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Erhöhung der Vmax für 50ccm Mopeds / FS ab 15


Frank

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Die mentale Reife kann man nur bedingt gelten lassen denke ich. Weil wenn man manchmal sieht wie die " sogenannten " Erwachsenen mit ihren Maschinen am Kabel ziehen oder mit zu lauten Bikes unterwegs sind dürften von denen auch einige kein Motorrad fahren. Passt jetzt nur bedingt zum Thema ging mir nur um die mentale Reife

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Viel gefährlicher finde ich die Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 25 Km/h für den klassischen Mofa-Führerschein den Jugendliche ab 15 Jahren erweben können.

 

 

 

 

 

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Von den jungen Leuten mal abgesehen, die Teile werden von vielen Leuten als günstiges und im Stadtgewühl praktisches Gefährt benutzt um z.B. zur Arbeit zu fahren. Denke auch die wollen lieber kein "Verkehrshindernis" aus oben genannten Gründen sein. Bei den Kids zieht das mit dem A1 nur bedingt. Wollen würden das bestimmt Alle, der Kostenfaktor ist aber wieder eine andere Hausnummer. Ein Mehr an Sicherheit muss nicht immer unbedingt höhere Kosten im Sinne von Anschaffung und Unterhalt enthalten.

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vor 2 Minuten schrieb 3010er:

Die mentale Reife kann man nur bedingt gelten lassen denke ich. Weil wenn man manchmal sieht wie die " sogenannten " Erwachsenen mit ihren Maschinen am Kabel ziehen oder mit zu lauten Bikes unterwegs sind dürften von denen auch einige kein Motorrad fahren. Passt jetzt nur bedingt zum Thema ging mir nur um die mentale Reife

 

Hier geht es um die gesetzliche Regelung der Motorrad-Führerscheinklassen und nicht um die Erwachsenen Verkehrsraudis die sich nicht an die StVo halten. 

 

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vor 7 Minuten schrieb Alex-Z1000:

......., der Kostenfaktor ist aber wieder eine andere Hausnummer. Ein Mehr an Sicherheit muss nicht immer unbedingt höhere Kosten im Sinne von Anschaffung und Unterhalt enthalten.

wie hoch ist der Unterschied der Anschaffung- und Unterhaltskosten zwischen  Mopeds das Klasse AM und A1?

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Bei einer Simson kann ich sagen ca. 1000€ für das fahrtüchtige Gefährt und noch mal weniger als 50€/Jahr Versicherung wenn man über 25 ist. Ich zahle aktuell 35€.

Für U25 weiß ich es nicht. Meine aber es war ca.  doppelt so viel. Verbrauch ca. 3-4l/100km.

Und das darf dann jeder ab 15 in den neuen Bundesländern fahren. Sonst ab 16.

Zur mentalen Reife: in der DDR gab es den Moped Führerschein ab 14. Was die Unfallstatistik darüber aussagt weiß ich nicht. 

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Ausgehend von diesen Vorgaben:

 

Führerschein der jeweiligen Klasse

Neufahrzeug bekannter Markenhersteller z.B. Yamaha

Versicherung

Inspektionskosten und Verschleißteile

Alles zusammen auf 2 Jahre gerechnet

 

Anschaffungskosten alleine schon ein Unterschied von ca. 2000 €. Dann hast aber die anderen Dinge noch NICHT eingerechnet.

 

 

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Erhöhung auf 60km/h und gleichzeitig Mindestalter auf 15 würde ich auch nicht unbedingt unterstützen. Das wäre zuviel in einem Schritt. 

 

Lieber erst mal die Kisten auf 60 Km/h erhöhen und gleiche Bedingungen zwecks Einstiegsalter, Führerschein, Versicherung, Steuerfrei, keine HU, usw. aufrecht erhalten.

 

Damit hätten Jugendliche eine attraktivere Alternative zu den teuren 125ern und Erwachsene mehr Anreiz das Auto mal stehen zu lassen und mit dem Roller in die City zu fahren. 

 

 

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Am 27.12.2018 um 12:36 schrieb Alki:

Vielleicht sind gute Argumente dabei die man so nicht auf dem Schirm hat.

Lass Mal hören.

 

Gerne.

So auf den ersten Blick werden viele sagen :" is doch nichts dabei "

Ich möchte euren zweiten Blick auf die Gesetzte / Politik und das Umfeld lenken... ich habe versucht mich in den letzten Tagen ausgiebig damit zu beschäftigen.

Das Ergebniss ist wie folgt : Die 45km/h Mopeds gibts nurnoch, weil so viele Sonderparagraphen und Zulassungen Sie deckeln, das keiner Lust hat sich damit zu befassen... Deswegen wirds gelassen wie es ist :silly: ... Nee Spaß.

 

Im Ernst : Die 45km/h Mopeds haben Sonderstatus im Steuerrecht ( Steuerfrei ) , in der Zulassungsordnung ( Zulassungsfrei ) , im Versicherungsrecht ( Nur Haftpflicht notwendig und die wird nur Anteilig berechnet ) und unterliegen keinerlei Untersuchungspflicht der Technischen Überwachung. Sie fallen mit in den Bereich der sog. Leichtkraftfahrzeuge und sind eigentlich vom Gesetzgeber so "erschaffen" worden um denjenigen Mobilität zu bieten, die ansonsten keine mehr hätten.

