ride on Geschrieben 16. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 vor 4 Stunden schrieb fyber: Erwerb ohne Zulassungsbescheinigung II (?) ist bei gebrauchten KFZ in D nicht möglich. Möglich schon, aber halt mit dem Risiko behaftet, das der Verkäufer das Geld eben nicht zur Tilgung der Restschuld einbezahlt. Dann heisst es einen Mahnweg einschlagen und wenn nischt zu holen ist, bleibt die Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Wenns ganz dumm läuft ist halt Moped und die Kohle futsch. Und da endet eben mein vertrauen. In der Familie wurde auch schon ein Auto gekauft, 5000€ anbezahlt und der Verkäufer hat Insolvenz angemeldet. Ende vom Lied, die 5 mille waren in der Insolvenzmasse, um das Auto dennoch zu bekommen musste der gleiche Betrag nochmal aufgewendet werden. Wie heisst es so schön, ein gebranntes Kind..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fyber Geschrieben 16. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 Ich schrieb "gutgläubiger Erwerb". https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__932.html Zu den Mindestvoraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs gehört bei KFZ die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II. Ansonsten bist du gem. Abs. 2 nicht in gutem Glauben. Zusätzlich ist dir ja bekannt, dass der Brief bei der Bank liegt wodurch ebenfalls der gute Glaube ausgeschlossen wird. Und wo du gerade die Insolvenz ansprichst: Wenn der Besitzer eine Fahrschule ist und das Eigentum nach der Rückzahlung der Finanzierung auf die Fahrschule hätte übergehen sollen, dann ist auch zu prüfen ob der Verkäufer überhaupt (noch) zur Vertretung befugt ist. Ein Geschäftsführer der insolventen Fahrschule hat vielleicht gar keine Verfügungsbefugnis mehr, da diese auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist. Generell wäre bei einer Fahrschule auch zu prüfen, ob der Verkäufer überhaupt zur Vertretung befugt ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZEERO Geschrieben 16. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 Habe meine finanzierte Ninja mal verkauft. War ohne Probleme. hatte mir die Ablösebedingungen der Bank (direkt von meiner Finanzierung) zukommen lassen und diese waren bestand des Kaufvertrages. und die Zulassungsbescheinigung ging direkt an den neuen Besitzer. Verkäufer welche sich bei so einen Handel nicht offen zeigen, bei solchen würde ich auch nicht kaufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ride on Geschrieben 16. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 (bearbeitet) Sorry, das " Ein gutgläubiger " ist beim zitieren wohl unter gegangen Sieh an, da gibt es sogar ein Gesetz, also dann ist ja die Sache (Frage) eigentlich beantwortet Aber es darf gerne weiter diskutiert werden, solche Erfahrungen sind sicher auch für andere hilfreich. Bearbeitet 16. Oktober 2018 von ride on Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Red-Zett Geschrieben 16. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 Ich lese hier interessiert mit. Was mein Vorgehen bestätigt. Ich als Gesetzeslaie in diesem Fall aber mit etwas Grips (das mein ich jetzt nicht wertend), würde zwar mit dem Verkäufer sprechen, glauben würde ich aber nur dem Eigentümer. Der nächste Schritt wäre also, sich mit Verkäufer und dem Eigentümer an einen Tisch zu setzen. So kommen die Fakten auf den Tisch, alle sehen klar und etwaige Ausreden verflüchtigen sich. Es hapert immer an der Kommunikation und dann entstehen Probleme wo eigentlich keine sind Viel Glück! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Munich_Z17 Geschrieben 16. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 vor 10 Stunden schrieb Underdog: z.B. Einzelabnahmen für Anbauteile ? normal nicht mehr, das war früher mal so, da ging der Brief direkt an die Zulassungsstelle ,den bekam man selbst nicht in die Hand, aber jetzt wird nix mehr im Brief eingetragen (neue Briefe) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 16. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 Es gibt immer noch Dinge die eine unbedingte Eintragung in die ZB II erforderlich machen, was aber mehr und öfter bei den Blechdosen erforderlich ist als bei Bikes. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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