auch immer, die Originalen entfernt habe. So wirklich möchte doch auch niemand auf den Scheinwerfer, das Begrenzungslicht (Standlicht) oder die Rückleuchte verzichten.

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Habe das ganz doppelt gemoppelt...., und auch einiges durch probiert.... 😉 👍!!! 

Nun habe ich hinten unter der Sitzbank welche in rot und vorne an der Gabel in gelb..., natürlich mit E-Nr..... :thumbs_up:

Gruß Richi 

IMG_20190406_141631.jpg

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Am 29.5.2019 um 04:56 schrieb Richi61:

Habe das ganz doppelt gemoppelt...., und auch einiges durch probiert.... 😉 👍!!! 

 

Warum nicht die Kotflügelhalter aus Carbon vorne? Hast doch sonst alles mögliche Aus Carbon.

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vor 14 Stunden schrieb Stumpi:

 

Warum nicht die Kotflügelhalter aus Carbon vorne? Hast doch sonst alles mögliche Aus Carbon.

Stimmt, kommt vielleicht noch..... 😉 👍 

Screenshot_20190604_101826.jpg

Bearbeitet von Richi61
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Bin gespannt wie das dann aussieht, hab mir das auch schon überlegt. Passt aber glaub ich nicht zu dem Oliv meiner RS.

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