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Kilometerstand auf neuen Tacho übertragen


SuperNova

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Hallo zusammen, hatte letztes Jahr einen Unfall mit meiner Zicke. Da jetzt einige Teile kaputt sind und andere Teile irgendwohin geflogen sind, wollte ich fragen, ob man den Tachostand auf einen neuen Tacho übertragen kann? Per software oder durchs auslesen mit einer Diagnose und dann übertragen......

 

Evtl. will mir jemand später helfen, wenn ich Fragen zu diversen Teilen habe. Will die Zicke langsam wieder aufbauen.

 

Was halt kaputt ist, Tank, Tacho, div. Verkleidungen, Lenker, Heckleuchte usw.

 

Muss das mal langsam angehen und schauen, was ich so alles brauche. Deswegen die erste Frage oben.

 

Gruss

 

SuperNova

 

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  • schorsch änderte den Titel in Kilometerstand auf neuen Tacho übertragen

Ich kenne das nur von KTM. Da wurde der Tauschtacho direkt beim Hersteller mit dem von mir angegebenen Kilometerstand  bespielt. Die Werkstatt selber konnte da wohl nix machen. 

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Bei meiner Aprilia war es nicht möglich, den Tachostand zu übertragen. Ich habs einfach ins Serviceheft eintragen lassen.

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Komisch......schreibt ein Motorrad nicht mit? Ich mein, den Tachostand beim Hersteller aufspielen lassen, da könnt ich ja sonst was angeben.

Dachte evtl. hat das jemand machen müssen. Dann werde ich mal Kawa Händler anrufen.

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  • 2 Wochen später...

Eine Änderung des Tachostandes egal ob weniger oder wie bei dir auf den gleichen Stand wie der defekte ist Strafbar.

Diese Diskussion hatte ich schon selber und auch von anderen mitbekommen.

Es gibt mittlerweile Motorräder die den Stand nicht nur im Tacho abspeichern, sollte eine Differenz von nur 1km vorhanden sein, kann es zu schlimme Konsequenzen kommen.

Wie schon geschrieben, im Serviceheft eintragen, damit geht man auf Nummer sicher.

Ist den dein Tacho defekt oder nur das Gehäuse, dieses kann man bei den Herstellern einzeln Kaufen.

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Bei einem neuen Tacho darf der Kilometerstand des Alten nicht auf den Neuen übertragen werden weil das strafbar wäre? Oder habe ich das falsch verstanden?

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Ja genau selber darf man so was nicht machen, bei den verschiedenen Herstellern gibt es unterschiedliche Aussagen bzw wer damit mal aus die Fresse gefallen ist nimmt den einfachen weg mit den Eintrag im Serviceheft.

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Also wenn wir als Händler eine neue Instrumenteneinheit programmieren mit dem alten Kilometerstand wird auch nichts ins Serviceheft eingetragen da dieses kein offizielles Dokument ist und nach belieben ausgetauscht oder bei Verlust / Voll auch Neu bestellt werden kann und somit eine Dokumentation der vorherigen Sachen hinfällig ist. Zur weitergabe beim Verkauf die Rechnung aufheben ist der beste Weg, da trotz Speicherung im System (intern und auch beim Hersteller) der Nachbesitzer in der Regel keinen Einblick erhält "dank"" Datenschutz. Kann sich aber die Daten auslesen lassen welche auf diversen Steuergeräten bei den heutigen Fahrzeugen gespeichert werden, ausser ein "Dreher" hat alles überschrieben weil er das Wissen und passende Tool dazu hatte.

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Komme erst heute dazu zu lesen da ich ein paar Tage weg war.

Das mit den Serviceheft macht Sinn auch die Rechnung aufzuheben.

Kann nur das weitergeben was ein Händler gesagt hat und was man so mitbekommt.

Über Wahr- und Unwahrheiten brauchen wir hier nicht Sprechen, anderer Tacho generell heißt immer das wenn man an den falschen gerät, das es auch Ärger gibt, egal ob berechtigt oder nicht.

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Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 09.05.2006 – 2 BvR 1589/05) formuliert es so:

„Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt … vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

Diese Auslegung wird durch die Gesetzesmaterialien gestützt. Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22b I Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels … und ist im Hinblick auf diesen Regelungszweck auszulegen.!"

Da es sich in diesem Fall um eine "Datenrestauration" handelt, ist hier nichts strafbar.

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  • 1 Monat später...

Hallo, war lange nicht online, aus beruflichen Gründen.

Also seit dem letzten Service wurden ja etliche km gefahren. Dann hat es mich geschmissen und der Tacho ist komplett abgebrochen und sonst wohin geflogen.

Das Teil habe ich gar nicht mehr. Deswegen die Frage nach der Übertragung. Gebe ich den letzten Stand ein, sind es zu wenige, auf gut Verdacht eine km angeben geht ja auch nicht.

Also irgendwie müssen ja die km herkommen, oder neuer Tacho bei Null?

Gruss

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