Sprich die Zielgruppe dieser Fahrzeuge, egal ob 2, 3 oder 4 Reifen ist oftmals nicht in der Lage, vollumfänglich am Straßenverkehr teilzunehmen...was nicht abwerten klingen soll. Aber das beinhaltet nicht nur den Rentner der trotz Flaschenböden in der Brille nichts mehr sieht, leider auch solche die eben mutwillig dafür gesorgt haben das der Lappen weg ist... beide Gruppen will man nicht vom Leben abschneiden, Schaden anrichten können sie immernoch...

 

Ändert man nun die Gesetzeslage rund um die Leichtkraftfahrzeuge, werden Änderungen in unzähliger Fülle fällig.

Zulassung, Steuern, Versicherungen, Überwachung, Fahrausbildungen und diverse andere Abschnitte. Die Kosten / Nutzen Rechnung wird garnicht erst relevant da es sich im Vergleich zum "standardtiesiertem" Verkehrsteilnehmer um den Tropfen im Meer handelt...

 

Mal abgesehen von dem Bürokratie Monster das sich dann auftürmt,

Die meisten 45km/h Roller fahren 50+ ( meiner war ein Peugot Speedfighter 1, ab Werk ca 55 kmh trotz ofizieller Drossel auf 45 ), das reicht laut Gesetzgeber aus um im Stadtverkehr mitzuschwimmen, denn es sind ja nur 50 km/h innerorts erlaubt... Außerorts ist was anderes.

 

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Viele interessante Argumente.........

 

Die Realität sieht leider so aus dass viel schneller als 50 gefahren werden muss um im Stadtverkehr mitzuschwimmen (um sich die Dichtauffahrer vom Leibe zu halten). Da kann man 60 gerade so durchgehen lassen. Ob ein Jugendlicher mit 15 dazu in der Lage ist wage ich allerdings auch anzweifeln (immer im Fokus das er bis dato mit Nichts gefahren ist) Damals mit 14 kam mir mein illegal gefahrenes Mofa mit 40kmh jedenfalls verdammt schnell und unberechenbar vor. Andererseits finde ich das Beispiel mit Juri dem LKW Fahrer und dem 25kmh Mofa auch zutreffend. Das ist mir auch schon passiert das ich nach dem Überholen ohne Rücksicht auf Verluste gegen den Randstein gequetscht wurde. Ohne meine Vollbremsung wäre ich da nicht rausgekommen.

 

Ich bin auf jeden Fall für die 60kmh Erhöhung. Ich würde aber, sollte das Ganze ab 15 gelten, die Führerscheinhürden anpassen.

 

Leider ist es so das §1 nur die wenigsten Verkehrsteilnehmer praktizieren und dass wenn man sich an die Regeln hält als extremes Verkehrshindernis wahrgenommen, und in Folge extemst Überholt (mit Schneiden und Ausbremsen) oder bedrohlich aufgefahren wird. Egal ob Stadt, Landstraße oder Autobahn.

Bearbeitet von Cross Oli
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vor 2 Stunden schrieb Sebi1087:

..... leider auch solche die eben mutwillig dafür gesorgt haben das der Lappen weg ist... beide Gruppen will man nicht vom Leben abschneiden, Schaden anrichten können sie immernoch...
 

 

 

 

 

 

Ist der Lappen weg darfst du auch keinen 45km/h Roller fahren.

Nur für die 25km/h Roller /Mofas brauch man keinen Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung. ( Ist man vor 1965 geboren brauch man diese nicht)

vor 2 Stunden schrieb Sebi1087:

 

 

 

Mal abgesehen von dem Bürokratie Monster das sich dann auftürmt,

Die meisten 45km/h Roller fahren 50+ ( meiner war ein Peugot Speedfighter 1, ab Werk ca 55 kmh trotz ofizieller Drossel auf 45 ), das reicht laut Gesetzgeber aus um im Stadtverkehr mitzuschwimmen, denn es sind ja nur 50 km/h innerorts erlaubt... Außerorts ist was anderes.

 

 

Dein Peugeot Roller ist doch zu alt für die 45km/h Reglung. Diese galt erst ab einem bestimmen Baujahr. Davor durften die Roller 50Km/h fahren. Daher erklären sich die ca 55km/h laut Tacho ( diese gehen immer etwas vor)

Bearbeitet von Headi
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vor 16 Minuten schrieb Headi:

 

Ist der Lappen weg darfst du auch keinen 45km/h Roller fahren.

Nur für die 25km/h Roller /Mofas brauch man keinen Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung. ( Ist man vor 1965 geboren brauch man diese nicht)

...

 

Ganz genau, und wenn Du nach dem 1.4.1965 geboren bist und damals keine Prüfbescheinigung für ein Mofa erworben hast, darfst Du selbst das Mofa nicht fahren nach Entzug der Fahrerlaubnis.

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